Menschenrechte für Wanderarbeiter sichern

EKD-Auslandsbischof unterzeichnet Petition für UN-Wanderarbeiterkonvention

Der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, hat am heutigen Freitag die Petition zur Ratifizierung der „Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitern und ihrer Familien“ unterzeichnet. Mit dieser Petition werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, diese Konvention der Vereinten Nationen zu bestätigen.

„Es darf nicht sein, dass weltweit Menschen, die in der Fremde arbeiten, ihre fundamentalen Menschenrechte nicht wahrnehmen können“, so Schindehütte. Mit der UN-Konvention würde ein rechtlicher Rahmen zum Schutz dieser Rechte geschaffen, etwa beim Nachzug von Familien oder der Einklagbarkeit von Löhnen und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen. „Es ist an der Zeit, dass die Rechte von Wanderarbeitern und ihrer Familien auch in Europa sichergestellt werden. Gerade für die christlichen Kirchen hat der Schutz von Familien eine hohe Priorität. Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnerkirchen schon lange für diese Konvention ein“, so der Auslandsbischof weiter.

Bereits vor zwanzig Jahren, am 18. Dezember 1990, wurde die so genannte Wanderarbeiterkonvention unter intensiver Mitwirkung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) und der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME) von den Vereinten Nationen angenommen. Mittlerweile haben 43 Länder weltweit die Konvention ratifiziert, 16 weitere Länder haben sie zunächst nur unterzeichnet. In Europa gehören haben jedoch nur Albanien, Bosnien-Herzegowina und die Türkei der Konvention verbindlich zugestimmt. Die aktuelle Petition wird von zahlreichen europäischen Kirchen und Nichtregierungsorganisationen unterstützt, um anlässlich des 20-jährigen Bestehens für eine Akzeptanz unter den EU-Staaten zu werben.
 
Hannover, 03. Dezember 2010

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick

December 18 – Organization