Sonntagsruhe
Vor mehr als 1.700 Jahren, am 3. März 321 n. Chr., verfügte Konstantin der Große per Edikt den ersten staatlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags der Geschichte: der Sonntagsschutz war geboren.
Die Sonntagsruhe ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Auch die EKD engagiert sich für seinen Schutz: Der Sonntag ist kein Tag zum Einkaufen und Arbeiten. Er gehört der Familie, dem Glauben, der Kultur, dem Sport, der Geselligkeit und der Erholung.
Ihre Cookie-Einstellungen verbieten das Laden dieses Videos