Christliche Friedensethik und Rüstungsexporte - Plädoyer für ein restriktives Rüstungsexportkontrollgesetz

Impuls von Prälat Dr. Martin Dutzmann auf dem Thementag Exportkontrolle des Bundesverbandes der Dt. Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) in Berlin

 

1. Die Position der christlichen Kirchen - friedensethische Grundlagen

 

Im Jahr 2007 wurde die Friedensdenkschrift der EKD unter dem Titel "Aus Gottes Frieden leben - für gerechten Frieden sorgen" veröffentlicht. Dort findet sich die für unser Thema zentrale Aussage in Kapitel 4.3: "(158) Rüstungsexporte tragen zur Friedensgefährdung bei. In exportierenden Ländern stärken sie eigenständige wirtschaftliche Interessenlagen an Rüstungsproduktion. In den importierenden Ländern können Waffeneinfuhren Konflikte verschärfen."

 

Die friedensethische Ausrichtung der katholischen Soziallehre wurde in Deutschland im Bischofswort „Gerechter Friede“ aus dem Jahr 2000 ausführlich dargelegt. Dort heißt es in Kapitel II, Ziffer 7: „Es bleibt dringend geboten, die Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung fortzusetzen und den Handel mit Waffen einzudämmen. Denn Hochrüstung und ein unkontrollierter Zufluss an Waffen gefährden den Aufbau dauerhafter Friedensordnungen und bedeuten ein schwerwiegendes Hindernis für die Einleitung von Friedensprozessen.“

 

Schon das zweite Vatikanische Konzil, das 1965 beendet wurde, warnte in der Enzyklika Gaudium et Spes vor der entwicklungshinderlichen Bedeutung von Rüstungsexporten: „Während man riesige Summen für die Herstellung immer neuer Waffen ausgibt, kann man nicht genügend Hilfsmittel bereitstellen zur Bekämpfung all des Elends in der heutigen Welt.“ (GS 81). Rüstungsausgaben binden also Finanzmittel, die für dringende gesellschaftliche und soziale Ausgaben nicht mehr zur Verfügung stehen. Jeder Dollar, der von der Regierung eines Entwicklungslandes für Panzer und Waffen ausgegeben wird, fehlt für den Bau von Schulen oder Krankenhäusern. Dies ist für die GKKE bis heute ein zentrales Argument.

 

Das fünfte Gebot lautet, „Du sollst nicht töten“. Rüstungsgüter und Kriegswaffen versetzen Menschen in die Lage, andere Menschen zu töten. Die GKKE geht dabei von der folgenden ethischen Grundposition aus: „Beim grenzüberschreitenden Transfer von Kriegswaffen und Rüstungsgütern handelt es sich um die Weitergabe von Gewaltmitteln, Waren und Leistungen, die unmittelbar oder mittelbar den Tod von Menschen verursachen können. Leib, Leben und Freiheit von Menschen aber sind höchste Rechtsgüter und unterliegen dem Schutz der universalen Menschenrechte. Der Transfer von Waffen ist deshalb grundsätzlich nach denselben ethischen Kriterien wie die Androhung oder Anwendung von Gewalt zu beurteilen.“

 

Weder die Produktion noch der Export von Rüstungsgütern werden von der GKKE grundsätzlich abgelehnt. Wir sind davon überzeugt, dass das staatliche Gewaltmonopol ein hohes Gut ist. Dieses muss gesichert werden und dafür werden Waffen gebraucht. Ebenso wenig kritisieren wir Rüstungsexporte, wenn tatsächlich auf der Grundlage der Politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 bzw. des Gemeinsamen Standpunkts der EU von 2008 genehmigt werden. Damit unterscheidet sich die GKKE deutlich von der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ oder der Initiative „Ohne Rüstung leben“.

 

2. Deutsche Rüstungsexporte und die Berichterstattung der GKKE

 

Am 17. Dezember 2018 hat die GKKE ihren letzten – und das ist mittlerweile der 22. - Rüstungsexportbericht in der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt. Unsere Fachgruppe „Rüstungsexporte“ erstellt diesen Bericht. Ihr gehören Fachleute von Universitäten und wissenschaftlichen Forschungsinstituten, der kirchlichen Friedensarbeit und Entwicklungszusammenarbeit sowie aus Nichtregierungsorganisationen an. Der Bericht stellt öffentlich verfügbare Informationen über die deutschen Ausfuhren von Kriegswaffen und Rüstungsgütern des Vorjahres und deren Genehmigungen zusammen. Wir sichten das Gestrüpp der Zahlen, bereiten diese Informationen auf und machen sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich. Entscheidend ist dabei die Einordnung und Bewertung der Zahlen im Konzept der Friedens- und Entwicklungspolitik.

