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Pädagogische Hilfskraft, Sozialassistent_in

Veröffentlicht am 24. März 2026

Arbeitsort
An der Eiswiese 1, 96106 Ebern
Bundesland
Bayern
Stellenumfang
Teilzeit
Befristung
befristet bis 15.08.2026, Möglichkeit der Verlängerung
Dienstbeginn
01. Juni 2026
Voraussetzung
Keine bestimmte Konfession notwendig

Unser Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) in Ebern bietet chronisch psychisch kranken Menschen jeden Alters, die stationäre Betreuung benötigen, ein Zuhause.

Aufgabenbeschreibung

Wir suchen ab 1. Juni 2026 eine pädagogische Hilfskraft (d/m/w). Die Stelle umfasst 20 bis 36 Wochenstunden – ganz nach Deinem gewünschten Stundenumfang. Die Stelle wird befristet bis 15.08.2026 vergeben, da es sich um eine Elternzeitvertretung handelt. Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung

Als pädagogische Hilfskraft unterstützt Du Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, Behinderung oder Doppeldiagnosen in allen lebenspraktischen Situationen. Du bist verantwortlich für die individuelle Betreuung sowie die Förderung und Begleitung der Bewohner_innen in ihrem Alltag. Dabei trägst Du dazu bei, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Menschen zu erhöhen und ihre Teilhabe am sozialen Leben zu stärken.

Voraussetzungen

Eine pädagogische Helferausbildung, zum Beispiel als Heilerziehungspflegehelfer_in oder Sozialassistent_in, ist von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung

Die Stelle erfordert das Arbeiten in Wechselschichten, einschließlich Frühdiensten (von 6:30 Uhr bis 14:00 Uhr) und Spätdiensten (von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr). Auch Wochenend- und Feiertagsarbeit gehört dazu.

Wir bieten

  • tarifliche Vergütung nach AVR Bayern: Dein Einstiegsgehalt liegt mit 36 Stunden pro Woche bei 2.469,65 € brutto im Monat (bei Einstellung in Stufe 1)
  • zusätzliche Jahressonderzahlung (sog. "Weihnachtsgeld") in Höhe von 85% einer Monatsvergütung
  • regelmäßig steigendes Gehalt durch das Tarifsystem – ohne dass Du aktiv werden musst. Bereits nach einem Jahr steigst Du automatisch in die nächste Stufe auf (bei Einstellung in Stufe 1).
  • 30 Tage Urlaub
  • 3 zusätzliche freie Tage (Buß- und Bettag, Heilig Abend und Silvester)
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung für die Zeit nach dem Beruf
  • finanzielle Zuschüsse für Familien mit Kindern, z.B. bis zu 300 € Zuschuss jährlich Nachhilfe, bis zu 200 € jährlich zu Klassenfahrten sowie 150 € zur Ausbildung oder dem Studium der Kinder und bis zu 100 € Zuschuss zu Vereinsbeiträgen
  • Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen
  • uvm.