Dialogratgeber zur Förderung der Begegnung zwischen Christen und Muslimen in Deutschland

Herausgegeben von der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Koordinationsrat der Muslime

Praktisches

In vielen evangelischen und muslimischen Einrichtungen wird schon jetzt ein wertvoller Beitrag zu einem friedlichen gesellschaftlichen Miteinander geleistet. Eine offene und möglichst unvoreingenommene Kommunikation hat sich dabei ebenso bewährt wie die Einbeziehung aller Beteiligten bei den Herausforderungen, die aus dem Zusammenleben in Vielfalt entstehen können. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und der Koordinationsrat der Muslime (KRM) sind gern bei der Vermittlung von Unterstützung behilflich, wenn es im gemeinsamen Alltag, sei es in Kindertagesstätten, Schulen, Kranken- oder Pflegeheimen, zu Irritationen, Spannungen und Konflikten kommt. Manchmal helfen Informationen, Beratung und Rücksichtnahme. Die folgenden Hinweise zu exemplarisch ausgewählten Orten, an denen Menschen christlichen und muslimischen Glaubens einander begegnen können, richten sich in erster Linie an Einrichtungen in evangelischer oder muslimischer Trägerschaft, vielleicht können sie aber auch in anderen staatlichen oder privaten Sozial- und Bildungseinrichtungen hilfreich sein.

Moscheen und Kirchen

Auch wenn sich der Wirkungsbereich der Religionen Christentum und Islam nicht auf die religiösen Räume beschränkt, sind Kirchen- und Moscheegebäude die zentralen Anlaufstellen für die Gläubigen. Sie dienen als Orte für spirituelle Zuflucht, Gebet und Unterweisung, aber auch zur Stärkung der religiösen Gemeinschaft. Eine Begegnung mit Menschen anderen Glaubens in den eigenen religiösen Räumen ist keine Selbstverständlichkeit, aber dank zahlreicher Veranstaltungen und Einladungen in den letzten Jahrzehnten zunehmend häufiger geworden. Diese Entwicklung und Öffnung ist sehr zu begrüßen, da sie es Menschen ermöglicht, vor Ort Einsichten in die Praxis und Gestalt eines anderen Glaubens zu gewinnen. Tage der offenen Moschee, lange Nächte der Kirchen und viele andere Veranstaltungsformen haben dazu beigetragen, dass viele Christinnen und Christen schon einmal in einer Moschee und viele Musliminnen und Muslime schon einmal in einer Kirche zu Gast waren. Bestehende Dialoginitiativen und nachbarschaftliche Kontakte haben einen oft maßgeblichen Anteil am Zustandekommen solcher Begegnungen. Sie dienen als Brückenbauer und erleichtern den Zugang, indem sie sich auch mit Problemen, Fragen und Schwellenängsten bei der Kontaktaufnahme befassen. Für das respektvolle Miteinander in einer multireligiösen Gesellschaft sind solche Initiativen und Kontakte daher unverzichtbar.

Was ist beim Betreten einer Kirche oder einer Moschee zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Der Kirchen- oder Moscheeraum wird durch den Besuch eines Menschen mit anderer Religionszugehörigkeit nicht »entweiht« und der Gast muss keine Sorge haben, durch seine bloße Anwesenheit schon einen Religionswechsel zu vollziehen. Im Gebetsbereich der Moscheen liegen Teppiche, die nicht mit Schuhen betreten werden. Oft gibt es getrennte Bereiche für Männer und Frauen. Ein Kopftuch für nicht-muslimische Frauen ist nicht erforderlich. Ob das Beisein bei einem Gebet möglich ist, sollte vor Ort geklärt werden. In evangelischen Kirchen sind der Besuch und die Anwesenheit bei Gottesdiensten für jeden möglich. Die Teilnahme am Abendmahl ist dagegen nur Christinnen und Christen vorbehalten. Wenn es Bereiche in der Kirche gibt, die nicht betreten werden sollen, ist das meist kenntlich gemacht.

Kindergärten und Kindertagesstätten

Das gemeinsame Aufwachsen von Kindern unterschiedlicher Religiosität ist vielerorts eine Selbstverständlichkeit geworden. In zahlreichen evangelischen Kindertagesstätten werden auch muslimische Kinder betreut. Umgekehrt gibt es in Zukunft sicherlich verstärkt muslimische Kindergärten, in denen auch christliche Kinder betreut werden. Diese Entwicklung stellt Erzieherinnen und Erzieher vor (religions-)pädagogische Herausforderungen, die ein hohes Maß an interkultureller und interreligiöser Kompetenz erfordern. Fortbildungen und Unterstützung sind daher wichtig. Wenn Kinder das tagtägliche Miteinander verschiedener Sprachen, Kulturen und Religionen bereits von klein auf einüben und als bereichernd und positiv erleben, werden dadurch wichtige Weichen für die Zukunft in einer multireligiösen Gesellschaft gestellt. Dies bedeutet jedoch keine Vermengung der jeweils unterschiedlichen religiösen Praxis.