 

Deutschland ist in der Tat weltweit einer der größten Exporteure von Rüstungsgütern und Kriegswaffen. Dabei ist es aus meiner Sicht völlig unerheblich, ob unser Land nun an dritter oder an fünfter Stelle der Rangliste liegt. Tatsächlich unterliegen die Genehmigungswerte der Rüstungsexporte deutlichen Schwankungen. Eine Betrachtung der Einzelausfuhrgenehmigungen der letzten 20 Jahre zeigt dies. Gleichwohl gibt es einen eindeutigen Trend – und zwar nach oben. Dies trifft sowohl für die Gesamtsumme der Exporte zu als auch für den Anteil von Exporten in die sogenannten Drittstaaten, also in Länder, die nicht der NATO angehören oder dieser gleichgestellt sind. Diese Drittstaatenexporte und vor allem ihren Umfang kritisieren wird in besonderer Weise. Denn Rüstungsexporte in Entwicklungsländer und Krisengebiete sind sowohl entwicklungs- als auch friedenspolitisch äußerst problematisch.

 

Im Jahr 2018 erteilte die Bundesregierung insgesamt Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von rund 4,82 Milliarden Euro. 53 Prozent davon waren Exporte an Drittstaaten. Seit 2012 liegt dieser Drittstaatenanteil stets bei deutlich über der Hälfte der gesamten Ausfuhren. Doch die Politischen Grundsätze erlauben den Export in Drittländer nur, wenn „im Einzelfall besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung sprechen.“ Dennoch wurden 2018 Ausfuhrgenehmigungen z.B. für Algerien von Höhe von 818 Mio. Euro oder für Saudi-Arabien in Höhe von 416 Mio. Euro erteilt. Um Einzelfälle kann es sich bei diesen Dimensionen nicht handeln.

 

Seit vielen Jahren beklagt die GKKE diesen anhaltenden Widerspruch: Auf der einen Seite existieren gesetzliche Grundlagen, Politische Leitlinien und der - auch im aktuellen Koalitionsvertrag - erklärte Wille, Rüstungsexportpolitik restriktiv zu gestalten. Auf der anderen Seite steht die tatsächliche und diesen Grundlagen völlig widersprechende Genehmigungspraxis. Nicht zuletzt schadet dieser Widerspruch der Glaubwürdigkeit deutscher Friedens- und Sicherheitspolitik.

 

3. Der Fall Heckler & Koch

 

Als Bevollmächtigter des Rates der EKD gehöre ich dem Aufsichtsrat des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung an und bin Mitglied im Ausschuss Entwicklungsdienst und humanitäre Hilfe von Brot für die Welt. Mit diesem Ausschuss bin ich vor anderthalb Jahren nach Mexiko gereist. Im Zentrum der Reise standen die Problematik des Gewaltsamen Verschwindenlassens und die Arbeit von Partnerorganisationen von Brot für die Welt in diesem Bereich. Unsere Delegation hatte auch die Hochschule von Ayotzinapa im Bundesstaat Guerrero besucht. Dort, bzw. präziser in der nahegelegenen Stadt Iguala, ereignete sich am 26. September 2014 ein brutaler Überfall auf Lehramtsstudierende.  Die erschütternde Bilanz dieser Gewalttat: sechs identifizierte Tote und circa 40 zum Teil schwer Verletzte. 43 Studierende sind bis heute „verschwunden“.

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass bei diesem Massaker auch Waffen eingesetzt wurden, die aus Deutschland stammen. Es handelt sich um G36-Sturmgewehre des schwäbischen Waffenproduzenten Heckler & Koch, im weltweit üblichen Sprachgebrauch um sogenannte „Kleinwaffen“. Waffen, die nach den deutschen Regularien für Rüstungsexporte nie in diesen und in drei weitere Bundesstaaten Mexikos hätten gelangen dürfen.  Eines der Opfer heißt Aldo Gutierrez und liegt bis heute im Koma. Berichten zufolge sei er von einem Projektil getroffen worden, das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit aus einem G36-Sturmgewehr stammte. Anderen Berichten zufolge fanden Ermittler am Morgen nach dem Massaker 38 G36-Gewehre im Polizeirevier von Iguala.

