Aus der Kirche austreten

Alle Informationen zum Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche

Aus der Kirche austreten bedeutet auch, dass Sie sich dafür entscheiden, nicht mehr Teil der Kirche als Ort des Glaubens und der Solidarität zu sein. Dies bedauern wir sehr und ein solcher Schritt sollte wohlüberlegt sein.

Welche Gründe für einen Kirchenaustritt Sie auch haben: Wir respektieren Ihre Entscheidung und setzen uns intensiv mit den Beweggründen für Ihr Handeln auseinander, um selbst aktiv Veränderungen voranzutreiben, wo diese erforderlich sind.

Der evangelischen Kirche ist es ein besonderes Anliegen, auch in Zeiten des Zweifelns ein offenes Ohr für Ihre Sorgen, Ängste und Bedenken zu haben. Hierfür bieten wir Ihnen ein vielseitiges Beratungsangebot, das Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen kann. Die wichtigsten Informationen zum Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche finden Sie hier auf dieser Seite – wie Sie aus der Kirche austreten, an wen Sie sich wenden können, Formalia sowie steuerliche Folgen, die mit einem Kirchenaustritt verbunden sind.

Sie wollen aus der Kirche austreten? Das sind Ihre Ansprechpartner

Wir sind traurig über jedes einzelne Gemeindemitglied, das nicht mehr Teil der christlichen Glaubensgemeinschaft sein möchte. Eine zentrale Aufgabe der Kirche ist es, Christinnen und Christen in den wichtigen Etappen im Leben zu begleiten, Seelsorge zu leisten und Trost in dunklen Zeiten zu spenden. Darüber hinaus übernimmt die Kirche gesellschaftliche Verantwortung. Durch das karitative, diakonische und soziale Engagement ist sie eine wichtige Stütze der Gesellschaft. Wir haben für jedes einzelne Gemeindemitglied stets ein offenes Ohr.

Wenn Sie überlegen, aus der Kirche auszutreten, können Sie sich mit Ihren Sorgen, Zweifeln und Fragen jederzeit an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Gemeinde wenden. Wenn Sie nicht wissen, welcher Gemeinde Sie angehören, können Sie Ihre Gemeinde vor Ort über unsere Gemeindesuche herausfinden. Die Evangelische Kirche in Deutschland bietet Ihnen bundesweit einen kostenlosen Info-Service. Unter der Rufnummer 0800-50 40 60 2 beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen und leiten Sie bei Bedarf an den passenden Ansprechpartner weiter.


Aus der Kirche austreten: Zuständigkeitsbereiche

Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, können Sie dies jederzeit tun. Da der Kirchenaustritt durch das Kirchenaustrittsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt ist, erfolgt dieser in der Regel vor dem zuständigen Amtsgericht oder dem Standesamt der Stadt, in der Sie wohnhaft sind. Hierfür müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich vor Ort erscheinen. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Ein Kirchenaustritt ist ohne die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person grundsätzlich ab dem 14. Lebensjahr möglich. Alternativ ist der Kirchenaustritt auch bei einem Notar möglich.


Kirchenaustritt: Formulare und Unterlagen

Für den Kirchenaustritt müssen Sie kein ausgefülltes Kirchenaustritts-Formular mitbringen. Der Austritt aus der evangelischen Kirche im Amtsgericht erfolgt durch eine Erklärung, die schriftlich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben wird. Erfolgt der Kirchenaustritt über einen Notar, wird dieser durch eine Niederschrift der Urkundsbeamtin bzw. des Urkundsbeamten festgehalten.

Nachdem Sie Ihren Kirchenaustritt bekundet haben, erhalten Sie hierüber ein Dokument, welches Sie sorgfältig aufbewahren sollten, falls Sie es zu einem späteren Zeitpunkt zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt benötigen. Wenn Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinigung verloren haben, können Sie diese über die Behörde erneut anfordern. Da eine Behörde Dokumente allerdings nur über einen bestimmten Zeitraum aufbewahren muss, ist es immer empfehlenswerter, selbst gut auf seine Kirchenaustrittsbescheinigung Acht zu geben.

Der Kirchenaustritt ist mit sofortiger Wirksamkeit mit Ablauf des Tages gültig, an dem die Niederschrift über die mündliche Erklärung oder die schriftliche Erklärung eingegangen ist.

