Mitarbeiter*in Beitragsverwaltung
Veröffentlicht am 12. November 2025
- Arbeitsort
- Hermannswerder 2A, 14473 Potsdam
- Bundesland
- Brandenburg
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Voraussetzung
- Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
- Ende der Bewerbungsfrist
- 08. Januar 2026
Für unsere Verwaltung in Potsdam suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Umfang von 20h/Woche zunächst befristet auf ein Jahr (mit Option auf Verlängerung) als
Mitarbeiter*in (m/w/d) im Bereich Beitragsverwaltung
Ihre Aufgaben
- Debitorenbuchhaltung für Kindertagesstätten und Schulen
- Festsetzung und Prüfung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Schulen auf Basis der jeweils gültigen Regelungen
- Kommunikation mit Eltern und Einrichtungsleitungen
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung.
- Sie haben eine hohe Zahlenaffinität und zeichnen sich durch ein hohes Verhandlungsgeschick aus.
- Sie beherrschen die gängigen Office-Anwendungen, insbesondere Word, Excel und Access.
- Sie haben Freude an einer motivierenden Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Ansprechpartnern.
- Sie verfügen über eine selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise und sind kommunikations- und teamfähig.
- Sie identifizieren sich mit unseren christlichen Werten.
Unser Angebot
- Wir bieten eine vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit bei einem der größten Bildungs- und Sozialträger Brandenburgs.
- Es erwartet Sie ein herzliches Team und sinnstiftendes Arbeitsumfeld.
- Sie erhalten eine tarifliche Vergütung nach AVR DWBO mit Jahressonderzahlung, einer betrieblichen Altersvorsorge und möglichen individuellen Zulagen sowie langfristige Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten.
- Sie arbeiten an einem idyllischen und modernen Arbeitsplatz auf der Insel Hermannswerder nahe dem Hauptbahnhof Potsdam.
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Ihre Arbeitszeit können Sie flexibel und mobil nach Absprache und Möglichkeit gestalten. Sie erhalten 30 Tage Urlaub und freie Arbeitstage an Heiligabend und Silvester.