Erzieher*in oder Sozialpäd. Assistent*in (w/m/d) - Kita Lister Kirchen
Veröffentlicht am 16. April 2026
- Arbeitsort
- Bothfelder Straße 31, 30177 Hannover
- Bundesland
- Niedersachsen
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Voraussetzung
- Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
Der Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover ist Träger von zurzeit 60 Kindertagesstätten in Hannover, Garbsen und Seelze. Dazu gehören Familienzentren, Erschwerniskitas, Kitas mit Krippen-, Kindergarten-, Hort- u. Integrationsplätzen.
In der Kita Lister Kirchen werden 90 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren in drei Kita-Gruppen und einer Krippen-Gruppe betreut. Die Kita befindet sich im Stadtteil List. Die pädagogische Arbeit der Kita wird am Situationsansatz und am Konzept der offenen Gruppen ausgerichtet. Stammgruppen bilden den Heimathafen für die Kinder, sind aber geöffnet. Die Gruppenräume haben einen bestimmten Bildungsschwerpunkt
Die Stelle umfasst bis zu 30 Wochenstunden und ist ab dem 1. August 2026 zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 31. Juli 2027.
Aufgabenbeschreibung
Wir suchen pädagogische Fachkräfte, die kompetent, einfühlsam, zuverlässig und verantwortungsvoll sind und den Kindern bestmögliche Entwicklungschancen bietet. Außerdem kollegial im Team arbeiten und einen respektvollen und empathischen Umgang mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden leben. Die Aufgaben sind die Bildung, Betreuung, Erziehung und Pflege der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Grundlage für die Arbeit ist der niedersächsische Orientierungsplan für Bildung und Erziehung.
Voraussetzungen
-
Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder
-
staatliche Anerkennung Sozialpäd. Assistent*in
Die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft im Bereich Kindertagesstätten hat einen Bezug zum evangelischen Bildungsauftrag. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus. In begründeten Einzelfällen kann eine Anstellung auch ohne Kirchenmitgliedschaft erfolgen, sofern die Bereitschaft besteht, den evangelischen Charakter der Einrichtung glaubwürdig mitzutragen.
Wir bieten
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einer Kindertagesstätte
- Eine tarifliche Vergütung nach TVÖD-VKA SuE S 8 / S 4
- 30 Tage Urlaub
- 2 bis 4 Entlastungstage zusätzlich zum Urlaub
- ZVK Zusatzversorgungskasse für die Rente
- Jahressonderzahlung
- Zulage
- Möglichkeit ein Dienstrad zu leasen
- Regelmäßige Fortbildung
- Fachberatung
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