Horizont 2020: Forschungsförderung im Bereich des Kulturerbes

Thema: Bildung, Kultur

Im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 stehen derzeit mehrere Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte im Bereich des Kulturerbes offen.

Diese Fördermöglichkeiten könnten für evangelische Hochschulen sowie für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die an der praxisbezogenen Erforschung und Erprobung von Konzepten der Umnutzung kultureller Bauwerke, an der Erfassung des gesellschaftlichen Werts des Kulturerbes oder an kulturellem Tourismus interessiert sind.

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 – 2020. Es dient zur Förderung der europäischen Wissenschaft und Forschung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen, verfolgt dabei jedoch einen möglichst praxisbezogenen Ansatz. Für nicht-akademische kirchliche und diakonische Einrichtungen ist in manchen Fällen die Teilnahme als „Fallstudie“ möglich.

Aktuell sind im Bereich „Kulturerbe“ zwei Ausschreibungen geöffnet, die für kirchliche und diakonische Einrichtungen von Interesse sein könnten:

1) Innovative Ansätze zur Stadt- und Regionalentwicklung durch kulturellen Tourismus (Kennziffer TRANSFORMATIONS-04-2019-2020):

Die geförderten Projekte sollen am Beispiel von Kulturtourismus an Europas Natur- und Kulturstätten (einschließlich der Stätten mit industriellem Erbe) innovative Strategien und Pilotlösungen für erfolgreiche und nachhaltige grenzüberschreitende, regionale und lokale Kooperationen im Bereich des Kulturtourismus (einschließlich in den Bereichen des Managements, Trainings und der Dienstleistungen) vorschlagen. In diesem Rahmen sollen auch verschiedene Ansätze zum Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln untersucht werden.

2) Kultur über Grenzen hinweg – Förderung von Innovations- und Forschungskooperation zwischen europäischen Museen und Kulturerbestätten (Kennziffer TRANSFORMATIONS-19-2020)

Die geförderten Projekte sollen ein Netzwerk entwickeln, das europäische Museen und Kulturerbestätten mit Forschern und relevanten Behörden zusammenbringt, um die Kooperation zwischen europäischen Museen und Kulturerbestätten zu unterstützen. Das Netzwerk soll innovative Lösungen für das Teilen von (Museums-)Sammlungen, Forschungseinrichtungen und Fachwissen zur Restaurierung/Konservierung, einschließlich der Kenntnisse im Bereich des traditionellen Kunsthandwerks für Kulturerbe sowie der Techniken, untersuchen. Außerdem sollen gemeinsam Wanderausstellungen oder gemeinsame digitale Ausstellungen während der Projektlaufzeit vorbereitet werden.

 

An einem Antrag im Programm Horizont 2020 müssen grundsätzlich mindestens drei Projektpartner aus drei Programmländern beteiligt sein; zu den Programmländern gehören neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch eine Reihe von Drittstaaten, die unter dem Link https://ekd.be/horizont-2020-laender eingesehen werden können. Bitte beachten Sie, dass zur Förderfähigkeit von britischen Partnereinrichtungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU derzeit keine belastbaren Erkenntnisse bestehen; falls bis zum Austritt kein entsprechendes Abkommen zwischen dem vereinigten Königreich und der EU abgeschlossen werden kann, könnten britische Partner zwar grundsätzlich an Projekten teilnehmen, würden jedoch keine EU-Förderung erhalten.

Projektpartner im Programm Horizont 2020 können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Anträge von natürlichen Personen werden in der Regel gemeinsam mit einer Einrichtung wie zum Beispiel einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder einem Unternehmen gestellt. Jedoch sind die Konsortien in den meisten erfolgreichen Projekten im Programm Horizont 2020 weitaus größer als die notwendigen drei Partnereinrichtungen; es wird daher empfohlen, sich nicht auf diese Mindestanzahl zu beschränken.

Für die erste Ausschreibung ist ein Projektbudget von ca. 4 Mio. €, für die zweite ein Projektbudget von ca. 3 Mio. € vorgesehen. Die Förderung im Programm Horizont 2020 beläuft sich auf bis zu 100% der Projektkosten. Insgesamt stehen unter der ersten Ausschreibung 8 Mio. € und unter der zweiten Ausschreibung 6 Mio. € zur Verfügung.

Die Antragstellung geschieht im Rahmen eines einstufigen Verfahrens elektronisch. Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 12. März 2020 um 17.00 Uhr MEZ.

Weitere Informationen finden Sie auf dem „Funding and Tender Portal“ der Europäischen Union unter der Adresse: https://ekd.be/horizont-2020-aufrufe-kultur-2020

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Horizont 2020“ finden Sie auf unserer Website unter: https://www.ekd.de/Horizont-2020-25582.htm.