Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis

I. Das evangelische Verständnis der Kirche

1. Der Grund der Kirche

„Einen andern Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus“ (1.Kor 3,11). Die Kirche, die auf diesem Fundament erbaut ist, ist gut begründet. Sie ist die „Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden“ (CA VII). Dieses Geschehen, das nach CA V den Glauben schafft, schafft zugleich die Glaubensgemeinschaft, die Gemeinde, „in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist gegenwärtig handelt“ (Barmen III). Beide, Glaube und Glaubensgemeinschaft, verdanken sich dem sich in der Verkündigung und in den Sakramenten manifestierenden Worte Gottes. Als Evangelium ist es Gottes Kraft (vgl. Röm 1,16), die alle Menschen erreichen und zum Glauben bewegen will und deshalb die von ihr bereits erreichten Glaubenden zu Boten des Evangeliums macht (vgl. Mt 28,18 – 20). Im Evangelium vergegenwärtigt sich die in Christus erschienene Gnade und Wahrheit des dreieinigen Gottes, der durch den Heiligen Geist Glauben schafft, um sündige Menschen zu rechtfertigen und zu heiligen. Durch solches freies Handeln des dreieinigen Gottes wird Menschen die Gnade und Wahrheit des Evangeliums im Glauben gewiss. Sie erfahren die verwandelnde Kraft des Evangeliums in ihrem Leben, das nun in neuen Beziehungen aufleben kann: Versetzt in die Gemeinschaft mit dem dreieinigen Gott werden sie zu Gliedern des Leibes Christi und bilden als solche seine Gemeinde. In diesem Sinne impliziert der Glaube an den dreieinigen Gott den Glauben an die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche.

Gleichzeitig wissen sich die Glaubenden durch dasselbe Gotteshandeln aber auch beauftragt und verpflichtet, dieser Glaubensgemeinschaft, die sich dem Evangelium verdankt, eine Gestalt zu geben, die ihrem Ursprung und ihrer Eigenart entspricht.


2. Die Gestalt und Ordnung der Kirche

Nach reformatorischem Verständnis ist die Kirche als congregatio sanctorum, in der deutschen Fassung: Versammlung der Gläubigen (CA VII) dem weltlichen Blick verborgen. M. Luther: abscondita est Ecclesia, latent sancti (verborgen ist die Kirche, verborgen sind die Heiligen: De servo arbitrio, 1525, WA 18, 652). Diese Verborgenheit bedeutet nicht einfach Unsichtbarkeit. Denn die Evangeliumsverkündigung in Wort und Sakrament bei der Versammlung der Gemeinde ist für jedermann wahrnehmbar. Aber die durch Wort und Sakrament von Gott selbst geschaffene Wirklichkeit des Leibes Christi ist als Gemeinschaft der Glaubenden Gottes Werk und als solches nur dem Glauben zugänglich. Der Glaube erkennt die Gegenwart des Leibes Christi überall da, wo er in der reinen Predigt des Evangeliums und dem ihm gemäßen Gebrauch der Sakramente das „äußere Wort“ findet (vgl. CA VII). Denn ihnen beiden gilt die Verheißung: Mein Wort „wird nicht wieder leer zu mir zurückkommen, sondern wird tun, was mir gefällt“ (Jes 55,11).

Die in der Welt verborgen bleibende Glaubensgemeinschaft bedarf aber einer äußeren Ordnung, die für alle Menschen sichtbar und von Menschen zu verantworten ist. Diese Verantwortung hat ihr Zentrum in der Sorge der Kirche für die rechte Predigt des Evangeliums und den evangeliumsgemäßen Gebrauch der Sakramente: Der Vollzug des Gottesdienstes und der Verkündigung an die Welt ist so zu ordnen, dass keine menschliche Willkür das Evangelium verdunkelt oder die Gemeinde spaltet. In menschlicher Verantwortung muss die frohe Botschaft der Welt so eindeutig wie möglich dargeboten werden. Insofern ist die äußere Gestalt der Kirche nicht etwas von der Verborgenheit der Glaubensgemeinschaft Getrenntes, neben ihr Stehendes. Die Unterscheidung zwischen der verborgenen und der sichtbaren Kirche ist vielmehr so zu verstehen, dass die Selbstvergegenwärtigung des dreieinigen Gottes in der Glaubensgemeinschaft auf eine ihr entsprechende äußere Gestalt drängt, die mitten unter anderen sozialen Gebilden in der Welt durch eine unverwechselbare Sichtbarkeit ausgezeichnet ist. Die christliche Kirche als „Gemeinde von Brüdern“ und Schwestern hat nach Barmen III nicht nur „mit ihrer Botschaft“, sondern auch „mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, daß sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte“. Sie darf „die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung“ nicht „ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen“.


