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Erzieher*in (w/m/d) in der Krippe - Kita Michaelis in Hannover-Ricklingen

Veröffentlicht am 29. April 2026

Arbeitsort
Klusmannstraße 18, 30459 Hannover
Bundesland
Niedersachsen
Stellenumfang
Verhandelbar
Voraussetzung
Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.

Der Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover ist Träger von zurzeit 60 Kindertagesstätten in Hannover, Garbsen und Seelze. Dazu gehören Familienzentren, Erschwerniskitas, Kitas mit Krippen-, Kindergarten-, Hort- u. Integrationsplätzen.

Die Kita Michaelis liegt im Stadtteil Ricklingen in Hannover. Sie verfügt über drei Kita-Gruppen mit jeweils 20 Kindern sowie zwei Krippen-Gruppen mit 15 bzw. 14 Kindern. Die Kita arbeitet nach dem Konzept der geöffneten Gruppen. Darüber hinaus steht jedem Kind die gesamte Kita als Spielraum zur Verfügung. Nicht mehr die einzelne Gruppe bietet das „Nest“ für die Kinder, sondern neben den „Nestgruppen“ wird die gesamte Einrichtung  zum Ort des Wohlfühlens. Die Räumlichkeiten sind in Funktionsbereiche aufgeteilt, die für die Kinder so eingerichtet sind, dass sie ihren Bedürfnissen orientiert, spielen können.

Die Stelle umfasst bis zu 39 Wochenstunden und ist ab sofort zu besetzen. 

Aufgabenbeschreibung

Wir suchen pädagogische Fachkräfte, die kompetent, einfühlsam und zuverlässig sind und den Kindern in der Krippe die bestmöglichen Entwicklungschancen bieten, ihnen zugewandt sind und verantwortungsvoll ihre Lernentwicklung begleiten. Fachkräfte, die kollegial im Team arbeiten und einen respektvollen und empathischen Umgang mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden leben. Die Aufgaben sind die Bildung, Betreuung, Erziehung und Pflege der Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Grundlage für die Arbeit ist der niedersächsische Orientierungsplan für Bildung und Erziehung U3. 

Voraussetzungen

  • Staatliche Anerkennung als Erzieher*in 
  • Krippenerfahrung ist wünschenswert

Die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft im Bereich Kindertagesstätten hat einen Bezug zum evangelischen Bildungsauftrag. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus. In begründeten Einzelfällen kann eine Anstellung auch ohne Kirchenmitgliedschaft erfolgen, sofern die Bereitschaft besteht, den evangelischen Charakter der Einrichtung glaubwürdig mitzutragen.

Wir bieten

  • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer Kindertagesstätte
  • Eine tarifliche Vergütung nach TVÖD-VKA SuE S 8 
  • 30 Tage Urlaub
  • 2 bis 4 Entlastungstage zusätzlich zum Urlaub
  • ZVK Zusatzversorgungskasse für die Rente
  • Jahressonderzahlung
  • Zulage
  • Möglichkeit ein Dienstrad zu leasen
  • Regelmäßige Fortbildung
  • Fachberatung

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