Bei Elementen der religiösen Erziehung sollten daher Menschen der jeweiligen Religionszugehörigkeit, zum Beispiel Eltern oder Erzieherinnen und Erzieher, nach Möglichkeit mit eingebunden werden.

Religiöse Feste mit anderen feiern?

Feste sind eine gute Gelegenheit, mit den Bräuchen und Vorstellungen einer anderen Religion in Kontakt zu kommen. Weihnachten und Ostern als christliche Feste der Geburt bzw. Auferstehung Jesu Christi und das islamische Fest des Fastenbrechens am Ende des Monats Ramadan oder das Opferfest zur Erinnerung an die von Gott verhinderte Opferung des Sohnes Abrahams sind gute Beispiele hierfür. Der Brauch des Schenkens ist diesen Festen gemeinsam und kann auch mit Kindern durchgeführt werden. So könnten zum Beispiel muslimische Kinder an den islamischen Feiertagen den christlichen Kindern etwas mitbringen und umgekehrt an den christlichen Feiertagen die christlichen den muslimischen Kindern. Auch gegenseitige Besuche in Familien oder Gemeinden bieten sich an.

Gemeinsam beten?

Christen und Muslime können einander zu ihren jeweiligen Gebeten als Gäste hinzubitten. Auch mit Kindern lässt sich das praktizieren, wenn etwa in einer evangelischen Kindertagesstätte mit vielen muslimischen Kindern beim christlichen Tischgebet auch ein freies Gebet (»Dua«) aus der muslimischen Tradition gesprochen wird, am besten von einem muslimischen Elternteil oder Erzieher bzw. einer Erzieherin. Wenn es einen gemeinsamen Anlass zum Beten gibt, hat es sich bewährt, wenn nacheinander Menschen Gebete ihrer jeweiligen Glaubenstradition sprechen. Das kann zum Beispiel im Rahmen von Dialogprojekten, Einschulungs- und Abschlussfeiern, Gedenktagen, Trauerfeiern, Friedensinitiativen oder auch bei Naturkatastrophen der Fall sein.

Schulen

Die religiöse Bildung an öffentlichen und privaten Schulen ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung eines Kindes. Der nach Art. 7,3 des Grundgesetzes in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilte Religionsunterricht ist dabei ein wichtiger Bestandteil, um Kinder und Heranwachsende religiös sprach- und kommunikationsfähig zu machen. Die verschiedenen, konfessionell und religiös getrennten Unterrichtsformen können dabei Möglichkeiten zur Kooperation und zur inner- und interreligiösen Dialogeinübung in jedem Falle nutzen. Gemeinsame Projekte auch zwischen den verschiedenen Religionsunterrichten, der Besuch von Kirchen und Moscheen und die interdisziplinäre Behandlung von gesellschaftlichen Fragen, wie zum Beispiel Klimaschutz, Friedensethik und soziale Gerechtigkeit, leisten einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen.

Darüber hinaus sollte auch rücksichtsvoll mit der Religionsausübung der Schülerinnen und Schüler umgegangen werden. So werden beispielsweise muslimische Schülerinnen und Schüler ab der Pubertät insbesondere an Ganztagsschulen das rituelle Gebet verrichten wollen. Zudem gibt es christliche Angebote der Schulseelsorge und der schulnahen Jugendarbeit. Fragen in diesen Zusammenhängen können meist durch offene Kommunikation geklärt werden.

Wie kann der Umgang mit religiösen Werten beispielhaft aussehen?

Der Respekt gegenüber den religiös begründeten Werten der anderen lässt sich schon von Kindesbeinen an vermitteln und kann sich dementsprechend auf viele Bereiche des Zusammenlebens auswirken. So kann zum Beispiel am Arbeitsplatz auf die Gebetszeiten der muslimischen Kollegen Rücksicht genommen werden, umgekehrt können muslimische die christlichen Kollegen für Urlaubsplanungen im Zusammenhang mit christlichen Festen entlasten bzw. vertreten. Besonders in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche ist der Umgang mit religiösen Werten anderer relevant, die bestimmte Handlungen und Verhaltensweisen beinhalten. So darf beispielsweise eine Jugendliche, die sich entscheidet, ein Kopftuch zu tragen, nicht ausgegrenzt werden, sondern sollte mit der gleichen Achtung behandelt werden wie andere Schülerinnen und Schüler auch. Entsprechendes gilt auch für das Tragen von religiösen Symbolen, wie zum Beispiel das Kreuz oder die Kippa.

