IV. Umsetzung in der Praxis
IV.3. Themen- und Direktinvestments
Direkte Investments sind die unmittelbarste Möglichkeit, Geld nach ethisch nachhaltigen Aspekten anzulegen. Gleichwohl können die Risiken auch deutlich höher sein als in anderen Anlageformen.
Ein Geldanleger kann sein Geld entweder durch den Kauf von Anteilen an offenen Investmentfonds, durch den direkten Kauf der gehandelten Werte oder durch Investition in Beteiligungsgesellschaften - meist in Form von geschlossenen Fonds - investieren.
3.1 Offene Investmentfonds / Themenfonds
Offene Investmentfonds sammeln von vielen Geldanlegern meist kleinere Einzelbeträge ein, um diese dann zu bündeln und in größeren Summen zielgerichtet zu investieren. Wenn die Anlagestrategie offener Investmentfonds darin besteht, ausgewählte Branchen, Technologien oder Themen, die als besonders erfolgversprechend oder als besonders unterstützungswürdig angesehen werden, in der Titelauswahl überzugewichten, dann werden sie auch als "Themenfonds" bezeichnet. Hierzu können z. B. Ethik-, Wasser-, Solar- oder Waldfonds, aber auch Immobilien- oder Infrastrukturfonds gezählt werden.
Das Prinzip der Streuung der Geldanlagen tritt in Themenfonds zugunsten des thematischen Schwerpunkts oftmals in den Hintergrund. Hieraus kann sich durchaus ein höheres Risiko als in breit gestreuten Aktien- oder Rentenfonds ergeben. Gleiches gilt für Indexprodukte.
3.2 Direktbeteiligung
Direkte Beteiligungen sind oftmals auf konkrete (regionale) Projekte beschränkt - beispielsweise die Errichtung einer Windkraftanlage, die Erstellung einer örtlichen Seniorenwohnanlage oder der Bau eines lokalen Biomasse- oder Solarkraftwerks. Der Charakter der Geldanlage wandelt sich zu einer direkten Teilhaberschaft an einer Projektfinanzierung. Ein umfassendes Wissen über die Projektabwicklung sowie rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Prüfungen sind bei direkten Beteiligungen unabdingbar. Eine vorzeitige Verfügbarkeit der investierten Summe ist meistens nicht möglich. Zudem unterliegen Beteiligungen dieser Art nicht den Regularien der Finanzaufsicht.
Eine Sonderform direkter Beteiligungen ist der Erwerb von Nachrangkapital (z. B. Genussrechte). Die Gewinnbeteiligung ist oftmals höher als bei Aktien (ggf. auch bevorrechtigt), dies wird jedoch durch einen Verzicht auf das Stimmrecht erkauft. Zudem gelten im Insolvenzfalle andere Bedingungen als für Aktionäre. Bei einem Erwerb von Nachrangkapital sind daher die jeweiligen Vertragsbedingungen genau zu prüfen.
3.3 Geschlossene Fonds (Beteiligungsfonds)
Bei einem Investment in geschlossene Fonds beteiligt sich eine von vornherein beschränkte Anzahl von Anteilsnehmern mit festen Beträgen und für festgelegte - längere - Laufzeiten an konkreten Projekten (beispielsweise an Off-Shore-Windparks, Waldbeständen, Immobilienprojekten oder nicht börsennotierten Aktiengesellschaften). Durch die Rechtsform (meist eine KG) übernimmt der Geldanleger als Anteilsnehmer die vollständigen Chancen und Risiken eines Unternehmers, die im schlechtesten Fall bis zum Totalverlust der Anlage führen können. Die Prüfung einer solchen Anlageform ist sehr komplex und bezieht sich neben dem Investitionsgegenstand auch auf rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Komponenten. Eine vorzeitige Rückzahlung der eingebrachten Gelder ist meistens nicht möglich.