Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis

II. Das evangelische Verständnis der Bezeugung der Einheit des Leibes Christi als Kirchengemeinschaft

Erklärung und Verwirklichung von Kirchengemeinschaft

1. Was heißt Kirchengemeinschaft?

Der Ausdruck „Kirchengemeinschaft“ ist vieldeutig. Das evangelische Verständnis von Kirchengemeinschaft besagt, dass selbständige Gemeinden und Einzelkirchen einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewähren und sich - gemessen an den „Kennzeichen“ der Kirche - gegenseitig als „wahre Kirche“ anerkennen. Das bedeutet, sie erklären öffentlich die Gemeinschaft, in der sie kraft ihrer Zugehörigkeit zum Leib Christi stehen. Sie ordnen diese Gemeinschaft gemeinsam und praktizieren sie umfassend. Sie können wiederum mit anderen Kirchengemeinschaften eine derartige Gemeinschaft erklären, ordnen und praktizieren. Sie verstehen dieses menschliche Werk als Erfüllung der ihnen durch das kirchengründende Wort Gottes gestellten Aufgabe, der Einheit des Leibes Christi zu dienen.

In einer Kirchengemeinschaft können Kirchen gleichen Bekenntnisstandes (wie im Falle der VELKD) und Kirchen unterschiedlichen Bekenntnisstandes (wie im Falle der EKU oder der EKD) verbunden sein. Die Kirchengemeinschaft ist, wenn die Kennzeichen der wahren Kirche zum Maßstab gemacht werden,  selbst ebenso Kirche wie die ihr zugehörenden selbständigen Gemeinden und Einzelkirchen. Im kirchenrechtlichen Sinne hingegen bleibt, solange die in einer Kirchengemeinschaft verbundenen Kirchen ihre Selbständigkeit bewahren, zwischen ihnen im Blick auf Handlungskompetenz und Rezeptionsautonomie ein Unterschied bestehen.

Eine Kirchengemeinschaft ist dann ihrem Ursprung im Geschehen des Wortes Gottes gemäß, wenn die in ihr verbundenen Kirchen

  • das gemeinsame Verständnis des Evangeliums von der Rechtfertigung und der Sakramente feststellen und

  • damit den sich in Wort und Sakrament selbst mitteilenden Jesus Christus als den ihre Gemeinschaft allein tragenden Grund anerkennen und

  • sich daraufhin gegenseitig anerkennen und ihre Gemeinschaft in Wort und Sakrament praktisch vollziehen.

Kirchengemeinschaft im beschriebenen Sinne kann nur verantwortlich gestaltet werden, wenn die Kirchen ihr Verständnis des Evangeliums auch im Medium der Lehre gemeinsam darlegen und entfalten. Sie geben damit Rechenschaft über den Grund ihrer Gemeinschaft im Evangelium und arbeiten in Lehrgesprächen an der unerlässlichen Weiterbildung der Lehre in den beteiligten Kirchen.

Zur Konsequenz von Kirchengemeinschaft gehört es, diese praktizierte Gemeinschaft so ordnen, dass sie zu Initiativen gegenüber den in ihr verbundenen Einzelkirchen befähigt ist und dennoch deren Selbständigkeit bewahrt wird. Die Übertragung von Aufgaben auf die Kirchengemeinschaft und damit die Einschränkung der Selbständigkeit der in ihr verbundenen Kirchen kann unterschiedlich weit gehen; dies wird z.B. am Vergleich zwischen den Ordnungen der VELKD, der EKU und der EKD deutlich. Der Vorgang, bei dem selbständige Kirchen sich zu einer Kirchengemeinschaft zusammenschließen und diese Gemeinschaft ordnen, entspricht dem grundlegenden Verhältnis, in dem einzelne Gemeinden zur Gemeinschaft ihrer Kirche stehen. Sie bringen ihre Vollmacht, die Kirche, die sie sind, zu ordnen, in die ganze Kirche ein, ohne sie abzugeben. Die Ordnung der Kirche, an der sie mitwirken, macht sie nicht zu unselbständigen Teilen der Kirche, sondern zu verantwortlichen Gestaltern dieser Ordnung in der Gesamtkirche, zu der sie gehören, und in der konkreten Gemeinde.

2. Das Modell der Leuenberger Konkordie - Erklärung und Verwirklichung von Kirchengemeinschaft

In der Leuenberger Konkordie von 1973 haben bekenntnisverschiedene Einzelkirchen erklärt, dass sie untereinander in der beschriebenen Kirchengemeinschaft stehen. Diese Erklärung ist möglich geworden, weil die der Konkordie zustimmenden Kirchen unter sich das gemeinsame Verständnis des Evangeliums festgestellt haben. Dieses „gemeinsame Verständnis des Evangeliums“ ist die Rechtfertigungsbotschaft im reformatorischen Sinne: Das Evangelium schafft Glauben und erneuert sündige Menschen, indem es sich ihnen durch das Wort der Verkündigung und die Sakramente der Taufe und des Abendmahls vermittelt.

Aufgrund des gemeinsamen Verständnisses des Evangeliums gewähren die Signatarkirchen der Leuenberger Konkordie einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament. Dies schließt die „gegenseitige Anerkennung der Ordination und die Ermöglichung der Interzelebration“ ein. So ist Kirchengemeinschaft im Sinne der Leuenberger Konkordie Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Die Konkordie selbst hat bindenden Charakter für ihre Signatarkirchen.

Die durch die Leuenberger Konkordie erklärte Kirchengemeinschaft wird in den Kirchen und Gemeinden als Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst verwirklicht. Das geschieht zwischen den Einzelkirchen in den einzelnen Ländern und Regionen, aber auch – politische Grenzen überschreitend – auf europäischer Ebene. Demgemäß hat man sich auch auf dieser Ebene zur Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst an der Welt und zur Vertiefung der Gemeinschaft durch theologische Lehrgespräche verpflichtet. Die Organe der „Leuenberger Kirchengemeinschaft“ sind die Vollversammlung, die Lehrgesprächsgruppen und der Exekutivausschuss mit dem Sekretariat. Die Äußerungen des Exekutivausschusses haben nach außen einen die Gemeinschaft repräsentierenden, nach innen empfehlenden Charakter.

Nächstes Kapitel