In der gelebten religiösen Praxis von Schülerinnen und Schülern kann die Chance gesehen werden, Respekt und Aufgeschlossenheit gegenüber Kindern anderer oder keiner Religionszugehörigkeit einzuüben. Das kann auch zum Abbau eventuell vorhandener Vorurteile oder Ressentiments gegenüber einer Religionsgemeinschaft beitragen. Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Eltern können dazu beitragen, dass religiöse Themen und Anliegen in einer Atmosphäre der Offenheit diskutiert werden können, ohne Sanktionen oder Benachteiligung fürchten zu müssen.

Was bedeutet Fasten?

Nach evangelischem Verständnis ist Fasten der (teilweise) Nahrungsverzicht für eine bestimmte Zeit. In der Bibel findet es sich im Zusammenhang mit Trauerzeiten, gesellschaftlichen Veränderungen, Buß- und Umkehrritualen. Auch Jesus fastete 40 Tage, um sich seiner Berufung gewiss zu werden, konnte sich aber auch kritisch gegenüber einer strikten Fastenpraxis äußern. Die evangelischen Reformatoren sahen vor allem den dem Fasten zugeschriebenen Gedanken der Verdienstlichkeit skeptisch. Die 40-tägige Passionszeit vor dem christlichen Osterfest, die traditionell eine Fastenzeit ist, beginnt am Aschermittwoch und endet am Ostersonntag. Zudem ist auch der Brauch bekannt, am Karfreitag und vor der Einnahme des Abendmahls gänzlich abstinent zu bleiben.

Eines der wichtigsten religiösen Gebote im Islam ist das Fasten im Monat Ramadan. Dazu ist jeder Muslim angehalten, der die Pubertät erreicht hat und körperlich dazu fähig ist. Dieser Monat wird nach dem Mondkalender berechnet und verschiebt sich jedes Jahr. In dieser Zeit verzichten Muslime von der Morgendämmerung an bis Sonnenuntergang darauf, zu essen und zu trinken. Außerdem bemühen sie sich, möglichst viel Zeit in der Gemeinschaft mit anderen Muslimen zu verbringen und gemeinsam im Koran zu lesen. Aber auch andere Gelegenheiten, wie das nächtliche Gebet in der Moschee, unterstreichen die besondere, spirituelle Bedeutung dieses Monats. Nach Sonnenuntergang wird das Fasten gebrochen und häufig finden größere Iftar (Essen zum Fastenbrechen) statt, zu denen auch Christen eingeladen werden.

Krankenhäuser

Krankheit und Leiden stellen eine besondere Herausforderung im Leben eines jeden Menschen dar. Gebete und Seelsorge können dabei eine wichtige Rolle spielen. Im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Religiosität sind besondere Sensibilität und das Wissen über religiöse Gebote hilfreich. Es ist wünschenswert, den religiösen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten weitestgehend entgegenzukommen. Viele Krankenhäuser verfügen zum Beispiel über Gebetsräume, einen Seelsorgedienst und besondere Räume für Angehörige bei Krankenbesuchen oder um Sterbenden beizustehen.

Inzwischen gibt es auch in manchen Städten muslimische Seelsorgedienste, mit denen Krankenhäuser in gleicher Weise wie mit christlichen Seelsorgediensten zusammenarbeiten können. Diese leisten oft einen wichtigen Beitrag zur Trauerverarbeitung der Angehörigen und der Kranken, was für Seelsorger und Seelsorgerinnen anderen Bekenntnisses so meist nicht möglich ist.

Welche Ernährungsregeln gibt es?

Muslime befolgen »Halal-Vorschriften« (Erlaubtes nach dem Islamischen Gebot). Diese beinhalten zum Beispiel den Verzicht auf Alkohol, Schweinefleisch oder nicht »halal« geschlachtetem Fleisch. Christlicherseits gibt es den Brauch, am Freitag - dem Tag der Kreuzigung Jesu - auf Fleisch zu verzichten. Darüber hinaus werden Fastentraditionen zum Teil wieder neu belebt. Bekannt ist zum Beispiel der Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel oder Gewohnheiten in der Passionszeit vor Ostern, wie es die Fastenaktion »7 Wochen Ohne« empfiehlt. Auch das ethische Bewusstsein für ökologisch und fair hergestellte und gehandelte Lebensmittel ist gewachsen.

Im Miteinander von Christen und Muslimen in denselben Krankenhäusern, Fluren und Zimmern kann es darüber hinaus auch als Chance zum interreligiösen Lernen für Patienten, Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte gesehen werden, wenn die gelebte religiöse Praxis von Christen und Muslimen erkennbar bleibt.

Welche Arten von Gebet gibt es?

