Neue Chancen schaffen für eine Welt ohne Atomwaffen

Verhandlungen über Atomwaffenkonvention beginnen

Gemeinsame Erklärung des Friedensbeauftragten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, und des Präsidenten der deutschen Sektion von pax christi, Bischof Heinz Josef Algermissen:

Zum 65. Mal jähren sich am 6. und 9. August 2010 die atomaren Angriffe auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki. Die Erinnerung an den Tod Hunderttausender ist bis heute Mahnung an uns, jeden weiteren Einsatz von Atomwaffen zu verhindern.

Gerade in diesem Jahr hat die Vision einer Welt ohne Atomwaffen neue politische Bedeutung erlangt. Dazu beigetragen hat nicht nur US-Präsident Obama mit seiner Prager Rede, sondern auch ungezählte Menschen, die sich im Vorfeld der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag (= Nichtverbreitungsvertrag) im Mai 2010 für die Abschaffung aller Atomwaffen eingesetzt haben. Millionen Unterschriften aus aller Welt - darunter allein 14 Millionen aus Japan und aus Deutschland 25 000 unter dem Appell „Für eine Zukunft ohne Atomwaffen“ - sind Ausdruck des weltweit gemeinsamen Traums einer neuen Wirklichkeit ohne Atomwaffen. Denn eine Welt ohne diese furchtbaren Waffen ist keine Utopie, sondern eine konkrete Verpflichtung der Unterzeichner des Nichtverbreitungsvertrages.

Solange Atomwaffen existieren, bestehen Gefahr und Anreiz zu ihrer weiteren Verbreitung. Jede zivile Nutzung von Atomkraft birgt das Risiko, dass für zivile Zwecke hergestelltes Material in waffenfähiges Material umgewandelt wird. Militärstrategien, die Atomwaffen mit dem Ziel der Sicherheit und Verteidigung oder als Machtfaktor einplanen, bremsen den Prozess der internationalen nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung. Nur die Überwindung der nuklearen Abschreckung durch die Ächtung aller Massenvernichtungsmittel und ihre vollständige Abrüstung kann die Gefahr bannen, die von der Existenz dieser Waffen ausgeht.

Frieden braucht Ehrlichkeit, und Glaubwürdigkeit kann einzig erreicht werden, wenn internationale Vereinbarungen streng eingehalten werden. Das ist auch die Basis für vertrauensbildende Maßnahmen zugunsten globaler Sicherheit und weltweiter Nichtverbreitungspolitik. Dem werden die Ergebnisse der diesjährigen Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag nicht gerecht. Denn das Versprechen zur Abrüstung wurde wieder nicht eingelöst. Der Erfolg, dass wieder ein gemeinsames Abschlussdokument zustande gekommen ist, bedeutet vor allem die Rettung des Nichtverbreitungsvertrages an sich, aber noch keinen Fortschritt für die in Artikel VI des Vertrages vor 42 Jahren vereinbarte Abrüstung. Das Fehlen eines Zeitplanes für die Umsetzung der Aktionen, die das Abschlussdokument beschreibt, ist das falsche Signal der Atomstaaten gegenüber der Mehrheit der Staaten, die sich im Nichtverbreitungsvertrag auf den Verzicht auf Atomwaffen verpflichtet haben. Um die Staaten, die technisch sofort zur nuklearen Rüstung in der Lage wären, weiterhin von Atomwaffenprogrammen abzuhalten, müssten die Atomstaaten ihre Abrüstungsabsicht endlich mit konkreten Zusagen untermauern. Zur Verhinderung von nuklearer Aufrüstung und der Verbreitung von Atomwaffen reicht es nicht aus, längst Vereinbartes erneut zu bekräftigen.

Wichtige Zwischenschritte wie die Aufforderung zur Verringerung der Rolle und Bedeutung von Atomwaffen in Sicherheitskonzepten und Strategien bleiben im Abschlussdokument der Überprüfungskonferenz unverbindlich. Besonders enttäuschend ist, dass eine Vereinbarung über den kurzfristigen Abzug amerikanischer Atomwaffen aus nichtnuklear gerüsteten europäischen Staaten wie Deutschland ebenso fehlt wie die Verpflichtung der Atomstaaten, die Modernisierung ihrer Arsenale zu beenden, die Produktion militärisch nutzbaren Spaltmaterials einzustellen und die vorhandenen Vorräte internationaler Kontrolle zu unterstellen.

Die internationale Staatengemeinschaft steht jetzt vor der Herausforderung, für den Weg zur tatsächlichen Abschaffung der Atomwaffen einen neuen Rahmen zu schaffen. Mit diesem Ziel haben sich 118 der 190 Staaten bei der Überprüfungskonferenz im Mai in New York für die Aufnahme von Verhandlungen über eine Atomwaffenkonvention ausgesprochen. Vorbild dafür sind die Chemiewaffenkonvention und der Vertrag von Ottawa zum Verbot von Antipersonenminen.

Die Bundesregierung sollte diesen Weg unterstützen und sich dafür einsetzen, sobald wie möglich mit multilateralen Verhandlungen über einen Vertrag zu beginnen, der die überprüfbare Abschaffung der Atomwaffen transparent und konkret in einem festen Zeitrahmen regelt. Denn im Beginn internationaler Verhandlungen über eine Atomwaffenkonvention liegt eine neue Chance, die Gefahren, die von der Existenz nuklearer Massenvernichtungsmittel ausgehen, zu bannen und diese Waffen vollständig abzuschaffen.

Hannover / Berlin, 04. August 2010

Für die Richtigkeit:

Pressestelle der EKD
Silke Römhild

Informationen zum EKD-Friedensbeauftragten