„Grundgesetz fordert fördernde Neutralität“

EKD-Kirchenamtspräsident Hans Ulrich Anke zu Kirche und Recht

Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Dr. Hans Ulrich Anke, hat heute im niedersächsischen Oldenburg  daran erinnert, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die weltanschauliche Neutralität des Staates  im Sinne einer fördernden Neutralität verstehe.

Damit wandte sich Anke gegen Forderungen, das „vom Grundgesetz gewollte und garantierte Verhältnis von Staat und Kirche in unserem Lande zu revidieren“. Der „fördernde Impuls in Bezug auf Religionen und Weltanschauungen“ sei den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes“  außerordentlich wichtig gewesen. Hierin bestehe ein zentraler Unterschied zu Verfassungsordnungen anderer Staaten zum Beispiel zur französischen Laicité.

Gerade die öffentliche Dimension, so Anke, trage dazu bei, dass Menschen ihr Leben am besten nach ihren religiösen Überzeugungen ausrichten können. Und sie führe dazu, dass unterschiedliche Religionsgemeinschaften voneinander wissen, neben- und miteinander wirken und sich wechselseitig respektieren könnten.

Die „öffentliche Dimension“, so der Präsident weiter, präge den „Diskurs über die Werte und Grundorientierungen einer Gesellschaft“. Dies sei auch dringend nötig, denn „unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, wie der Politik, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kultur oder auch der Religion die Vielfalt gesellschaftlicher Kräfte in Freiheit entfalten.“

Außerdem wandte sich Anke gegen die verbreitete Rede von der „hinkenden Trennung“ zwischen Staat und Kirche. Der Begriff, so der 42-jährige Jurist, der seit 1. Dezember 2010 das Kirchenamt der EKD in Hannover leitet, suggeriere „etwas Krankhaftes, zumindest Unvollendetes im Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften“, was überhaupt nicht der Realität entspreche, denn die Trennung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften sei klar gewährleistet: „Der säkulare, religiös-neutrale Staat kann und darf nicht über religiöse Fragen befinden. Und die Religionsgemeinschaften können und dürfen nicht an Stelle des Staates dessen hoheitliche Aufgaben entscheiden.“

Hans Ulrich Anke sprach in der Feierstunde für den oldenburgischen Altbischof Wilhelm Sievers anlässlich von dessen 80. Geburtstag am heutigen Mittwoch in der St. Lambertikirche zu Oldenburg.

Hannover, 04. Mai 2011

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick