Ökumenischer Religionsunterricht in der Schule

An öffentlichen Schulen lernen, lehren und leben Menschen unterschiedlichen Glaubens, unterschiedlicher Konfessionen – oder ohne religiöse Bindung - zusammen. Die Erfahrungen in der Schulzeit sind für viele prägend. Im Religionsunterricht, in der Schulseelsorge, in Initiativen am Schulort oder an offenen Ganztagsschulen (OGS) können Kirchen gemeinsam, ökumenisch und mit anderen tätig sein: Konfessionell, im gemeinsamen christlichen Bekenntnis in Seelsorge, Bildung und Lebensbegleitung und zugleich im Dienst für Lernende und Lehrende.

Das Bild zeigt Jugendliche in einem Klassenzimmer im Religionsunterricht
Christlicher Religionsunterricht

Gemeinsam verantworteter Religionsunterricht in Niedersachsen

CRU startet im neuen Schuljahr

Zum  Schuljahr 2026/2027 beginnt in Niedersachsen mit dem Fach „Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen“ (CRU) ein wegweisendes Modell eines gemeinsam verantworteten Religionsunterrichts. Das Unterrichtsfach stellt eine Weiterentwicklung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts dar, wie er seit 1998 auf Antrag der jeweiligen Schule ermöglicht wurde: Evangelische und katholische Schüler*innen können gemeinsam den Religionsunterricht besuchen, die Lehrkraft ist katholisch oder evangelisch, im Idealfall wechseln sie sich ab und verständigen sich über Stoffverteilungspläne. Selbstverständlich sind auch Kinder oder Jugendliche anderer Konfessionen, Religionen oder ohne Bekenntnis in den Unterricht eingeladen. Das Land und die Kirchen reagieren damit einerseits auf den Rückgang der Kirchenmitgliedszahlen, andererseits aber auch auf den Wunsch aller Beteiligten, denn der konfessionell-kooperative Religionsunterricht war ein echtes Erfolgsmodell.  Seit Langem hat der Religionsunterricht höhere Zustimmungswerte, als es die Mitgliedschaftswerte der Lernenden zu den Religionsgemeinschaften erwarten lassen; er ist also ein sehr beliebtes Fach.

Die bislang freiwillige Kooperation wird nun mit dem CRU verbindlich. Der Unterricht richtet sich konsequent an den Themen und Fragen der Lernenden aus, insbesondere in den fünf Kompetenzbereichen Identität, Gemeinschaft, Sinn und Glaube, eigenes Handeln sowie Freiheit und Zukunft. Das Bundesland Niedersachsen bleibt damit bei der Bekenntnisorientierung des RU auf der Grundlage des Art. 7 Abs. 3 GG .

Die ökumenische Kooperation im Fach Christliche Religion hat ihre theologische Basis im gemeinsamen Glauben an den dreifaltigen Gott, der gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre und der gegenseitigen Anerkennung der Taufe. Es ist in seiner Offenheit im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags der Schule geeignet, konfessionelle Perspektiven zu erschließen, Achtung vor unterschiedlichen konfessionellen Prägungen zu stärken und so gegenseitige Verständigung in einem ökumenischen Bewusstsein zu ermöglichen. Die Vereinbarung stellt darüber hinaus ein wichtiges Zeichen für Dialog und Kooperation in der Vielfalt der Gesellschaft dar. Pluralität und Heterogenität werden reflektiert, Respekt und Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen entwickelt. Religiöse Bildung trägt so zur Prävention von Fundamentalismus, Antisemitismus und Rassismus bei.

Als Voraussetzung, das Fach Christliche Religion zu erteilen, bleiben die Missio canonica auf katholischer Seite bzw. die Vokation evangelischerseits erhalten. Damit können die Lehrkräfte auch zukünftig das Bundesland wechseln. Fortbildungen werden schon seit geraumer Zeit ökumenisch geplant und durchgeführt. In den Beirat für das Fach CRU werden auch Vertreterinnen und Vertreter anderer christlicher Konfessionen (Orthodoxie, freikirchliche Vereinigungen) berufen.

Weitere Informationen zum CRU

Website: www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de – Religionsunterricht in Niedersachsen