Horizont Europa: Aufruf zu Forschung und Innovation im Bereich des Kulturerbes (HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-04)

Thema: Bildung, Kultur

Im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa wurde ein Aufruf unter dem Titel „Kulturerbe im Wandel – dem Wandel mit Zuversicht begegnen“ geöffnet.

Diese Fördermöglichkeit des Programms Horizont Europa könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant seien, die im Forschungsbereich Kultur/Kulturerbe tätig sind oder sich mit dem Erhalt des materiellen Kulturerbes auseinandersetzen.

Horizont Europa ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027. Es dient zur Förderung der europäischen Wissenschaft und Forschung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen, verfolgt dabei jedoch einen möglichst praxisbezogenen Ansatz. Für nicht-akademische kirchliche und diakonische Einrichtungen ist in manchen Fällen die Teilnahme als „Fallstudie“ möglich.

„Kulturerbe im Wandel – dem Wandel mit Zuversicht begegnen“ (HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-04)

Ziel dieses nun unter dem thematischen Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ geöffneten Aufrufes soll sein, in der Bevölkerung ein größeres Bewusstsein für kulturelles Erbe und ein Verständnis für gesellschaftliche Veränderungen zu schaffen. Es geht dabei um die Förderung von Projekten, die verschiedene, evidenzbasierte Methoden, die wirtschaftlich, kulturell, politisch und ökologisch nachhaltig sein sollen, umsetzen. Gefördert werden sollen speziell Projekte, die sich mit der transformativen Natur des kulturellen Erbes beschäftigen.

Für die Umsetzung der Methoden sollen mindestens drei Pilot-Projekte in unterschiedlichen Umgebungen durchgeführt werden. Dabei können sich diese entweder auf ein weiteres Spektrum im Rahmen des kulturellen Erbes oder aber auch nur einen konkreten Teilbereich beziehen. Die angewendeten Ansätze sollen jedoch auf die gesamte kulturelle geographische, politische und sozioökonomische Vielfalt Europas übertragbar sein.

Die Projekte sollen weiterhin wenn möglich bereits auf bestehende Netzwerke zurückgreifen und wenn möglich Synergieeffekte mit bereits in anderen EU-Programmen geförderten Maßnahmen, z.B. im Rahmen von Horizont Europa oder Horizont 2020, erzielen.

Für diesen Aufruf sind insgesamt ca. 9 Mio. € vorgesehen. Die EU-Förderung pro Projekt soll etwa 2-3 Mio. € betragen.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen Text der Ausschreibung auf dem „Funding and Tender Portal“ der Europäischen Union unter: https://ekd.be/horizont-europa-aufruf-kulturerbe-wandel-2023

An einem Antrag im Programm Horizont Europa müssen grundsätzlich mindestens drei Projektpartner aus drei Programmländern beteiligt sein; zu den Programmländern gehören neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch eine Reihe von Drittstaaten, die unter dem Link https://ekd.be/horizont-europa-laender eingesehen werden können.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Forschungsförderung handelt; es ist unerlässlich, dass die Projekte primär wissenschaftlich und innovativ ausgelegt sind.

Projektpartner im Programm Horizont Europa können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Anträge von natürlichen Personen werden in der Regel gemeinsam mit einer Einrichtung wie zum Beispiel einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder einem Unternehmen gestellt. Jedoch sind die Konsortien in den meisten erfolgreichen Projekten im Programm Horizont Europa weitaus größer als die notwendigen drei Partnereinrichtungen; es wird daher empfohlen, sich nicht auf diese Mindestanzahl zu beschränken.

Die Antragstellung geschieht elektronisch im Rahmen eines einstufigen Verfahrens. Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 14. März 2023, 17:00 Uhr MEZ.

Nähere Informationen zu Horizont Europa finden Sie auch auf unserer Website unter https://www.ekd.de/horizont-europa-66657.htm.