Interreg Nordseeraum 2021-2027: Dritter Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen angekündigt

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Umwelt, Kultur

Für das transnationale Programm Interreg Nordseeraum 2021-2027 wurde der dritte Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung angekündigt. Der Aufruf soll vom 17. April bis zum 30. Juni 2023 geöffnet sein.

Diese Fördermöglichkeit könnte insbesondere für größere kirchliche und diakonische Einrichtungen in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein interessant sein, die sich in Projekten mit Partnereinrichtungen in anderen Ländern im Nordseeraum engagieren möchten. Einrichtungen, die nicht in einem dieser Gebiete liegen, können leider nicht teilnehmen.

Bei Interreg B Nordseeraum handelt es sich um ein transnationales Programm zur regionalen Entwicklung. Der Fokus des Programms ist lösungs- und umsetzungsorientiert: Projekte in diesem Programm sollen einen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung von konkreten Lösungen für Probleme im Programmgebiet leisten, die nicht von einer Region allein bewältigt werden können. Gesucht werden also Kooperationsprojekte von transnationaler Strahlkraft, keine Projekte mit rein regionaler bzw. lokaler Relevanz.

Gefördert werden Projekte in den folgenden Prioritäten:

Priorität 1: Robuste und intelligente Wirtschaft im Nordseeraum

  • 1.1. Entwicklung und Verbesserung der Forschungs- und Innnovationskapazitäten sowie der Anwendung von Spitzentechnologien
  • 1.2. Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel und Unternehmertum

Priorität 2: Grüner Wandel im Nordseeraum

  • 2.1. Förderung von Energieeffizienz sowie der Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • 2.2. Förderung von erneuerbaren Energien gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001, einschließlich der darin aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien
  • 2.3. Entwicklung von intelligenten Energiesystemen, -netzen und -speichern außerhalb des Transeuropäischen Energienetzwerks (TEN-E)
  • 2.4. Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft, die ressourceneffizient ist
  • 2.5. Förderung einer nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität als Teil des Übergangs zu einer Wirtschaft, deren Kohlendioxidemissionen auf Null reduziert sind

Priorität 3: Klimaresilienz und Biodiversität im Nordseeraum

  • 3.1. Förderung der Anpassung an den Klimawandel und des Katastrophenschutzes sowie von Resilienz, unter Einbeziehung von ökosystemgestützten Ansätzen
  • 3.2. Verbesserung des Schutzes und des Erhalts der Umwelt, Biodiversität und grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie die Reduzierung jeglicher Art von Verschmutzung

Priorität 4: Bessere öffentliche Verwaltung

  • 4.1. Andere Maßnahmen zur Unterstützung von besserer öffentlicher Verwaltung

Dieser Aufruf soll sowohl für reguläre Projekte als auch für Kleinprojekte geöffnet werden. Im Gegensatz zu den regulären Projekten sind Kleinprojekte von geringerem Umfang, haben ein kleineres Konsortium an Partnern (3 bis maximal 7 Partner) und sind von geringerer Dauer (18 Monate). Das Gesamtbudget eines Kleinprojekts beträgt maximal 500.000€.

Die Antragstellung geschieht sowohl für reguläre Projekte als auch für Kleinprojekte im Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus mindestens drei Ländern aus dem Programmgebiet. Dieses umfasst Deutschland (ausschließlich Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein), die Niederlande, Belgien (Flandern), Frankreich (Nordwestfrankreich), Schweden (Västsverige, Kronobergs län, Skåne län, Värmlands län), Norwegen (außer Nordnorwegen) und Dänemark. Förderfähig sind öffentliche oder privatrechtliche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der federführende Partner / Hauptantragsteller („Lead Partner“) muss eine öffentliche Einrichtung sein. Die Kofinanzierungsrate beträgt 60% der förderfähigen Projektkosten, die restlichen 40% müssen von den Projektpartnern aus anderen Mitteln (keine anderen EU-Fördermittel!) aufgebracht werden.

Die Antragstellung geschieht für reguläre Projekte in einem zweistufigen Antragsverfahren (Einreichung des Vollantrags nach vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren). Wenn die Interessenbekundung erfolgreich war, wird das Projektteam in einem der nächsten Aufrufe zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert. Für Kleinprojekte ist das Antragsverfahren einstufig, d.h. es wird sofort der Vollantrag eingereicht. Vom 17. April bis 30. Juni 2023 können Anträge bzw. Interessensbekundungen elektronisch eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie (auf Englisch) auf der Website des Programms Interreg Nordseeraum 2021-2027 unter folgender Adresse: https://ekd.be/interreg-nordseeraum-ankuendigung-3-aufruf  bzw. auf der deutschsprachigen Website der Nationalen Kontaktstelle Deutschland für Interreg Nordseeraum unter www.interreg-nordsee.de.