2.1 Die Kennzeichen der wahren Kirche

Die rechte Verkündigung des Evangeliums und die evangeliumsgemäße Feier der Sakramente sind im reformatorischen Verständnis die „Kennzeichen der wahren Kirche“ (signa ecclesiae verae). Durch sie baut sich der Leib Christi auf. Sie allein sind in allem geschichtlichen Wandel die unwandelbaren sichtbaren Züge einer christlichen Kirche (vgl. CA VII). Ohne sie kann keine kirchliche Ordnung sachgemäß sein. Mit ihnen ist der Auftrag gegeben, den die Kirche zu erfüllen hat, nämlich „die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk“ (Barmen VI).

Für die Ausführung dieses Auftrages ist von Gott das Predigtamt eingesetzt (vgl. CA V), das Menschen als öffentliches Amt der Evangeliumsverkündigung und Sakramentsverwaltung übertragen wird und das als solches geordnet werden muss (vgl. CA XIV). Die Ausgestaltung dieses Amtes ist jedoch wandelbar. Das gilt ebenso für alle Elemente einer Ordnung der Kirche Jesu Christi, mit deren Hilfe sie ihren Auftrag in wechselnden geschichtlichen Situationen wahrnimmt und der Gemeinschaft der Glaubenden an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten eine unterschiedliche Gestalt gibt. Hierzu gehören z. B. die Unterscheidung und Zuordnung der verschiedenen kirchlichen Dienste sowie ihre Ausgestaltung und die äußere Organisation der Kirche.


2.2 Die Einzelkirchen und die Kirche

Die eine, heilige, apostolische und katholische Kirche existiert geschichtlich in Raum und Zeit. Sie ist als universale Gemeinschaft aller Glaubenden immer die Kirche bestimmter Menschen in bestimmten Ländern und Gebieten. Sie existiert notwendig in Gestalt von einzelnen Gemeinden, die die primäre Verwirklichung der katholischen Kirche sind. Als solche sind sie mit allen christlichen Gemeinden geistlich verbunden. Die einzelnen Gemeinden sind aber auch meist in einer größeren geordneten Gestalt mit anderen verbunden: einer ekklesialen Gestalt, die im Folgenden „Einzelkirche“ genannt wird. Jede Einzelkirche kann darauf vertrauen, dass alle anderen Einzelkirchen, welche die Kennzeichen der wahren Kirche aufweisen, der Gemeinschaft des Leibes Christi zugehören und so geistlich miteinander verbunden sind.

Die Einzelkirchen haben dafür zu sorgen, dass ihr Verhältnis zu anderen Einzelkirchen in einer Weise geordnet wird, die der geistlichen Verbundenheit aller Kirchen in Christus einen angemessenen Ausdruck verleiht. Diese Sorge ist nach evangelischem Verständnis wesentlich für alle ökumenischen Bemühungen. Es geht darum, die in der Welt verborgene Einheit des Leibes Christi auch durch die äußere Gestalt der Kirchen zu bezeugen. Jede Kirche hat dazu mannigfache Möglichkeiten. Auf der Grundlage der Förderung eines ökumenischen Geistes in den Gemeinden kann sie die Begegnung und den Austausch mit Christen anderer Kirchen institutionalisieren. Sie kann regelmäßige Lehrgespräche mit anderen Kirchen führen. Sie kann ihre Bereitschaft zum gemeinsamen Hören des Wortes Gottes und zur Feier des Abendmahls erklären. Sie kann in wichtigen Fragen der Gestaltung des Lebens der eigenen Kirche andere Kirchen zu Rate ziehen und bei den Problemen der Weltverantwortung der Kirche mit ihnen zusammenarbeiten. All dies und anderes mehr dient dazu, das, was sie mit anderen Kirchen im Glauben verbindet, zum Ausdruck zu bringen und darzustellen.

In der ökumenischen Diskussion ist häufig vom Streben nach der „vollen sichtbaren Einheit“ (full visible unity) die Rede. Wenn die evangelische Theologie diese Formel verwendet, dann versteht sie darunter die Bezeugung der von Gott gegebenen Einheit des Leibes Christi. Es geht nicht um „den Versuch, der von Jesus Christus schon gegebenen, in Wort und Sakrament wahrnehmbaren (sichtbaren) Einheit etwas hinzuzufügen, sondern“ um „das Bemühen …, diese Einheit immer umfassender zu bezeugen und der in ihr enthaltenen Verheißung immer getreuer zu entsprechen“ (Dritte Theologische Konferenz im Rahmen der Abmachungen der Meißener Erklärung, März 1999). Diesem Bemühen hat auch die Gestaltung der kirchlichen Ordnung zu dienen. Das menschenmögliche Ziel, das dabei verfolgt wird, ist die Erklärung und Praktizierung von voller Kirchengemeinschaft. In ihr gewinnt die Bezeugung der Einheit des Leibes Christi sichtbare Gestalt.

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