Evangelische Kirche A. u. H.B. in Österreich

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Evangelische Kirche in Österreich

Die Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich vereint die Kirche Augsburgischen und die Kirche Helvetischen Bekenntnisses. Zur Lutherischen Kirche (Evangelisch A.B.) gehören rund 310.000 Mitglieder in 196 Pfarrgemeinden, die in 7 Diözesen zusammengefasst sind. Zur Reformierten Kirche (Evangelisch H.B.) gehören etwa 14.000 Mitglieder in 9 Pfarrgemeinden. Gemeinsam sind das rund 3,8 Prozent der österreichischen Bevölkerung. Darüber hinaus gibt es 7 Hochschulgemeinden und 10 von der Evangelischen Kirche A.u.H.B. anerkannte Gemeinden fremder Herkunft und Sprache.

Wichtige Aufgaben wie Religionsunterricht, Diakonie, Frauen- und Jugendarbeit sind gemeinsame Angelegenheiten der Kirche A.u.H.B. In jeder dieser Kirchen ist eine Synode das höchste Gesetzgebungsorgan und wird Kirchenleitung durch einen Oberkirchenrat aus weltlichen (ehrenamtlichen) und geistlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern wahrgenommen.

Die Kirche A.B. und die Kirche H.B. kommen beide unmittelbar aus der Reformation des 16. Jahrhunderts. Das aufblühende evangelische Kirchenwesen wurde von den Habsburgern durch Verfolgung und Vertreibung fast zur Gänze vernichtet. Staatskirchenrechtliche Grundlage der heutigen Kirchen ist das „Protestantengesetz 1961“, mit dem erstmals in Österreich das Konzept der „freien Kirche im freien Staat“ realisiert worden ist. Die Evangelische Kirche A.B. und die Evangelische Kirche H.B. sind Gründungsmitglieder des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) und des ÖRK in Österreich 1958. Beide Kirchen sind Mitglied des Lutherischen bzw. Reformierten Weltbundes und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE).

Am 12. November 20002 wurde zwischen der EKD und der Ev angelischen Kirche in Österreich ein Communiqué unterzeichnet, das die besonderen Beziehungen zwischen den evangelischen Kirchen der beiden Länder hervorhebt.