Sie benötigen folgende Dokumente für Ihren Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche:

  • Gültiger Personalausweis (Reisepass oder sonstige Ausweispapiere in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Personenauskunft: Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse sowie der Familienstand
  • Angaben zum Ort der Kirchengemeinde, Taufe und gegebenenfalls der Eheschließung helfen dabei, den Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchengemeinde zu melden.
  • Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Amtsgericht oder Standesamt

Außerdem müssen Sie persönlich erscheinen, wenn Sie aus der Kirche austreten wollen.

Sollten Sie aus der Kirche ausgetreten sein, nun aber doch wieder Mitglied der Kirche werden wollen, stehen Ihnen unsere Türen immer offen. Auch ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Hierfür können Sie sich an Ihre zuständige Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Gemeinde wenden. Alternativ bieten Ihnen auch zahlreiche Kircheneintrittsstellen die Möglichkeit, (wieder) in die Kirche einzutreten.

Für weitere Informationen können Sie uns kostenlos unter der Rufnummer 0800-813 813 8 oder per Mail unter eintritt@evangelisch.de erreichen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.


Diese Kosten entstehen bei einem Kirchenaustritt

Die evangelische Kirche zieht aus der Kirchenaustrittsgebühr keinen Nutzen. Da der Kirchenaustritt durch das „Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften“ des jeweiligen Bundeslandes geregelt ist, fällt die Gebühr für den bürokratischen Aufwand im Amtsgericht oder Standesamt je nach Bundesland unterschiedlich aus. In der Regel beträgt die Kirchenaustrittsgebühr jedoch rund 30,00 Euro. Bei dem Betrag handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Geldleistung.


Kirchenaustritt und Kirchensteuer

Mit dem Kirchenaustritt entfällt für Sie auch die Kirchensteuerpflicht. Die Kirchensteuer ist der am häufigsten genannte Grund für einen Kirchenaustritt. Dabei sind sich viele Kirchenmitglieder nicht bewusst, dass sie mit ihrem Mitgliedsbeitrag soziale Verantwortung übernehmen und einen wichtigen Beitrag zum kirchlichen, gemeinnützigen Dienst an der Allgemeinheit leisten. Denn ohne die finanzielle Unterstützung in Form von Kirchensteuer, des besonderen Kirchgeldes sowie Spenden und Kollekten wäre die Kirche nicht in der Lage, die vielseitigen, weit in die Gesellschaft hineinreichenden Aufgaben wahrzunehmen.


Kirchenaustritt: Folgen und Konsequenzen

Die Erfahrung zeigt, dass viele Gemeindemitglieder sich erst der Bedeutung eines Kirchenaustritts bewusst werden, wenn sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind. Selbstverständlich haben Sie stets die Chance, nach einem Kirchenaustritt wieder in die Kirche einzutreten. Dennoch ist es uns ein besonderes Anliegen, dass Sie sich der Konsequenzen, die mit einem Kirchenaustritt verbunden sind, bewusst sind.

Die Folgen eines Kirchenaustritts betreffen zum einen den privaten, familiären Bereich. Dazu gehört beispielsweise das Recht, die Sakramente, das Abendmahl und die Taufe, zu empfangen. Auch für die evangelische Trauung müssen Sie in der Regel evangelisches Kirchenmitglied sein.

Zum anderen haben die vermehrten Kirchenaustritte gesellschaftliche Konsequenzen. Denn durch die finanziellen Einbußen fehlt es der Kirche an finanziellen Mitteln, um soziale Projekte zu unterstützen und Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser zu fördern.


In der evangelischen Kirche sind Sie immer herzlich willkommen

Als Kirchenmitglied sind Sie ein wichtiger und tragender Teil der Kirche als Solidargemeinschaft. Umso mehr bedauern wir jeden einzelnen Verlust eines Gemeindemitglieds. Dennoch respektieren wir Ihre Entscheidung und möchten in einen offenen Dialog mit Ihnen treten. Als Kirche sehen wir uns in der Verantwortung, mit der Zeit zu gehen und eine Kirche der Zukunft zu sein, die keinen veralteten Dogmen unterliegt, sondern offen für Veränderung ist.
Daher freuen wir uns über all diejenigen, die uns auf unserem Weg begleiten möchten, denn: Kirche ist Zukunft. Sie treibt gesellschaftlichen Wandel voran und steht für Solidarität mit den Armen, Benachteiligten und allen weiteren Menschen ein, die Hilfe und Unterstützung brauchen.

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