„Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern“

Kirchen fordern Verlängerung der Frist

Die im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ müssen über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Das fordern die für Migration zuständigen Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche. Der Vorsitzende der Kommission für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Alfred Buß, und der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Dr. Josef Voß, sprechen sich außerdem für eine stärkere Berücksichtigung humanitärer Aspekte bei der Altfallregelung aus. Insgesamt sei die Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings hätte bislang nur die Hälfte der rund 100.000 Menschen, die Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Einen über den 31. Dezember 2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel hätten bislang sogar nur rund 6.500 Personen erhalten, kritisieren die Kirchenvertreter.

„Auch für die mehr als 102.000 Menschen mit einer Duldung, die bisher nicht unter die Altfallregelung fallen, muss eine angemessene Lösung gefunden werden“, fordern Buß und Voß. Die Betroffenen dauerhaft in Ungewissheit zu lassen, werde dem Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht. Personen, die in Deutschland integriert seien und denen daher eine Ausreise nicht zugemutet werden könne, sollten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.

Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb der derzeit gültigen Frist zum Jahresende seinen Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern. Dies sei zu kurz bemessen, befinden die Vertreter der Kirchen, weil viele Betroffene jahrelang keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige Wirtschaftskrise diesen Zugang zusätzlich erschwere. Darüber hinaus seien die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch, bemängeln Buß und Voß. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen sollte auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.

Berlin, 11. Mai 2009

Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann


Das Statement von Präses Alfred Buß und Weihbischof Dr. Josef Voß im Wortlaut:

Kettenduldungen beenden – humanitäres Bleiberecht sichern

Zwei Jahre nach dem ersten ökumenischen Aufruf der beiden Kirchen „Für eine humanitäre Umsetzung der Bleiberechtsregelung“ und angesichts des nahenden Fristendes für Anträge nach der gesetzlichen Altfallregelung am 31.12.2009 müssen wir feststellen:

 -Die Bleiberechts- bzw. Altfallregelung war zwar ein Schritt in die richtige Richtung; viele humanitäre Probleme sind jedoch nach wie vor ungelöst.

 -Eine vorläufige Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung macht deutlich, dass von den ca. 100.000 Menschen, die Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten, bisher nur etwa die Hälfte eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben. Lediglich rund 6.500 von ihnen haben eine über den 31.12.2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel erhalten, der den Rückfall in den prekären Status der Duldung verhindert.

 -Weiterhin leben in Deutschland über 102.000 Menschen mit einer Duldung, davon über 63.000 seit mehr als sechs Jahren. Auch für sie muss eine angemessene Lösung gefunden werden.

Die Kirchen treten seit vielen Jahren dafür ein, die Praxis der so genannten „Kettenduldungen“ zu beenden und Menschen, denen aus verschiedensten Gründen eine Ausreise nicht zugemutet werden kann, eine Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen. Viele Familien haben sich trotz der Schwierigkeiten, die der Duldungsstatus mit sich bringt, im Rahmen des Möglichen integriert. Ihre Kinder sind häufig in Deutschland geboren, besuchen den Kindergarten oder die Schule und haben kaum Bezugspunkte zum Herkunftsland ihrer Eltern. Die Betroffenen dauerhaft in einem Status der Ungewissheit zu belassen, wird dem Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht. Der bereits vorhandene Spielraum des Aufenthaltsgesetzes, aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wird von den Ausführungsbestimmungen auf Bundes- und Landesebene allzu stark eingeschränkt. Neben einer entsprechenden Anpassung der Verwaltungsvorschriften und der Umsetzung des Gesetzes in den Ländern muss auch das Aufenthaltsgesetz selbst weiterentwickelt werden. Personen, die in Deutschland integriert sind und denen daher die Ausreise nicht mehr zugemutet werden kann, sollten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.

Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonisches Werk und Deutscher Caritasverband fordern deshalb:

 -Die Fristen der gesetzlichen Altfallregelung müssen verlängert werden.

Die in der Altfallregelung vorgesehenen Fristen, innerhalb derer die Antragsteller ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern müssen, sind zu kurz bemessen, zumal die Betroffenen meist viele Jahre keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten. Die Zeit bis zum 31.12.2009 reicht – gerade angesichts der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise – nicht aus, um sich auch beruflich zu integrieren und fortzubilden. Ein Beharren auf den Stichtagen würde dazu führen, dass die gefundene Lösung zu einer Scheinlösung wird und den Menschen weiterhin keine Perspektive eröffnet. Angesichts der für die Betroffenen extrem belastenden Situation muss diese Entscheidung so bald wie möglich getroffen werden.

Humanitäre Gesichtspunkte müssen angemessen berücksichtigt werden.

Die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts sind zu hoch – das gilt in besonderem Maße für kinderreiche Familien oder Alleinerziehende. Für diejenigen, die unverschuldet keine Chance haben, die Ansprüche zu erfüllen, müssen Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen soll auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden können.

In der Beurteilung der Ausschlussgründe und der Mitwirkungspflichten muss der Einzelfall angemessen gewürdigt werden können.

Die umsetzenden Behörden sollten auch in der Beurteilung geringfügiger Verfehlungen in der Vergangenheit und der Erfüllung der Mitwirkungspflichten bei der Ausreise (z.B. dem Beschaffen gültiger Ausweispapiere) einen Spielraum für die Würdigung des Einzelfalls haben und auch davon Gebrauch machen. Maßgebliches Kriterium für die Entscheidung sollte dabei die Integrationsprognose sein.

Die Trennung von Familien soll vermieden werden.

Der Ausschluss der ganzen Familie von der Bleiberechtsregelung bei Verfehlungen eines einzelnen Familienmitgliedes ist höchst problematisch. Vor allem dürfen Eltern nicht unter Druck gesetzt werden, Deutschland zu verlassen, um ihren Kindern ein Bleiberecht zu ermöglichen. In diesen Fällen kommt es maßgeblich auf das Kindeswohl an, so dass eine Trennung von Familien in der Regel nicht die richtige Lösung sein kann.

Weihbischof Dr. Josef Voß, Bistum Münster, Vorsitzender der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz

Präses Alfred Buß, Evangelische Kirche von Westfalen, Vorsitzender der Kommission für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland

Münster / Bielefeld, den 11. Mai 2009