Gruppe der Betroffenen zieht Bilanz: Fortschritte bei Ombudsstelle und Gewaltschutz – offene Fragen bei Anerkennungsleistungen

Nach der jüngsten Sitzung des BeteiligungsForums Sexualisierte Gewalt in der EKD und Diakonie Deutschland am 22. und 23 Mai in Erfurt zieht die Gruppe der Betroffenen eine differenzierte Bilanz. Fortschritte sieht sie insbesondere bei der Ombudsstelle für Betroffene, der Weiterentwicklung der Gewaltschutzrichtlinie sowie der Neuausrichtung von Unterstützungsangeboten. Gleichzeitig besteht bei der Orientierungshilfe für Anerkennungsleistungen weiterhin Klärungs- und Abstimmungsbedarf.

Vier neue Betroffene verstärken die Arbeit des BeteiligungsForums

Die Gruppe der Betroffenen konnte vier weitere Betroffene für die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen gewinnen. Die zusätzlichen Perspektiven und Erfahrungen sollen dazu beitragen, die Themen Aufarbeitung, Prävention, Intervention und Unterstützung noch stärker an den Lebensrealitäten Betroffener auszurichten.

Ombudsstelle für Betroffene wird weiter konkretisiert

Die Gruppe der Betroffenen begrüßt, dass die Gespräche zur Ausgestaltung einer unabhängigen Ombudsstelle weiter vorangekommen sind. Ziel bleibt die Schaffung einer unabhängigen Anlaufstelle für Menschen, die sexualisierte Gewalt im Bereich von EKD und Diakonie erlebt haben.

Gewaltschutzrichtlinie bleibt ein zentrales Vorhaben

Aus Sicht der Gruppe der Betroffenen gehört die Gewaltschutzrichtlinie zu den zentralen Vorhaben des BeteiligungsForums. Sie soll dazu beitragen, Schutzstandards, Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege transparenter und verlässlicher zu gestalten.

Zitat Matthias Schwarz:

„Für viele Betroffene sind Zuständigkeiten, Verfahren und Ansprechpersonen bis heute nur schwer nachvollziehbar. Die Gewaltschutzrichtlinie kann dazu beitragen, mehr Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen.“

AG Unterstützung in prekären Lebenslagen stärkt die Rolle der Diakonie

Die bisherige AG Diakonie wird künftig unter dem Namen „AG Unterstützung in prekären Lebenslagen“ arbeiten. Die Neuausrichtung macht deutlich, dass die Unterstützung Betroffener zu den zentralen Aufgaben des BeteiligungsForums gehört. Gleichzeitig wird die Diakonie noch stärker und dauerhaft in die Arbeit des BeteiligungsForums eingebunden.

Orientierungshilfe und Anerkennungsleistungen

Die Gruppe der Betroffenen erwartet einen verlässlichen Abschluss des mehrjährigen Arbeitsprozesses zur Orientierungshilfe.

Detlev Zander

„Die Orientierungshilfe ist das Ergebnis eines mehrjährigen Arbeitsprozesses, an dem Betroffene, Fachleute sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kirche und Diakonie mitgewirkt haben. Die Gruppe der Betroffenen erwartet, dass dieser Prozess nun zu einem verlässlichen Abschluss geführt wird. Für die Gruppe der Betroffenen geht es dabei um weit mehr als um finanzielle Leistungen. Es geht um Glaubwürdigkeit. Es geht um die Frage, ob die Erfahrungen Betroffener und die lebenslangen Folgen sexualisierter Gewalt tatsächlich handlungsleitend sind. Daran wird sich die Glaubwürdigkeit kirchlicher und diakonischer Aufarbeitung messen lassen müssen.“

Beteiligung bleibt unverzichtbar

Die Gruppe der Betroffenen wird die weiteren Entwicklungen weiterhin konstruktiv, kritisch und mit Nachdruck begleiten. Ziel bleibt es, die Perspektiven und Erfahrungen Betroffener dauerhaft in Entscheidungen einzubringen und konkrete Verbesserungen für Betroffene zu erreichen.

Weitere Informationen:

Kontakt: Presse.Betroffenenvertretung@befo.ekd.de

Zur Information:

Im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt werden alle Fragen, die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie betreffen, von Betroffenenvertreter*innen und kirchlichen sowie diakonischen Beauftragten bearbeitet. Die Mitglieder des Beteiligungsforums bringen ihre Fragestellungen und Themen in das Forum ein. Ebenso werden Anfragen aus den Gremien der EKD und Diakonie in das Beteiligungsforum getragen. Das Beteiligungsforum erarbeitet dazu konkrete Beschlussvorschläge. Für einen Beschlussvorschlag ist sowohl eine Mehrheit in der Betroffenenvertretung als auch unter den kirchlichen und diakonischen Beauftragten notwendig. Die abgestimmten Beschlussvorschläge werden dann in den Rat der EKD, die Kirchenkonferenz oder die Synode eingebracht, wo sie endgültig beschlossen werden. So ist gewährleistet, dass jede kirchenpolitische Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt unter Partizipation Betroffener erfolgt.

Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt:

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an die „Zentrale Anlaufstelle.help“ sowie an die landeskirchlichen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden.

www.Anlaufstelle.help

www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm

Das bundesweite Hilfe-Portal/Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon  / 0800 22 55 530

Rund um die Uhr kann man sich ratsuchend und in Krisen an die TelefonSeelsorge wenden:

Per Telefon: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder 116 123

Per Mail und Chat: www.telefonseelsorge.de

Weitere Informationen zum Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD und seinen Projekten:

Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt – EKD

Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAKs) – EKD

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