EKD erhebt Disziplinarklage gegen ehemaligen Mitarbeiter

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Disziplinarklage gegen einen nicht mehr im aktiven Dienst befindlichen ehemaligen Mitarbeiter wegen Vorwürfen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erhoben. Eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hatte die EKD bereits bei Eröffnung des Disziplinarverfahrens im vergangenen Jahr erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat das zunächst eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Strafverfolgungsverjährung inzwischen eingestellt. Ziel der Disziplinarklage ist die Entfernung aus dem Dienst.

Weitere Details zum Verfahren können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes gegenwärtig nicht bekanntgegeben werden. Sobald sich diesbezüglich ein neuer Stand ergibt, wird die EKD die Öffentlichkeit weitergehend informieren.

Die EKD stellt sich dem Leid und dem Schmerz derer, denen im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie sexualisierte Gewalt angetan wurde. Sie setzt sich für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie für die Unterstützung Betroffener und die Aufarbeitung vergangener Fälle ein.

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an die „ZentraleAnlaufstelle.help“ sowie an die landeskirchlichen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden.

Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt:

www.Anlaufstelle.help
www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm

Weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt unter:

www.hinschauen-helfen-handeln.de
www.ekd.de/missbrauch

Hannover, 17. Februar 2022

Pressestelle der EKD
Carsten Splitt