III. Beschreibung der Instrumente

III.2. Positivkriterien

Ziel von Positivkriterien ist es, unter gleichartigen Anlagemöglichkeiten diejenigen zu identifizieren und zu bevorzugen, die im Sinne der Ethik/Nachhaltigkeit besser zu bewerten sind. Dies geschieht durch Untersuchung von Unternehmen, Staaten und Branchen nach einer bestimmten Systematik anhand ethisch nachhaltiger Kriterien. Ergebnis solcher Untersuchungen sind Auflistungen, die Unternehmen und Branchen in eine Rangfolge hinsichtlich des Grads der Erfüllung vorgegebener Kriterien bringen.

Beim sogenannten "best-of-class-Ansatz" werden Branchen miteinander verglichen. Ein Geldanleger investiert dann in Titel, die den entsprechenden ethisch nachhaltig besten Branchen angehören. Diese Herangehensweise kann jedoch zu einer Anhäufung von Einzelinvestments in nur wenigen Branchen führen, die aus Risikogesichtspunkten nicht sinnvoll erscheint.

Dieses "Klumpenrisiko" vermeidet der sogenannte "best-in-class-Ansatz". Hier werden alle Titel innerhalb einer Branche miteinander nach ethisch nachhaltigen Aspekten verglichen und in eine Rangfolge gebracht. Ein Geldanleger investiert nun sein Geld in die jeweils besten ethisch nachhaltigen Titel aus mehreren Branchen und kann so sein Investment gut diversifizieren.

Für die Erstellung solcher Auflistungen ist ein umfangreicher Research-Prozess notwendig, der von spezialisierten Nachhaltigkeits-Researchagenturen sowie von Banken durchgeführt wird. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einem nächsten Schritt um ökonomische Daten ergänzt und in einem strukturierten Investmentprozess in konkrete Einzelinvestments umgesetzt. In der Praxis haben sich oftmals Mischformen des "best-of-class" und des "best-in-class-Ansatzes" herausgebildet.

Beispiele für Positivkriterien

Geldanlagen sollen unter Berücksichtigung unserer christlichen Werte auch sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht erfolgen

Sozialverträglich

  • Bevorzugung von Unternehmen, die die Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben weltweit übernehmen oder Anti-Diskriminierungsprogramme aufgelegt haben
  • Bevorzugung von Unternehmen, die die Weiterbildung aller Mitarbeiter fördern
  • Bevorzugung von Unternehmen, die Richtlinien zum Mitarbeiterversammlungsrecht, zur Arbeitszeitbelastung oder für einen Mindestlohn formuliert haben

Ökologisch

  • Bevorzugung von Unternehmen, die sich konkret für die Reduzierung des Rohstoff-, Wasser- und Energieverbrauchs oder der Schadstoffemissionen einsetzen
  • Bevorzugung von Unternehmen, die die Anwendung erneuerbarer Energiequellen weiterentwickeln und fördern
  • Bevorzugung von Unternehmen, die eigene Umweltrichtlinien formuliert oder ein eigenes Umweltmanagement-System implementiert haben

Generationengerecht

  • Bevorzugung von Unternehmen, die eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen
  • Bevorzugung von Unternehmen, die aktiv in allen Regionen Maßnahmen zur Entwicklung der Infrastruktur, den Bau von Schulen oder den Bau von Wasser- und Stromnetzen fördern
  • Bevorzugung von Unternehmen, die Produkte mit einem nachhaltigen Lebenszyklus entwickeln bzw. produzieren, z. B. durch den Einsatz von nachhaltig gewonnenen Rohstoffen, durch die biologische Abbaubarkeit von Inhaltsstoffen usw.
  • Bevorzugung von Unternehmen, die die medizinische Versorgung innerhalb einer Gesellschaft sicherstellen oder sich in der Forschung für heute noch wenig beachtete Krankheiten engagieren
  • Bevorzugung von Unternehmen, die in ihrem Handeln Einflüsse auf den Klimawandel minimieren

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