EKD-Synode beschließt neues Pfarrdienstgesetz

„Wichtiger Baustein der Rechtsvereinheitlichung“

Ein „wahrhaft epochales Werk“ sei das neue Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), sagte Landesbischof Dr. Ulrich Fischer und EKD-Ratsmitglied, als er den Entwurf für das Gesetz der EKD-Synode zur Abstimmung vorlegte. Am Mittwoch, 10. November, nahmen die 126 Synodalen in Hannover das neue Gesetz einstimmig an. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der EKD-Synode, Gerhard Eckels, stellte in seiner Beschlussempfehlung vor der Synode heraus, dass „dieses Gesetz ein weiterer, ganz wichtiger Baustein der Rechtsvereinheitlichung in der EKD ist.“

Landesbischof Fischer führte dazu weiter aus: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Pfarrerberuf, der zu Recht als Schlüsselberuf der evangelischen Kirchen bezeichnet wird, werden auf eine einheitliche und verlässliche Grundlage gestellt.“ Nicht weniger als elf unterschiedliche Pfarrdienstgesetze gebe es bisher in den 22 Gliedkirchen der EKD, so Landesbischof Fischer. Es sei dringend erforderlich, „dass die Gliedkirchen auch in diesem Kernbereich ihrer Arbeit eine Sprache sprechen und enger zusammenarbeiten, dass ihre Praxis vergleichbarer und der Wechsel von Pfarrerinnen und Pfarrern zwischen den Gliedkirchen leichter und einfacher wird. Mit diesem gemeinsamen Gesetz wollen wir auch den künftigen Regelungsaufwand reduzieren und nicht zuletzt eine höhere Akzeptanz des kirchlichen Rechts bei staatlichen Stellen erreichen.“

Zuvor hatte bereits die Kirchenkonferenz, die Vertretung der Gliedkirchen der EKD, dem Gesetzentwurf zugestimmt. Für das Inkrafttreten in den Gliedkirchen bedarf es noch der Zustimmung der Gliedkirchen beziehungsweise der VELKD. Hierfür sieht das Gesetz eine Frist bis zum 31. Dezember 2012 vor.

Hannover, 10. November 2010

Pressestelle der EKD
Silke Römhild