 

Dieser „Fall“ Heckler & Koch kam vor das Stuttgarter Landgericht. Am 21. Februar 2019 wurde das Urteil gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Exportgenehmigungen erschlichen wurden. Wegen des in Deutschland fehlenden Unternehmensstrafrechts konnte die Firma nicht direkt verurteilt werden. Gleichwohl muss die Firma den gesamten Umsatz aus dem illegalen Mexiko-Geschäft zurückzahlen: insgesamt 3,7 Mio. Euro: Dies ist eine Summe, die dem Unternehmen durchaus weh tut. Entsprechend ist Heckler & Koch auch in Revision gegangen.

 

Dort also, in der Hochschule von Ayotzinapa, haben wir uns mit Angehörigen und Überlebenden dieses Massakers getroffen. Viele der Angehörigen waren Frauen, waren Mütter. Sie können sich vorstellen, dass diese Begegnung und das Gespräch nicht einfach waren: mit Menschen, die ihre Söhne oder Brüder verloren und mit solchen, die das Verbrechen miterlebt hatten. Viele der Angehörigen trauerten nicht nur. Sie waren zornig und wütend. Bis heute sind die genauen Hintergründe der Tat nicht aufgeklärt. Die tatsächlich Verantwortlichen für diese Tat wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Welcher Deutsche kann da den trauernden Angehörigen noch in die Augen schauen? Mich macht dieser „Fall“ wütend. Damals in Ayotzinapa fiel es mir schwer, im Gespräch mit den Angehörigen und Hinterbliebenen die richtigen Worte zu finden. Ich habe schließlich ein Gebet gesprochen, um die Trauer, den Schmerz und die Klage über das Leid vor Gott zu bringen.

 

Mit sogenannten „Kleinwaffen“ werden heute in praktisch allen Gewaltkonflikten die meisten Menschen verletzt und getötet. Diese todbringenden Waffen sind leicht zu tragen. Ihr Endverbleib und ihre Weiterverbreitung sind schwer zu kontrollieren. Darum ist es gut und richtig, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom Frühjahr 2018 dazu verpflichtet hat, den Export von Kleinwaffen in Drittstaaten grundsätzlich zu stoppen. Tatsächlich sind Kleinwaffenexporte insgesamt und vor allem die Ausfuhren an Drittstaaten jetzt deutlich zurückgegangen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Trend anhält.

 

4. Wir brauchen ein restriktives Rüstungsexportkontrollgesetz

 

Im Mai 2014 hat der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel seinen ersten von ihm verantworteten Rüstungsexportbericht vorgelegt. Im Vorwort dieses Berichts schrieb Gabriel: „Rüstungsexporte sind kein Mittel der Wirtschaftspolitik. Sie sind ein Instrument der Sicherheitspolitik. Und sie dürfen in einem demokratischen Land nicht aus Gründen der Geheimhaltung der öffentlichen Debatte entzogen werden.“

 

Und es war dann ebenfalls Sigmar Gabriel, der im Januar 2016 den Vorschlag eines Rüstungsexportkontrollgesetzes in die Debatte einbrachte. Dazu sollten die geltenden Politischen Grundsätze und die Exportgrundsätze für Kleinwaffen aus dem Jahr 2015 in ein verbindliches Gesetz überführt werden. „Wir denken darüber nach, statt der ganzen Richtlinien ein echtes Rüstungsexportgesetz zu schaffen“, so Gabriel. Zur Ausarbeitung des Gesetzes sollte eine Expertenkommission eingesetzt werden. Dazu ist es jedoch nicht gekommen.  Offensichtlich fehlte der damaligen Großen Koalition im Wahljahr 2017 der politische Wille, in diesem sensiblen Politikfeld verbindliche und strikte Regelungen einzuführen. Und auch die derzeitige Koalition von Union und SPD ist in dieser Frage letztlich gespalten.

 

Der Koalitionsvertrag vom März 2018 enthält bekanntlich mehrere Passagen zur Rüstungsexportpolitik. Zum Krieg im Jemen heißt es dort: „Wir werden ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.“ Das klingt sehr erfreulich. Im nächsten Satz heißt es: „Firmen erhalten Vertrauensschutz, sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben.“ Über dieses „Hintertürchen“ im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung im letzten Jahr trotz der dramatischen Auswirkungen des Jemenkrieges Ausfuhren in einem Gesamtwert von 400 Mio. Euro an die von Saudi-Arabien geführte Kriegs-Koalition genehmigt. Nicht der Hungertod von Hunderttausenden, möglicherweise Millionen von Menschen, sondern ein einzelner Toter hat schließlich doch zu einem temporären Exportstopp geführt. Am 2. Oktober 2018 wurde der regierungskritische Journalist Jamal Khashoggi vom saudi-arabischen Geheimdienst ermordet. Die Bundesregierung hat daraufhin einen kurzfristigen Rüstungsexportstopp verhängt. Dieser wurde Ende März noch einmal um ein halbes Jahr verlängert. Dass ist zu begrüßen. Gleichwohl fordert die GKKE einen vollständigen und langfristigen Exportstopp an alle am Jemen-Krieg beteiligten Staaten.

