Evangelische Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Geldern
Veröffentlicht am 14. Oktober 2025
- Arbeitsort
- 47608 Geldern
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Stellenumfang
- Vollzeit
- Voraussetzung
- Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
- Ende der Bewerbungsfrist
- 05. November 2025
In der JVA Geldern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Evangelischen Seelsorgerin/ eines Evangelischen Seelsorgers
als Beamtin/Beamter oder Beschäftigte/Beschäftigter des Landes NRW zu besetzen.
Der Dienst- bzw. Beschäftigungsumfang beträgt 100 Prozent.
Die JVA Geldern ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges mit 681 Haftplätzen für Männer, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verurteilt worden sind. Besonderer Schwerpunkt der JVA ist die Berufsbildung für männliche Inhaftierte in Nordrhein-Westfalen.
Aufgabenbeschreibung
Grundaufgabe des Pfarrdienstes in der JVA-Geldern ist die seelsorgliche Begleitung der Gefangenen und ihrer Familien in Einzelseelsorge, Paarberatung, Gruppenarbeit und Gottesdiensten (14-tägig im Wechsel mit dem kath. Seelsorger). Ebenso beinhaltet dieser Pfarrdienst den Kontakt und den seelsorglichen Blick für alle Mitarbeitenden der Behörde sowie deren Angehörige und ein Seelsorgeangebot, wenn sie es wünschen. Unter den Gefangenen, Mitarbeitenden und ihren Angehörigen gehören viele keiner Religionsgemeinschaft an oder sind einer anderen Konfession oder Religion verbunden. Von JVA Seelsorger*innen wird in jedem Fall die vorbehaltlose Zuwendung zu allen Menschen im Bereich ihrer JVA unabhängig von deren religiöser oder weltanschaulicher Prägung erwartet.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem katholischen Kollegen, den übrigen Mitarbeitenden der JVA sowie den ehrenamtlich Mitarbeitenden wird vorausgesetzt.
(Mehr Angaben finden Sie in der Anlage)
Voraussetzungen
Diese Stelle kann mit Personen besetzt werden, die Wahlfähigkeit nach § 2 Absatz 1 Pfarrstellengesetz haben.
Wir freuen uns auch über Bewerbungen von anderen ordinierten Theologinnen und Theologen, ordinierten Diakoninnen und Diakonen, für die ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis als Beschäftigte des Landes begründet werden kann.
Die Altersbegrenzung für die Aufnahme als Beamtin/Beamter des Landes ist 42 Jahre. Von ihr kann nach landesrechtlichen Regeln im Einzelfall bis zum 60 Lebensjahr abgewichen werden.
Wir bieten
Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Besoldungsrechts für das Land NRW, bzw. eine entsprechende Eingruppierung gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Personalabteilung des Landeskirchenamtes informiert gerne zu den Auswirkungen eines Dienstherrenwechsels, Landeskirchenrätin Iris Döring, Tel 02114562-283, E-Mail iris.doering@ekir.de.