„Menschliches Leben ist nicht patentierbar“

Kirchen lehnen Patentierung embyronaler Stammzellen ab

Anlässlich der anstehenden Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts über die Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen und daraus entwickelter Stammzelllinien haben sich der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, Prälat Karl Jüsten, erneut deutlich gegen eine solche Patentierung ausgesprochen.

Die zur Debatte stehende Patentierung eröffne einen Weg zu einem Monopol, um Leben exklusiv zu vermarkten und wirtschaftlich auszunutzen. „Der menschliche Körper und seine Bestandteile dürfen nicht verzweckt und kommerzialisiert werden“, hob Prälat Jüsten hervor. „Gerade menschliches Leben in seinem ungeschützten Anfang ist nicht verfügbar und kann nicht patentiert werden.“ Die Patentvergabe hätte Präzedenzwirkung in weiteren Verfahren und würde sich auf Industrie und Forschung in Europa insgesamt auswirken. Daher forderte Prälat Reimers, dass die moralisch-ethischen Einwände einerseits und der Nutzen der Patentierung für die Menschheit andererseits sorgfältig abgewägt werden müssten.

Eine Patenterteilung stünde auch in eklatantem Widerspruch zum Europäischen Patentübereinkommen, der Biopatentrichtlinie und der Resolution des Europäischen Parlaments über die Patente für biotechnologische Entwicklungen vom 26. Oktober 2005, betonen die beiden Kirchenvertreter. Das Europäische Patentübereinkommen verbietet Patente für biotechnologische Erfindungen, die die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken beinhalten. Diese Regel schließt nicht nur die Erteilung von Patenten auf die industrielle und kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen aus. Vielmehr sind auch Patente auf embryonale Stammzellen verboten, da deren Herstellung die Zerstörung eines menschlichen Embryos voraussetzt.

Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes in München wird noch in diesem Jahr erwartet. Sie ergeht zu einem entsprechenden Antrag der Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF), die den US-Stammzellenforscher James Thomson vertritt.

Hannover, 28. Oktober 2008

Pressestelle der EKD
Silke Römhild