 

Von der Rüstungsindustrie oder europäischen Regierungen wie z.B. von Anne-Marie Descôtes, der französischen Botschafterin in Berlin, wird die Bundesregierung für diesen Exportstopp massiv kritisiert. Deutschland müsse ein verlässlicher Partner bleiben. Dies gelte auch für die gemeinsame Entwicklung von Waffensystemen. In diesem Zusammenhang drohte Tom Enders, der frühere Chef von Airbus: „Wir überlegen, wie wir als Unternehmen unsere Produkte möglichst ‚german free‘ machen können.“ Es wird kritisiert, dass Deutschland mit seinem Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien in Europa isoliert sei. Diese Behauptung ist schlicht falsch. Sowohl die Niederlande als auch Finnland und Dänemark haben ähnliche Beschränkungen gegen Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate in Kraft gesetzt. Schweden, Belgien, Österreich und (ansatzweise) Spanien haben sich kritisch zu Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien positioniert. Nicht zuletzt das Europäische Parlament hat wiederholt ein Waffenembargo für Saudi-Arabien gefordert.

 

Ohne Frage, eine stärkere Europäisierung der Rüstungsindustrie kann diskutiert werden und sinnvoll ein. Dann muss jedoch auch die Rüstungsexportkontrolle stärker europäisiert werden. Die Folge darf nicht sein, dass die Regeln des Gemeinsamen Standpunkts der EU verwässert werden. Anfang des Jahres wurden Einzelheiten zu einer Vereinbarung über eine deutsch-französische Rüstungskooperation, z.B. bei der Entwicklung eines neuen Kampfpanzers bekannt. Ende März hat die Bundesregierung dann tatsächlich beschlossen, den Export von gemeinsamen Waffensystemen an Drittstaaten nur in Ausnahmefällen nicht zu genehmigen. Der Anteil der Komponenten aus Deutschland darf dabei einen bestimmten Anteil nicht übersteigen.

 

Konkret fordert die GKKE, nicht nur die Politischen Grundsätze aus dem Jahr 2000, sondern auch die inhaltlichen Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts der EU von 2008 in ein verbindliches Gesetz und damit in deutsches Recht zu gießen. Ein derartiges Gesetz soll auch die Transparenz der Exportentscheidungen erhöhen. Darüber hinaus fordert die GKKE, dass die Begründungspflicht hin zu den Befürwortern von Rüstungsexporten verlagert wird und die Kontrollbefugnisse des Bundestages gestärkt werden. Am Ende muss es gelingen, die Exporte in Drittstaaten und vor allem in Entwicklungsländer und Krisengebiete deutlich zu reduzieren.

 

Nicht zuletzt geht es auch um die Verstetigung kleiner, positiver Entwicklungen, die in der letzten Legislaturperiode ohne Frage begonnen haben. Mit der Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze hatte die Große Koalition 2015 deutliche Einschränkungen für deren Export festgelegt. Auch ist die Transparenz rüstungsexportpolitischer Entscheidungen gewachsen. Dies darf jedoch nicht vom guten Willen der jeweiligen Regierung abhängig sein. Es bedarf der Verstetigung und Fortsetzung dieser ersten Schritte durch rechtlich verbindliche Regelungen. Auch darum brauchen wir jetzt ein restriktives Rüstungsexportkontrollgesetz.

 

Rüstungsexporte sind eben kein Mittel der Wirtschaftspolitik. Sie sind ein Instrument der Sicherheitspolitik. Beschäftigungspolitische Gründe dürfen bei Exportentscheidungen keine Rolle spielen. Ein Panzer ist keine Waschmaschine und ein Maschinengewehr kein Fahrrad. Es sind totbringende Waffen. Deshalb muss der Handel damit stark beschränkt und transparent geregelt werden. Ihr Export – vor allem in Entwicklungsländer und Krisen- und Konfliktgebiete muss umgehend und drastisch reduziert werden.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.