Arbeitsgemeinschaft Kirchliches Kunst- und Kulturgut in der EKD

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ekd-kultur.de

Die AG Kirchliches Kunst- und Kulturgut in der EKD besteht seit 1994. In ihr sind die hauptamtlichen Inventarisator*innen und Kunstreferent*innen der Gliedkirchen der EKD zusammengeschlossen, um sich auf einer jährlichen Tagung über Erfahrungen und den Stand der Inventarisationsarbeiten auszutauschen.

Die zentrale Aufgabe der Inventarisator*innen ist die Erfassung des kirchlichen Kunst- und Kulturguts in den Kirchengemeinden ihrer jeweiligen Landeskirche.

Bei der EKD wird die AG Inventarisation von der Abteilung 2 Recht, Referat 2.08 (Recht der Auslandsarbeit, kirchliches Verwaltungsrecht, Liegenschaftsrecht, Versicherungswesen) betreut. Der*die zuständige Referent*in ist zugleich juristische Ansprechperson und nimmt an den Jahrestagungen teil.
 

Was versteht man unter kirchlichem Kunstgut und was wird inventarisiert?

Unter kirchlichem Kunstgut versteht man die feste und bewegliche Ausstattung von Kirchengebäuden sowie liturgisch genutzten Räumen.

Während zu Beginn häufig nur die sogenannten Prinzipalstücke – Altar, Kanzel und Taufe – oder weitere ausgewählte Objekte inventarisiert wurden, erfasst man heute in der Regel die gesamte historische Ausstattung. Dazu gehören beispielsweise Kirchenbänke, Antependien, liturgisches Gerät wie Patenen sowie weitere Ausstattungsstücke.

Teilweise werden zudem Glocken als Kunstgutobjekte in die Inventarisation einbezogen, einschließlich der Dokumentation von Form, Inschriften und Dekor. Auch technisches Kulturgut, etwa Kirchturmuhren, kann Bestandteil der Inventarisierung sein.

Wozu gibt es eine Inventarisierung von kirchlichem Kunstgut?

Hintergrund

Nach dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 wuchs das allgemeine Interesse an Denkmalpflege. In zahlreichen Westdeutschen Bundesländern wurden in dessen Folge Denkmalschutzgesetze erlassen. Zu den darin festgestellten Aufgaben gehört auch die Inventarisierung der Baudenkmäler.  Die evangelischen Landeskirchen, die durch Staatsverträge mit den Bundesländern verbunden sind, können teilweise selbständig die denkmalpflegerischen Aufgaben übernehmen. Eine dieser Teilaufgaben ist die Verpflichtung, das kirchliche Kunstgut zu erfassen.  Aber nicht nur diese Verpflichtung, sondern auch zur eigenen Dokumentation kirchlichen Lebens und Veränderungen sind derartige Inventarisierungen von großer Bedeutung.

In den Landeskirchen gab es teilweise lange Vorgeschichten mit mehr oder wenigen ersten Inventarisierungen, die zur Anstellung von hauptamtlichen Inventarisatoren*innen führte. In Ostdeutschland (Landeskirche Sachsen) begann man 1975 und in Westdeutschland 1980 in der Landeskirche Hannovers mit der Inventarisierung des kirchlichen Kunstguts. Dafür wurden erstmalig Kunsthistoriker eingestellt. Ab den 1990er Jahren sahen immer mehr Landeskirchen die Notwendigkeit ein, diese wichtige Aufgabe zu erfüllen und stellten Inventarisatoren, z. T. zunächst auf Zeit und dann auf Dauer, ein. Die Landeskirchen sehen diese Aufgabe auch als Teil ihres Bildungsauftrags, nicht nur gegenüber den eigenen Kirchengemeinden, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit an.

2025 lassen 10 von 20 Mitgliedkirchen der EKD das kirchliche Kunstgut in ihrem Bereich hauptamtlich erfassen.

Aufgaben der kirchlichen Kunstguterfassung:

„Kirchliche Inventarisierung ist die prozessuale Durchführung von Registrierung, Benennung und Erfassung von kulturell bedeutsamen kirchlichen Ausstattungsgegenständen unter verwaltungstechnischen, wissenschaftlichen, konservatorischen, liturgischen und hermeneutischen Aspekten mithilfe semiotischer Systeme.“ (Helmut Braun 2004)

Weiterhin werden folgende Aspekte erfüllt:

  • Klärung und Feststellung von Besitz- und Eigentumsverhältnissen,
  • Erfassung der Vermögenswerte,
  • Nachweis bei Diebstahl oder Verlust,
  • Zustandserfassung / Schadensfeststellung für konservatorische Maßnahmen.

Die erstellten Inventare dokumentieren das religiöse Leben und die Veränderungen in der liturgischen Praxis und können für die Öffentlichkeitsarbeit herangezogen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Weiterbildung von Küster*innen / Messner*innen im Umgang mit der wertvollen Ausstattung sowie die besitzenden Kirchengemeinden (Kirchenvorstände und Gemeinde) auf die Bedeutung der Kirchenausstattung hinzuweisen.

Inventarisatoren*innen = Fachleute

Diese Aufgaben werden von ausgewiesenen Fachleuten in der Regel Kunsthistoriker*in, übernommen, wodurch eine korrekte Bezeichnung, die wissenschaftliche Einordnung, die Bestimmung von Material, Technik, Künstler*in und Datierung usw. gewährleistet ist.
Die Inventarisator*innen sind zugleich Ansprechpersonen bei den Landeskirchen, wenn es um Anfragen zu Kunstobjekten, Leihanfragen oder Einlagerungen bei Baumaßnahmen geht. Die Kirchengemeinden werden durch die Kolleg*innen beraten und mit Ihnen zusammen auch Restaurierungsprojekte besprochen.
Weitergehende Aufgaben, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, sind Restaurierungskampagnen für vasa sacra, Neuanschaffung von Abendmahlsgerät, künstlerische Wettbewerbe und Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung von Kunst- und Kulturgut.
Die Inventarisator*innen sind zudem Ansprechperson für Kooperationspersonen in Denkmalämter, Universitäten und Hochschulen. Mit den Kolleg*innen aus den katholischen Bistümern besteht der Kontakt über die jeweilige*n Sprecher*in der Arbeitsgemeinschaft bzw. des Arbeitskreises.

Sprecher der AG:

Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Kunstreferat der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Goethestr. 29, 30169 Hannover
Kunstreferent Prof. Dr. Thorsten Albrecht
Tel: +49 511 1241-326
E-Mail: thorsten.albrecht@evlka.de
E-Mail: kunstreferat@evlka.de
Internet: kunstreferat.landeskirche-hannovers.de

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