Kultusministerkonferenz und Kirchen bekräftigen gemeinsame Verantwortung

Spitzengespräch der Kultusministerkonferenz mit der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland

Aktuelle Schul- und Hochschulthemen hat heute die Kultusministerkonferenz (KMK) mit Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) besprochen. Das Spitzengespräch fand im Rahmen der 343. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Berlin statt.

Zentrale Inhalte der Begegnung waren die Anliegen der Inklusion, der Religionsunterricht, die Förderung der Schulen in kirchlicher Trägerschaft und Hochschulfragen. Beide Seiten betonten, dass beim Umbau des Schulwesens in Richtung auf mehr Inklusion die Qualität der sonderpädagogischen Förderung gesichert und weiterentwickelt werden muss.

Der Vorsitzende des Rates der EKD, Nikolaus Schneider, verwies auf das hohe Maß an sonder- und allgemein pädagogischer Kompetenz, die die kirchlichen Förderschulzentren in den vergangenen Jahrzenten aufgebaut haben, und fügte mit Blick auf das Anliegen der Inklusion hinzu: „Gerade in der Umbauphase bedarf es einer Öffnung der allgemeinbildenden Schulen hin zu den Förderschulen und umgekehrt. Dazu aber ist es notwendig, die freien Träger bei allen neuen Regelungen zur Finanzierung und zur Reorganisation von Anfang an gleichberechtigt einzubeziehen.“

Die Gesprächsteilnehmer würdigten die Bedeutung des Religionsunterrichts in einer religiös und weltanschaulich pluralen Schule und Gesellschaft und bekräftigten ihre gemeinsame Verantwortung für das Fach. „Religionsunterricht ist und bleibt ein wichtiger Teil der Wertebildung. Wir werden weiter dafür Sorge tragen, dass die Rahmenbedingungen auch künftig stimmen“, erklärte der Präsident der KMK, Minister Stephan Dorgerloh.

Ein wichtiger Gesprächspunkt war die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft. Die kirchlichen Vertreter hoben hervor, dass konfessionelle Schulen sich als gemeinwohlorientierte Schulen verstehen. Kirchliche Schulträger beteiligen sich an der gesellschaftlichen Gesamtverantwortung für Kinder und Jugendliche und sehen sich in besonderer Weise dem grundgesetzlichen Verbot einer Sonderung nach Besitzverhältnissen verpflichtet. Dieses von den Eltern geschätzte Bildungsengagement der Kirchen benötige aber auch staatliche Unterstützung.

Im Blick auf den Hochschulbereich würdigten die Gesprächsteilnehmer, dass die theologischen Fakultäten und Institute die Studienreform der vergangenen Jahre aktiv mitgestaltet und in bemerkenswert kurzer Zeit umgesetzt haben. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, verwies darauf, „dass die Hochschulen dynamische Größen sind, die in einem permanenten inhaltlichen und strukturellen Veränderungsprozess stehen und sich immer wieder neuen Herausforderungen zu stellen haben“. Er fügte hinzu: „Die Kirchen und theologischen Ausbildungsstätten sind bereit, sich diesem Veränderungsprozess zu stellen und ihn mitzugestalten.“ Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Minister Stephan Dorgerloh, hob die erzielten Fortschritte bei der Umstellung der Studiengänge mit katholischer oder evangelischer Theologie/Religion hervor, die inzwischen insbesondere auch an den kirchlichen Hochschuleinrichtungen fast ausnahmslos im Sinne der Eckpunkte von 2007 reformiert wurden, und signalisierte für die Länder die Bereitschaft, in Abstimmung mit den Hochschulen und Kirchen an einvernehmlichen Lösungen für die Entwicklung der theologischen Fakultäten mitzuwirken. Im Gegenzug warb er um Offenheit der Kirchen für unterschiedliche Lösungswege.

Die Kirchen begrüßten ausdrücklich, dass sich neben den christlichen Theologien bekenntnisgebundene Hochschuleinrichtungen für jüdische und islamische Studien etabliert haben. Diese Einrichtungen seien eine Antwort auf die religiöse Pluralität in unserer Gesellschaft und dienten auch dem interreligiösen Gespräch auf wissenschaftlicher Ebene. Es müsse jedoch gewährleitet bleiben, dass bekenntnisgebundene Theologie im Gegenüber und im Zusammenwirken von Staat und Hochschule einerseits und von Kirche beziehungsweise Religionsgemeinschaft andererseits gestaltet wird.

An dem Gespräch nahmen von katholischer Seite neben Erzbischof Dr. Robert Zollitsch unter anderem teil: Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (Aachen), Weihbischof Ulrich Boom (Würzburg), P. Dr. Hans Langendörfer SJ (Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz), Prof. Dr. Gerhard Krieger (Vorsitzender des Katholisch-Theologischen Fakultätentages, Trier). Von Seiten der evangelischen Kirche nahmen neben Nikolaus Schneider unter anderem teil: Oberkirchenrat Klaus Eberl (Vizepräses der Synode der EKD, Düsseldorf), Landesbischof Dr. Ulrich Fischer (Karlsruhe), Bischof Prof. Dr. Martin Hein (Kassel), Prof. Dr. Jürgen Oorschot (Vorsitzender des Evangelisch-Theologischen Fakultätentages, Heidelberg). Von Seiten der KMK nahmen unter anderem teil: Minister Stephan Dorgerloh (Präsident der Kultusministerkonferenz, Sachsen-Anhalt), Senatorin Sandra Scheeres (Berlin), Senatorin Dr. Eva Quante-Brandt (Bremen), Ministerin Sylvia Löhrmann (Nordrhein-Westfalen), Ministerin Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz), Minister Ulrich Commerçon‎ (Saarland), Staatsministerin Brunhild Kurth (Sachsen).

Hannover, 10. Oktober 2013

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick