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Eintritt und Wiedereintritt in die evangelische Kirche, EKD-Texte 107, 2009

Fussnoten

  1. Das Themenfeld „Übertritt“ wird als ein wichtiger Aspekt bei der Bestandsaufnahme kirchlicher Mitgliedschaftsentwicklung mitberücksichtigt (s. 1.1.). Da ihm jedoch andere Voraussetzungen sowohl unter theologischer als auch unter empirischer Perspektive zugrunde liegen, ist es bei den weiteren Darlegungen nicht berücksichtigt.
  2. Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert, 2006, S.8.
  3. Vgl. Kirche der Freiheit S. 18.
  4. Vgl. Kirche der Freiheit, S.17. Bereits im Jahr 2000 wurde in der Studie der Kammer für Theologie der EKD „Taufe und Kirchenaustritt“ dargelegt, dass in der Taufe neben der ohnehin unverfügbaren Zusage der Gotteskindschaft die bleibende Zugehörigkeit der Getauften zu Jesus Christus, zur weltweiten Gemeinschaft seiner Jüngerinnen und Jünger und damit auch zur konkreten örtlichen Gemeinde begründet ist und es deshalb trotz eines Kirchenaustritts von Getauften keine Beziehungslosigkeit geben kann. Daher bleibt die Kirche ihnen gegenüber in einer besonderen Pflicht zu nachgehender Seelsorge und missionarischem Zeugnis (vgl. EKD-Text 66: „Taufe und Kirchenaustritt. Theologische Erwägungen der Kammer für Theologie zum Dienst der evangelischen Kirche an den aus ihr Ausgetretenen, Hannover 2000“, S.3).
  5. Empirische Befunde über den Kircheneintritt lassen sich bislang aus drei empirischen Studien entnehmen. Dabei handelt es sich um die Studie „Gegen den Strom“ von Klaus Hartmann und Detlef Pollack (vgl. Hartmann/Pollack 1998), die von Sabine Popp an der Universität Erlangen-Nürnberg erstellte Diplomarbeit (vgl. Popp 2000) sowie die Studie „Massenhaft unbekannt“ der Evangelischen Landeskirche in Baden (vgl. Volz 2005). Insgesamt ist das Phänomen Kircheneintritt lediglich punktuell empirisch erforscht. Die Studie von Sabine Popp bietet interessante Anhaltspunkte zum Verständnis des Phänomens Kircheneintritt, ist jedoch empirisch nicht weiter belastbar. Anders ist das bei der Studie „Gegen den Strom“. Hier stehen in methodischer Hinsicht aussagekräftige, qualitativ empirische Daten zur Verfügung, die ein vertieftes Verstehen des Phänomens Kircheneintritt in Ostdeutschland für die Jahre unmittelbar nach der Wende ermöglichen. Auch wenn die Studie lokal und zeitlich begrenzt ist, bietet sie wertvolle Forschungsperspektiven für weitere qualitative Untersuchungen des Kircheneintritts. Die Studie der Badischen Landeskirche bietet erstmals solide quantitative Daten zum Kircheneintritt. Die begrenzte regionale Reichweite (Baden, Westdeutschland) weist der Studie allerdings die Rolle einer Pilotstudie zu, die – um ausgewählte Fragestellungen erweitert und modifiziert – nach Wiederholung in anderen Landeskirchen verlangt.
  6. Vgl. Klaus Hartmann / Detlef Pollack, Gegen den Strom, 1998.
  7. Vgl. Sabine Popp, Kirchen(wieder)eintritte in die evangelische Kirche, 2000.
  8. Vgl. Hartmann / Pollack 1998.
  9. Vgl. Volz (2005), dann auch die Beobachtungen der neueren EKD-Studie 2009.
  10. Vgl. Volz, Massenhaft unbekannt – Kircheneintritt, 2005.
  11. Vgl. Hartmann / Pollack, Gegen den Strom, 1998.
  12. Die qualitativ ausgerichtete, von Rüdiger H. Chr. Jungbluth durchgeführte Studie basiert auf 21 Interviews, die ausgehend von einem Interviewleitfaden geführt wurden. Sie hat folglich keinen repräsentativen Charakter, sondern arbeitet exemplarisch. Um möglichst unterschiedliche Menschen interviewen zu können, wurden bei der Auswahl diverse Faktoren im Sinn einer Suchrichtung berücksichtigt: Interviewt wurden 11 Frauen und 10 Männer, darunter ein Ehepaar. Der Wiedereintritt bzw. die Taufe fand in der Regel zwischen 2006 und 2008 statt. Die jüngste Gesprächspartnerin war 17, die älteste 72 Jahre alt, der jüngste Gesprächspartner 26, der älteste 75 Jahre alt. Von den 21 Personen traten 9 über ein Ortspfarramt (davon ein Ehepaar) wieder in die Kirche ein, 6 über eine Kircheneintrittsstelle, weitere 6 ließen sich taufen. Die Interviewpartner und -partnerinnen stammen aus insgesamt 12 verschiedenen Landeskirchen. Im Osten wohnen 7, im Westen 14 Personen. Berücksichtigt wurden weiterhin Faktoren wie Bildungsstand, Familienstand sowie urbaner und peripherer Wohnraum.
