Examinierte Pflegefachkraft (w/m/d) für unser Kurzzeitpflege in Güstrow
Veröffentlicht am 21. Mai 2026
- Arbeitsort
- Platz der Freundschaft, 18273 Güstrow
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Befristung
- 2 Jahre
- Voraussetzung
- Keine bestimmte Konfession notwendig
Am Platz der Freundschaft in Güstrow betreiben wir in modernen Räumlichkeiten unsere Kurzzeitpflege. 15 Plätze stehen für die Versorgung der Bewohner im Übergang zwischen Krankenhaus und Zuhause sowie von Zuhause und stationär zur Verfügung.
Für unsere Kurzzeitpflege suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt und in Teilzeitbeschäftigung (30 Std./Woche) eine examinierte Pflegefachkraft (w/m/d).
Ihre Aufgaben:
- individuelle und wertschätzende Pflege
- Durchführung der Pflegeplanung und -dokumentation
- Unterstützung bei qualitätssichernden Maßnahmen und der Pflegeprozessdokumentation
Qualifikationen & Erfahrung:
- abgeschlossene Berufsausbildung in der Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege
- fundierte Kenntnisse in der Pflegedokumentation/-planung und sicherer Umgang mit dem PC
- freundliches Auftreten, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Flexibilität
- wertschätzenden Umgang mit Bewohner*innen, Angehörigen und Kolleg*innen
- Freude, Einfühlungsvermögen und Zielstrebigkeit bei der Begleitung und Entwicklung junger Menschen in der Berufsausbildung
Wir bieten Ihnen:
- eine attraktive Bezahlung nach AVR DW M-V:
- in der Entgeltgruppe EG7 mit 3.732,26 € - 4.125,12 € monatlich bei Vollzeitbeschäftigung (abhängig von der Berufserfahrung in der notwendigen Qualifikation)
- zuzüglich diverser Zuschläge z. B. für die Arbeit (je Std.) an Samstagen 2,00 €, Sonntagen 6,50 € und Feiertagen 7,50 € – 9,50 €, Heiligabend 9,50 € sowie Nachtarbeit 3,50 €
- eine Prämie von 60,- € für die kurzfristige Übernahme von Diensten an im Dienstplan mit Frei geplanten Tagen
- Jahressonderzahlung bis zu 100% einer durchschnittlichen Monatsvergütung, zahlbar in zwei Raten im November des laufenden und im Juni des Folgejahres
- Kinderzuschlag mit 100 € pro Kind (bei Vollzeitbeschäftigung und nachgewiesenem eigenem Kindergeldbezug)
- 30 -33 Tage Grundurlaub abhängig von der Betriebszugehörigkeit, zusätzlich Urlaub für Nachtarbeit und geteilte Dienste
- eine zu 100% arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Dienstradleasing uvm.