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Küchenkraft, Hilfskraft in der Küche

Veröffentlicht am 15. Dezember 2025

Arbeitsort
Hans-Böckler-Straße 18, 96050 Bamberg
Bundesland
Bayern
Stellenumfang
Teilzeit
Befristung
befristet
Voraussetzung
Keine bestimmte Konfession notwendig

Unsere Kita Friedrich Oberlin in Bamberg versteht sich als ein Lebensraum für Kinder, in dem sie ihre Erfahrungshorizonte spielerisch erweitern können.

Die Kita liegt mitten in der Stadt im Stadtteil Wunderburg und ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Dein Arbeitsplatz befindet sich in einem großzügigen und vollständig sanierten Gebäude mit einem gemütlichen Pausenraum.

Aufgabenbeschreibung

Ab 15. Januar 2026 suchen wir eine Hilfskraft in der Küche bzw. eine Küchenkraft (d/m/w) für unsere Kita. Die Stelle wird befristet mit 20 Stunden/Woche vergeben. Deine Arbeitszeiten sind von 11:00 bis 15:00 Uhr

Zu deinen Aufgaben gehört es, das Mittagessen, das geliefert wird, anzunehmen, zu portionieren und auszugeben. Außerdem übernimmst Du die Bedienung unserer Spülmaschine. Die Einhaltung unserer Küchenhygiene hat für uns einen hohen Stellenwert: Du sorgst dafür, dass die Sauberkeitsvorgaben in der Küche eingehalten werden.

 

Voraussetzungen

Besondere Voraussetzungen gibt es keine. Lediglich eine entsprechende Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln nach IfSG § 43 ist notwendig

Wir bieten

  • tarifliche Vergütung: Dein Einstiegsgehalt liegt mit 20 Stunden pro Woche bei 1.305,96 € brutto im Monat.
  • zusätzliche Jahressonderzahlung  (sog. "Weihnachtsgeld") in Höhe von 85% einer Monatsvergütung
  • regelmäßig steigendes Gehalt durch das Tarifsystem – ohne dass Du aktiv werden musst.
  • 30 Tage Urlaub
  • 3 zusätzliche freie Tage (Buß- und Bettag, Heilig Abend und Silvester)
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung für die Zeit nach dem Beruf
  • finanzielle Zuschüsse für Familien mit Kindern, z.B. bis zu 300 € Zuschuss jährlich Nachhilfe, bis zu 200 € jährlich zu Klassenfahrten sowie 150 € zur Ausbildung oder dem Studium der Kinder und bis zu 100 € Zuschuss zu Vereinsbeiträgen
  • Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen
  • kostenfreie Ferien- und Familienpässe
  • vergünstigte Kinderbetreuung: Unsere Mitarbeitenden zahlen in Kindertagesstätten und Horten die Hälfte des regulären Beitrages