Wahl des Rates der EKD
2. Tagung der 13. Synode der EKD 2021, 7.-10. November
Auf der Tagung der EKD-Synode vom 7.-10. November 2021 wird der neue Rat der EKD für die kommenden sechs Jahre gewählt. Er besteht aus 15 Mitgliedern, von denen eines bereits qua Amt feststeht: die Präses der Synode, Anna-Nicole Heinrich. Die übrigen 14 Ratsmitglieder werden am Dienstag, 9. November 2021, von den 128 Mitgliedern der Synode und den in der Kirchenkonferenz vertretenen Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen gewählt.
Für die Wahlen legt der Ratswahlausschuss, der auf der Synode im Mai 2021 eingesetzt worden ist, einen Wahlvorschlag vor. Dieser Vorschlag soll mehr Namen enthalten, als Ratsmitglieder zu wählen sind. Er wird am Sonntag, den 7. November 2021, auf der digitalen Tagung vorgestellt und begründet. Anschließend stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten für den Rat vor.
Nach der Wahl trifft sich der neue Rat noch am selben Tag zu seiner konstituierenden Sitzung. Die Wahlen zum Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz des Rates folgen dann am nächsten Tag, also am Mittwoch, den 10.11.2021.
Die Einzelheiten des Wahlverfahrens finden sich im Ratswahlgesetz 1.6 Ratswahlgesetz (RWG-EKD) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk (kirchenrecht-ekd.de).
Fragen & Antworten
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Wer kann für den Rat kandidieren?
In den Rat gewählt werden können Mitglieder der evangelischen Kirche, die vom Ratswahlausschuss ausgewählt wurden, oder die aus der Mitte der Synode vorgeschlagen werden und deren Kandidatur von mindestens 25 Synodalen unterstützt wird. Auch die Kirchenkonferenz kann Vorschläge machen, diese bedürfen eines Beschlusses der Kirchenkonferenz mit einfacher Mehrheit.
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Wer kann Kandidaten vorschlagen?
Der Ratswahlausschuss, der auf der konstituierenden Sitzung der Synode im Mai 2021 eingesetzt wurde, unterbreitet einen Wahlvorschlag. Bei seiner Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten muss der Ratswahlausschuss zum einen auf eine geschlechtergerechte Besetzung und zum anderen auf die bekenntnismäßige und landschaftliche Gliederung der Evangelischen Kirche in Deutschland achten und dies berücksichtigen.
Weitere Wahlvorschläge aus der Mitte der Synode oder der Kirchenkonferenz sind vor jedem Wahlgang möglich, vor dem ersten Wahlgang allerdings nur unmittelbar nach der Begründung des Wahlvorschlags durch den Ratswahlausschuss. Vorschläge aus der Synode bedürfen der Unterstützung von mindestens 25 Synodalen, Vorschläge der Kirchenkonferenz bedürfen eines mit einfacher Mehrheit zu fassenden Beschlusses der Kirchenkonferenz.
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Wie wird gewählt?
Bei jedem Wahlgang stehen alle noch nicht besetzten Sitze zur Wahl. Die Stimmberechtigten können höchstens so viele Stimmen abgegeben, wie noch Sitze zu besetzen sind, je Sitz jedoch nur eine Stimme. Um in den Rat der EKD gewählt zu werden, müssen Kandidatinnen und Kandidaten mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
Die Wahl erfolgt 2021 erstmals nicht per Stimmzettel, sondern elektronisch.
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Wie viele Wahlgänge gibt es?
Es wird so lange gewählt, bis jeder Platz mit Zweidrittelmehrheit besetzt worden ist. Der Ratswahlausschuss kann nach jedem Wahlgang eine Unterbrechung der Wahl verlangen, solange die Wahl noch nicht abgeschlossen ist. Auch das Präsidium kann die Wahl unterbrechen. Jede:r Kandidat:in kann nach jedem Wahlgang seine Kandidatur zurückziehen.
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Wie viele Stimmen benötigen die Ratsmitglieder?
Alle Kandidatinnen und Kandidaten benötigen zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen, um in den Rat gewählt zu werden.
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Wie werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz gewählt?
Am Mittwoch, den 10. November 2021, erfolgt die Wahl des Ratsvorsitzes und der Stellvertretung. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode und Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam in getrennten Wahlgängen mit Zweidrittelmehrheit den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Rates und dessen bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterin. Der Rat kann hierzu Vorschläge machen.
Vorstellung der Kandidat:innen zur Wahl des Rates der EKD