Synopse zum Ladenschlussgesetz

Der Bevollmächtigte stellt eine Übersicht über die Gesetzgebung der Länder zum Ladenschluss zur Verfügung.

Diese Synopse wurde auf Grundlage von vorliegenden Gesetzen bzw. Gesetzentwürfen und Angaben der landeskirchlichen Beauftragten bei den Landesregierungen und -parlamenten erstellt.

In jedem Bundesland dürfen, mit unerheblichen Abweichungen zwischen den Ländern, an Sonn- und Feiertagen Apotheken, Geschäfte in Bahnhöfen, Flughäfen, Museen und Tankstellen ganztägig geöffnet haben. Ebenso dürfen leicht verderbliche Waren und Zeitungen mit gewissen Einschränkungen an Sonntagen verkauft werden.