Erzieher*in oder Sozialpäd. Assistent*in (w/m/d) in Teilzeit - Kita St. Michael in Seelze-Letter
Veröffentlicht am 09. Juli 2026
- Arbeitsort
- Rosenweg 12, 30926 Seelze
- Bundesland
- Niedersachsen
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Voraussetzung
- Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
Der Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover ist Träger von zurzeit 60 Kindertagesstätten in Hannover, Garbsen und Seelze. Dazu gehören Familienzentren, Erschwerniskitas, Kitas mit Krippen-, Kindergarten-, Hort- u. Integrationsplätzen.
In der Kita St. Michael in Seelze - Letter werden 62 Kinder in zwei Kita-Gruppen und in einer Krippen-Gruppe im Alter von 1 bis 6 Jahren betreut. Die Kita arbeitet „teilgeöffnet“ und nach dem Situationsansatz. Die pädagogische Arbeit richtet sich nach den Interessen und Bedürfnissen der Kinder aus. Es gibt Räume mit unterschiedlichen Schwerpunkten Kreativraum, Atelier, Bauraum, Konstruktionsraum, Bücherei, und einen Bewegungsraum, so werden den Kindern vielfältige Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten geboten. Das naturnah gestaltete Außengelände bietet den Kindern ebenfalls ein anregendes Lernumfeld.
Die Stelle umfasst bis zu 25 Wochenstunden und ist ab dem 1. September 2026 zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung
Wir suchen pädagogische Fachkräfte, die kompetent, einfühlsam, zuverlässig und verantwortungsvoll sind und den Kindern bestmögliche Entwicklungschancen bieten. Außerdem kollegial im Team arbeiten und einen respektvollen und empathischen Umgang mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden leben. Die Aufgaben sind die Bildung, Betreuung, Erziehung und Pflege der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Grundlage für die Arbeit ist der niedersächsische Orientierungsplan für Bildung und Erziehung.
Voraussetzungen
-
Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder
-
staatliche Anerkennung Sozialpäd. Assistent*in
Die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft im Bereich Kindertagesstätten hat einen Bezug zum evangelischen Bildungsauftrag. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus. In begründeten Einzelfällen kann eine Anstellung auch ohne Kirchenmitgliedschaft erfolgen, sofern die Bereitschaft besteht, den evangelischen Charakter der Einrichtung glaubwürdig mitzutragen.
Wir bieten
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einer Kindertagesstätte
- Eine tarifliche Vergütung nach TVÖD-VKA SuE S 8a
- 30 Tage Urlaub
- 2 bis 4 Entlastungstage zusätzlich zum Urlaub
- Betriebliche Altersvorsorge
- Jahressonderzahlung
- Zulage
- Möglichkeit, ein Dienstrad zu leasen
- Regelmäßige Fortbildung
- Fachberatung
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