IV. Umsetzung in der Praxis

IV.1. Ausschlusskriterien

Hat sich ein Geldanleger für die Anwendung von bestimmten Ausschlusskriterien entschieden, beginnt die Planung und Durchführung eines strukturierten Research-Prozesses. Die im "Anlageuniversum" des Geldanlegers enthaltenen Unternehmen bzw. Staaten werden hinsichtlich der von ihm festgelegten Ausschlusskriterien analysiert. Ergebnis der Analysen sollte eine konkrete Einzeltitelliste auszuschließender Unternehmen und Staaten sein, in die der Geldanleger dann nicht mehr investiert. Ein solcher Research-Prozess ist zeitintensiv und umfangreich. Er wird daher meist von spezialisierten Nachhaltigkeits-Researchagenturen sowie von geeigneten Banken durchgeführt.

Die Beachtung einer solchen Ausschlussliste ist bei direkten Käufen von Staatsanleihen oder Unternehmenstiteln (z. B. Aktien, Unternehmensanleihen) in das eigene Depot ohne Probleme möglich. Die Kriterien des "Magischen Vierecks" sind jedoch immer zu beachten. Hierzu zählt auch eine ausreichende Risikodiversifikation durch die Verteilung der Geldanlagebeträge innerhalb einer Assetklasse auf ausreichend viele Titel (Grundsatz der Streuung).

Für die Geldanlage kleinerer Beträge ist der direkte Erwerb von Unternehmenstiteln oder Staatsanleihen wegen fehlender Diversifikationsmöglichkeiten nicht immer sinnvoll. Diesen Anlegern steht eine große Anzahl von ethisch nachhaltig ausgerichteten Publikumsfonds zur Verfügung, die in ihrer Anlagepolitik bereits Ausschlusskriterien berücksichtigen. Diese müssen jedoch nicht unbedingt mit den eigenen formulierten Ausschlusskriterien übereinstimmen. Vor einem Erwerb von Fondsanteilen sollte daher eine Analyse vorgenommen werden, um die Fonds auszuwählen, deren Schwerpunkte den Zielen des Anlegers am ehesten entsprechen. Zudem ist auf ausreichende Transparenz der Investmentstrategien und Researchprozesse zu achten. Gleiches gilt für Indexprodukte (beispielsweise ETF oder Indexzertifikate).

Bei Geldanlagen in Spezialfonds/Vermögensverwaltungen ist die Weitergabe einer Ausschlussliste an den jeweiligen Fondsmanager üblicherweise unproblematisch.

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