  13. Kirche in der Vielfalt der Lebensbezüge, S. 92.
  14. Vgl. Kirche in der Vielfalt der Lebensbezüge, S. 109.
  15. Vgl. Salz der Erde. Das Perspektivprogramm der EKBO (2007), S. 64.
  16. Vgl. Kirche in der Vielfalt, S. 457.
  17. Vgl. Wandeln und Gestalten, EKD-Text Nr. 87, S. 18f.
  18. Taufe und Kirchenaustritt. Theologische Erwägungen der Kammer für Theologie zum Dienst der evangelischen Kirche an den aus ihr Ausgetretenen, EKD-Text Nr. 66, Hannover 2000.
  19. Es verdient festgehalten zu werden, dass die Regelung des Austritts durch subjektive Erklärung implizit ebenfalls die Präsenz eines zweiten Willens anzeigt: den Willen des staatlichen Rechts, für negative Religionsfreiheit in seinem Geltungsbereich zu sorgen. Dass der Austritt vor einem Amtsgericht o.ä. geschieht, hat dabei geschichtliche Gründe.
  20. Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen 1934, These 3: „Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.“
  21. Vgl. 3.4: Sonderformen der Mitgliedschaft (S. 31f).
  22. Kirchengesetz über die Kirchenmitgliedschaft, das kirchliche Meldewesen und den Schutz der Daten der Kirchenmitglieder vom 10. November 1976 (ABl. EKD S. 389), geändert durch Kirchengesetz vom 8. November 2001 (ABl. EKD S. 486 und 2003 S. 422).
  23. Vom 8. Dezember 2005 (ABl. EKD S. 571). Alle Gliedkirchen der EKD haben die Vereinbarung unterzeichnet und sie durch Zustimmung ihres gesetzgebenden Organs für sich in Kraft gesetzt.
  24. Gemeinsame Regelungen finden sich in den Lebensordnungen der VELKD und der UEK, auf die einige Gliedkirchen Bezug nehmen.
  25. Vgl. näher dazu Kirchenamt der EKD (Hg.): Die Taufe. Eine Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis der Taufe in der evangelischen Kirche, Gütersloh 2008, S. 45-48.
  26. Vgl. „Kirchenmitgliedschaft light“ (S. 27).
  27. Taufe und Kirchenaustritt, EKD-Text Nr. 66 (2000), S. 15.
  28. Vgl. 5: Den (Wieder-)Eintritt gestalten, S. 39-46.
  29. Vgl. Kirche der Freiheit, Leuchtfeuer 1, S. 49-52.
  30. Vgl. dazu die Abschnitte zu „Profilgemeinden“ und „Netzwerkgemeinden“ im Impulspapier „Kirche der Freiheit“, S. 53-57. Vgl. auch: Gott in der Stadt. Perspektiven evangelischer Kirche in der Stadt (EKD-Text 93, 2007), S. 52-60: Beteiligungsformen der evangelischen Kirche.
  31. Zur Anbahnung der Kirchenmitgliedschaft eignet sich auch das Telefon als Kontaktmedium. In Württemberg erreicht man über eine kostenlose Telefonnummer die Pressestelle der Landeskirche, eine Pfarrerin lädt die Anruferin oder den Anrufer zu einem Gespräch in ihr Büro ein. Wenn gewollt, erfolgt das Gespräch auch telefonisch. Danach erhält der oder die Eintrittswillige die notwendigen Formulare zur Unterschrift zugesandt und das zuständige Wohnortspfarramt wird benachrichtigt. Eine bundesweit erreichbare Telefonnummer zur Kontaktaufnahme anlässlich eines Eintritts in die katholische Kirche unterhalten gemeinsam mehrere süddeutsche Bistümer. Eine Service-Rufnummer zur Kontaktaufnahme erscheint auch für die evangelische Kirche als sinnvoll, muss jedoch in eine Kommunikationsstruktur eingebunden sein.
  32. Vgl. exemplarisch die Ergebnis-Dokumentation der (Wieder-)Eintrittskampagne der Evangelisch-Lutherischen Kirche Thüringens in „Einfach eintreten?“ (epd-Dokumentation 5/2007).
  33. Siehe z.B. die regional durchgeführten Taufkurse in Hannover („Schritte zum Glauben“), Nürnberg („Weil zum Leben mehr gehört“), Dresden („Religion für Neugierige“) und Dortmund („Warum glauben“) sowie die im Rahmen der EKD-Initiative „erwachsen glauben“ gelisteten elementaren Glaubenskurse.
  34. Liturgische Kammer der EKKW, Anregung für eine Liturgie des Willkommens. Bisher unveröffentlichtes Manuskript (2006).
  35. Wiederaufnahme in die Kirche. Liturgische Handreichung der VELKD (Broschüre ohne Datum).