III. Beschreibung der Instrumente
III.4. Engagement
Ein weiteres wichtiges Instrument eines ethisch nachhaltig agierenden Investors ist die aktive Einflussnahme auf das Unternehmen, da er für die Verwendung seines eingesetzten Kapitals, z.B. als Aktie oder Anleihe, eine Verantwortung trägt. Geeignet hierfür sind u. a. der Dialog mit Unternehmen, die Stimmrechtsausübung sowie die Mitwirkung in Gremien (Beirat etc.).
Der Schwerpunkt vieler Engagementprozesse liegt bisher darauf, Corporate-Governance-Kriterien zu erfüllen. Das Engagement kirchlicher Investoren ist jedoch darüber hinaus im Wesentlichen auf die Kriterien Sozialverträglichkeit, Ökologie und Generationengerechtigkeit ausgerichtet. Die Beachtung dieser Kriterien dient oft der Verbesserung und langfristigen Erhaltung der Wertschöpfung des Unternehmens und unterstützt es, seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Das Investment des kirchlichen Anlegers sollte daher auch durch folgende Formen des Engagements begleitet werden:
4.1 Unternehmensdialog
Vorrangig ist mit den Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten, um die notwendigen Verbesserungen ethisch nachhaltiger Unternehmensführung zu erreichen.
Dieser Dialog sollte im ersten Schritt durch Austausch von Meinungen und Informationen schriftlich oder in persönlichen Gesprächen stattfinden - in dieser Phase des Dialogs ohne Einschaltung der Öffentlichkeit.
Über den nichtöffentlichen Unternehmensdialog können - bei Offenheit aller Beteiligten - die Ziele des Engagements am ehesten erreicht werden. Eine öffentliche Debatte kann unter Umständen sowohl für das Unternehmen als auch für den Investor und somit für das gesamte Anliegen kontraproduktiv sein.
Dies schließt nicht aus, dass dieser Dialog, wenn es notwendig werden sollte, durch einen öffentlichen Austausch von Meinungen ergänzt werden kann.
4.2 Stimmrechtsausübung
Erst mit dem Erwerb stimmberechtigter Unternehmensbeteiligungen (z. B. Aktien oder Genossenschaftsanteilen) hat der Investor das Recht, über Unternehmensbelange abzustimmen. Dieses Recht erhält über den vorab geführten Unternehmensdialog zusätzliches Gewicht. Wird lediglich das Stimmrecht ausgeübt, ist für das Unternehmen nicht erkennbar, warum ein Vorschlag in der Hauptversammlung keine Zustimmung findet und welcher Änderungsbedarf besteht. Insofern ist es von Vorteil, wenn im Rahmen des Engagements zusätzlich zur tatsächlichen Stimmrechtsausübung dem jeweiligen Unternehmen erläutert wird, warum und mit welchem Ziel die Ausübung des Stimmrechts vorgenommen wird.
Das Stimmrecht kann ausgeübt werden
- zu bestehenden Anträgen und zur Erlangung von Auskünften
- um eigene Anträge zu stellen (neue Tagesordnungspunkte).
Dies ist je nach den gesetzlichen Bestimmungen in einzelnen Ländern ggf. nur sehr schwer umzusetzen, da unterschiedliche Hürden für eine Antragstellung in der Hauptversammlung bestehen.