Brahms: Atomwaffenverbotsvertrag ist Schritt zu atomwaffenfreier Welt

Der Friedensbeauftragte der EKD appelierte an die Bundesregierung den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen

Demonstranten mit einer Atombomben-Attrappe gegen atomare Aufrüstung

Demonstranten in gelben Overalls mit einer Atombomben-Attrappe demonstrieren gegen atomare Aufrüstung und die Gefahr eines Atomkrieges.

Bonn (epd). Für den Friedensbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, ist der Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen ein großer Schritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt. „Angesichts einer mangelnden nuklearen Abrüstung, der Modernisierung und auch der Verbreitung von Atomwaffen kann eine solche völkerrechtliche Festlegung den notwendigen Druck aufbauen, dass diese Waffen endlich aus der Welt verbannt werden“, sagte Brahms laut einer Mitteilung der Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD am Montag in Bonn. 

Er appellierte an die Bundesregierung, konkrete Schritte einzuleiten mit dem Ziel, den Atomwaffenverbotsvertrag ebenfalls zu unterzeichnen. Dazu gehörten Gespräche und Verhandlungen mit den Partnern in der Nato, der EU und auch der OSZE. Am 22. Januar tritt der Vertrag völkerrechtlich in Kraft.

Das Abkommen von 2017 ächtet die Entwicklung, die Tests, die Produktion, die Lagerung, die Stationierung, die Weitergabe, den Einsatz und die Drohung mit Atomwaffen. Die fünf offiziellen Atommächte USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien lehnen den Vertrag ab. Auch die Bundesregierung hat sich bislang dagegen ausgesprochen.

Der Atomwaffenverbotsvertrag könnte laut Brahms nun auch den Auftakt bilden für Gespräche der Nuklearmächte über eine atomare Abrüstung. „NEW START muss fortgeführt werden, der INF-Vertrag muss wieder mit Leben gefüllt werden und es müssen endlich wieder Gespräche zwischen den Atommächten geführt werden“, forderte der EKD-Friedensbeauftragte. Der INF-Vertrag, der die Abrüstung der nuklearen Mittelstreckensysteme regelt, ist seit August 2019 außer Kraft.



Freiburg (epd). Der Internationale Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (AVV) wird am 22. Januar 2021 in Kraft treten. Der UN-Vertrag „Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW)“ ächtet den Einsatz von Nuklearwaffen ebenso wie deren Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe, Lagerung und Stationierung. Außerdem ist die Drohung eines Einsatzes verboten.

2017 hatten sich 122 Staaten im Rahmen der UN auf das Abkommen zum Verbot von Atomwaffen geeinigt. Im Oktober 2020 hatte Honduras als 50. Staat das Abkommen unterzeichnet. Damit kann der Vertrag jetzt in Kraft treten. Die fünf offiziellen Atommächte USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien lehnen den Vertrag ab. Auch die Bundesregierung hat sich bislang dagegen ausgesprochen. Für diejenigen Staaten, die sich dem Abkommen nicht anschließen, sind die Bestimmungen rechtlich nicht bindend.

Dass der Vertrag in Kraft tritt, ist auch ein Verdienst der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN). Dafür erhielt die Initiative 2017 den Friedensnobelpreis.

Laut dem Atomwaffensperrvertrag von 1970 dürfen nur China, Frankreich, Großbritannien, Russland (früher: Sowjetunion) und die USA Atomwaffen besitzen. Sie verpflichten sich aber, Verhandlungen über eine vollständige Abrüstung zu beginnen. Die weiteren Nuklearmächte Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea sind keine Mitglieder des Atomwaffensperrvertrages. Die neun Länder zusammen verfügen laut Schätzungen über rund 13.400 Atomsprengköpfe.

Website: Evangelische Friedensarbeit