Neben dem freien Gebet (»Dua«) gibt es im Islam die rituellen Pflichtgebete, welche mit der Verbeugung und der Niederwerfung nach festgelegtem Ritus in bestimmten Intervallen vollzogen werden. Diese Gebete werden zu bestimmten Zeiten fünf Mal am Tag, zum Freitagsgebet, zu Festtagen und anderen besonderen Anlässen in der Gemeinschaft oder einzeln verrichtet. Im Islam hat das tägliche, rituelle Gebet eine sehr große Bedeutung, weil der Muslim sich bewusst Zeit nimmt, den Alltag beiseitelegt und sich im Gebet auf seinen Schöpfer konzentriert. Es ist für Christen durchaus möglich, bei einem solchen Gebet anwesend zu sein, direkt teilnehmen können aber nur Muslime. Die Pflicht zu den täglichen fünf Gebeten beginnt für den Muslim mit der Pubertät. In Krankenhäusern oder Altenpflegeheimen ist es wichtig zu wissen, dass insbesondere die fünf täglichen Gebete auch im Sitzen oder Liegen erfolgen können, wenn der körperliche Zustand das aufrechte Stehen, Verbeugung oder die Niederwerfung nicht mehr ermöglicht.

Auch nach evangelischem Verständnis gibt es unterschiedliche Gebetsformen und Anlässe. Neben den vorformulierten gottesdienstlichen Gebeten gibt es frei formulierte Gebete, bei denen die Betenden ihre Gedanken und Anliegen in eigene Worte fassen können. Individuelle oder gemeinschaftliche Gebete können zum Beispiel zu bestimmten Tageszeiten oder als Tischgebete gesprochen werden. In evangelischen Gemeinschaften und Kommunitäten werden feste Gebetszeiten im Tageslauf eingehalten. Das bekannteste christliche Gebet ist das Vaterunser, dessen Text auf Jesus selbst zurückgeführt wird.

Alten- und Pflegeheime

Eine kultur- und religionssensible Pflege ist zunehmend Bestandteil der Behandlung älterer Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Obwohl gerade Menschen muslimischen Glaubens auch im Alter überwiegend von ihren Familien gepflegt werden, wächst die Zahl derer, die sich um Hilfe bei der Betreuung bemühen. Manche Fälle überfordern auch die Familien, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit, sei es aufgrund der beruflichen Situation oder des Wohnortes der Angehörigen. Alten- und Pflegeheime können zu einer Entlastung und Verbesserung der Situation für alle beitragen. Die eigenen Eltern in ein Pflegeheim zu geben, ist nicht nur für viele Menschen muslimischen Glaubens immer noch etwas Befremdliches und geht einher mit einem Gefühl des Versagens. Deshalb bedarf es hier einer besonderen Aufklärung über die Einrichtung und eines sensiblen Umgangs. Örtliche Moscheegemeinden können als Mittler eingebunden werden. Auch bei der Suche nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für Besuchsdienste können die Moscheegemeinden wertvolle Partner der evangelischen Einrichtungen sein.

Bestrebungen, von muslimischen Einrichtungen getragene soziale Dienste einzurichten, werden von evangelischer Seite ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig ist die christliche Diakonie sehr engagiert und offen, ihre Versorgungsdienste auch Menschen muslimischen Glaubens in angemessener Form zukommen zu lassen. Religiöse Unterschiede müssen geachtet werden, sie sollten aber nicht zu einer kompletten Trennung der Pflegebedürftigen führen.

Welcher geschlechtsspezifische Umgang ist zu empfehlen?

Ein geschlechtssensibler Umgang ist für das Miteinander von Männern und Frauen unerlässlich und nicht primär religionsabhängig. Als Teil der menschlichen Identität verdient die geschlechtliche Identität jeder einzelnen Person Beachtung. Jede und jeder hat dabei das Recht, selbst zu entscheiden, wie viel Nähe, Berührung und Kontakt er oder sie zulassen möchte. Das kann zum Beispiel an Schulen zum Thema werden, an denen ein koedukativer Sport- oder Schwimmunterricht für Kinder ab der Pubertät angeboten wird. Auch im Bereich der Pflege kann die Geschlechtsidentität von Patient und Pflegekraft eine Rolle spielen. Wenn eine Pflegekraft des gleichen Geschlechtes nicht verfügbar ist, kann zum Beispiel auch eine Vertrauensperson des Patienten oder der Patientin zur Behandlung hinzugezogen werden. Absoluten Vorrang hat bei medizinischen Eingriffen und pflegerischen Maßnahmen immer das gesundheitliche Wohlergehen des oder der Behandelten. Das zeigt sich zum Beispiel auch im Fastenverzicht, ja sogar -verbot für muslimische Patientinnen und Patienten, wenn gesundheitliche Schäden die Folge sein könnten. Grundsätzlich sollten individuell verschiedene Schamempfindungen respektiert und beachtet werden, auch wenn das in der Praxis mitunter einen zusätzlichen Aufwand bedeuten kann.

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