EHAP - Aktualisierte Förderrichtlinie
Thema: Soziales Engagement
ACHTUNG:
Am 17. Juli hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine leicht geänderte Fassung der Förderrichtlinie für den „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) veröffentlicht. In der Fassung vom 13. Juli war von der Zielgruppe der „freizügigkeitsberechtigten neuzugewanderten Unionsbürgern/innen“ (und deren Kindern), neben Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen als weiterer Zielgruppe, die Rede. In der aktualisierten Fassung wurde die Freizügigkeitsberechtigung herausgenommen. Demnach richtet sich der EHAP jetzt grundsätzlich an alle neuzugewanderten Unionsbürger/innen und deren Kinder, die auf Hilfe im Rahmen des EHAP angewiesen sind! Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie wurde der erste Aufruf für Interessenbekundungen in dem Programm gestartet.
Im Folgenden finden Sie die FörderInfo Aktuell vom 14. Juli mit den Aktualisierungen, die aus der Förderrichtlinie vom 17. Juli hervorgehen:
Diese Fördermöglichkeit könnte interessant sein für kirchliche und diakonische Einrichtungen, die sich für die gesellschaftliche Eingliederung benachteiligter Menschen einsetzen.
Mit diesem Programm können in Deutschland Projekte gefördert werden, die insbesondere die Ursachen von Armut bekämpfen und zur sozialen Eingliederung der am stärksten betroffenen Personen beitragen. Hierbei soll das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gelten – über die EU-geförderten Projekte sollen Menschen dazu befähigt werden, ihren Lebensunterhalt (wieder) aus eigener Kraft zu bestreiten. Dabei nimmt der EHAP eine Art „Brückenfunktion“ wahr mit dem Ziel, Menschen an bereits bestehende Hilfesysteme heranzuführen. Damit ergänzt er die Unterstützungsmöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF), bei dem die (Wieder-)Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt im Mittelpunkt steht.
Die Priorität in diesem Programm liegt in der Ansprache, Beratung und Information von neuzugewanderten Unionsbürgern/innen und deren Kindern sowie für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen einsetzen. Gefördert werden Projekte mit den Schwerpunkten:
- Ansprache, Beratung und Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürger/-innen im Hinblick auf die Beratungsangebote des regulären Hilfesystems.
- Ansprache, Beratung und Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürger/-innen und ihren Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung.
- Ansprache, Beratung und Information wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.
HINWEIS: Materielle Hilfen für die Zielgruppen werden von dem Programm nicht gefördert.
Interessenbekundungen (erste Stufe) können bis zum 14. August 2015 um 23:59 Uhr beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales online eingereicht werden. Zusätzlich muss die Interessenbekundung bis zum 21. August 2015 schriftlich dort eingehen (es gilt das Datum des Posteingangsstempels). In einer folgenden zweiten Stufe werden ausgesuchte Teilnehmer der Interessenbekundung zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags aufgefordert.
Die Projektfinanzierung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung, die maximale Förderquote beträgt 95% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, damit liegt der Eigenanteil bei lediglich 5%. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 250.000 € und 1.0 Mio. € liegen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre (Ende des Projekts spätestens am 31. Dezember 2018).
Die Antragstellung kann sowohl von Kommunen als auch von Trägern der freien Wohlfahrt durchgeführt werden. Für die Durchführung eines Projekts ist die Zusammenarbeit von beiden Seiten vorgesehen.
Weitere Informationen, sowie die aktualisierte Förderrichtlinie finden auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgender Adresse:
http://ekd.be/ehap-foederrichtlinie-2015