Evangelisch werden – wie geht das?

Die häufigsten Fragen zum Kircheneintritt

Sie würden gerne in die evangelische Kirche eintreten? Das freut uns sehr! Sicher werden noch einige Fragen in Ihrem Kopf herumschwirren, die Sie gerne beantwortet hätten, bevor Sie sich zu diesem wichtigen Schritt entschließen.

Welche Schritte sind überhaupt erforderlich, wenn ich in die evangelische Kirche eintreten will und was kostet mich das? Welche Gründe sprechen für einen Eintritt und muss ich mich dann taufen lassen? Auf diese und weitere Fragen rund um den Kircheneintritt finden Sie hier Antworten.

Kircheneintritt − Grundsätzliche Fragen

Kircheneintritt − Gründe, Voraussetzungen und Formalitäten

Kircheneintritt − Übertritt, Taufe, Gemeinde

Kircheneintritt − Kosten

Kircheneintritt − Hilfe und Kontakte

Kircheneintritt − Grundsätzliche Fragen

Ich will evangelisch werden. Was muss ich tun?

Sie möchten gerne in die evangelische Kirche einzutreten? Dann heißen wir Sie herzlich willkommen!

Für den Eintritt in die evangelische Kirche müssen Sie gar nicht viel machen. Wenden Sie sich am besten an den Pfarrer bzw. die Pfarrerin bei Ihnen vor Ort. Dieser wird alles Weitere mit Ihnen besprechen und Sie auf erforderliche Unterlagen für Ihren Kircheneintritt hinweisen.

Sollten Sie noch nicht getauft sein, vereinbaren Sie an dieser Stelle auch ein Taufgespräch und einen Termin für Ihre Taufe. Die für Ihre Anschrift zuständige Kirchengemeinde finden Sie in unserer Gemeindesuche oder im örtlichen Telefonbuch. Detaillierte Informationen zum Thema lesen Sie in unserem Beitrag: Wie Sie in die Kirche eintreten.

Wo kann ich in die Kirche eintreten?

Neben der Möglichkeit, direkt bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Ihrer Gemeinde in die Kirche einzutreten, gibt es noch weitere Optionen für einen Kircheneintritt. So existieren an vielen zentral gelegenen Orten in Deutschland spezielle Kircheneintrittsstellen.

Haben Sie vielleicht schon einmal von den sogenannten „Citykirchen“ gehört? Dabei handelt es sich um zentral in den Innenstädten gelegene Gotteshäuser, die nicht nur Austragungsorte kultureller Veranstaltungen sind und Raum für den gesellschaftlichen und spirituellen Austausch bieten, sondern auch den unbürokratischen Eintritt in die evangelische Kirche ermöglichen.

Unter www.evangelisch.de/eintrittsstellen können Sie mit Ihrer Postleitzahl oder nach Bundesländern die nächstgelegene Eintrittsstelle finden. Eine gute Übersicht bieten auch die landeskirchlichen Internetseiten oder die Gemeinden vor Ort.

Bundesweit haben Sie außerdem die Möglichkeit, nach einem Telefongespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der EKD-weiten Wiedereintrittsstelle in die Kirche einzutreten. Rufen Sie kostenlos an unter: ✆ 0800- 813 813 8. Dort beantworten wir auch gerne alle Ihre Fragen zum Kircheneintritt. Werktags 9-17 Uhr, Mittwoch 9-12 Uhr, oder per Mail ✉ eintritt@evangelisch.de.

Kann ich online in die Kirche eintreten?

Ein Kircheneintritt online ist aktuell noch nicht möglich. Das liegt vor allem daran, dass die Kirche vom Miteinander und dem persönlichen Umgang innerhalb der Gemeinschaft lebt. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass der Kircheneintritt nach Möglichkeit persönlich erfolgen sollte.

Dennoch arbeiten wir aktuell daran, den Kircheneintritt in Zukunft auch online zu ermöglichen. Schon jetzt geht ein Kircheneintritt einfach und schnell. So können Sie beispielsweise nach einem Telefongespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der EKD-weiten Wiedereintrittsstelle in die Kirche eintreten. Rufen Sie kostenlos an unter: ✆ 0800- 813 813 8. Werktags 9-17 Uhr, Mittwoch 9-12 Uhr, oder per Mail ✉ eintritt@evangelisch.de.

Können auch Erwachsene noch in die Kirche eintreten?

Für gewöhnlich tritt ein Mensch bereits ganz am Anfang seines Lebens, nämlich mit der Kindertaufe kurz nach der Geburt, in die christliche Glaubensgemeinschaft ein. Das bedeutet jedoch nicht, dass Menschen nicht auch im Erwachsenenalter noch den Weg zu Gott finden können. Und so heißen wir Sie ebenfalls in der evangelischen Kirche willkommen, wenn Sie bereits volljährig sind und nun Teil unserer Glaubensgemeinschaft werden wollen.

Wenden Sie sich dazu am besten direkt an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer vor Ort oder kontaktieren Sie unsere EKD-weite Wiedereintrittsstelle unter der kostenlosen Rufnummer ✆ 0800- 813 813 8. (Werktags 9-17 Uhr, Mittwoch 9-12). Wir freuen uns auf Sie!

Wie schnell kann ich einen Kircheneintritt vollziehen?

Ein Kircheneintritt geht einfach und schnell. Vor allem wenn Sie bereits früher einmal Mitglied einer christlichen Glaubensgemeinschaft waren, bedarf es dazu nicht viel. In den zahlreichen Kircheneintrittsstellen der evangelischen Kirche vollziehen Sie Ihren Kircheneintritt unbürokratisch und unkompliziert. Wenn Sie eine Kircheneintrittsstelle als ehemals ausgetretene Person betreten, ist es gut möglich, dass Sie diese als Protestant oder Protestantin wieder verlassen.

Sollten Sie bislang keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehören, müssen Sie etwas mehr Zeit einplanen, denn dann wird Ihr Kircheneintritt mit der Taufe vollzogen. Dabei werden Sie im Rahmen eines feierlichen Aktes in die Kirchengemeinschaft aufgenommen. Die Taufe ist ein besonderer Anlass und eine der wichtigsten kirchlichen Handlungen. Wer vorher keine Berührungspunkte zur christlichen Glaubensgemeinschaft hatte, sollte diesen Schritt ganz bewusst gehen und sich Zeit dafür nehmen.

Kircheneintritt − Gründe, Voraussetzungen und Formalitäten

Welche Gründe sprechen für einen Kircheneintritt?

Manche Menschen spielen mit dem Gedanken, in die Kirche einzutreten, weil sie vielleicht kirchlich heiraten, ihr Kind taufen lassen oder selbst Taufpate werden wollen. Tatsächlich sprechen aber noch sehr viel mehr Gründe für eine Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche.

Sie sind Teil einer großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen. Zwar können Sie in der Theorie auch ohne Kirche christlich sein. Trotzdem sind wir der Meinung, dass die Zugehörigkeit zu der real existierenden Kirche unerlässlich ist, um den eigenen Glauben leben zu können. Als Kirchenmitglied tauchen Sie ein in einen breiten Strom von Traditionen und werden Teil einer tragfähigen Gemeinschaft.

Nicht zuletzt stärken Sie mit Ihrer Mitgliedschaft auch die evangelische Kirche selbst. Die evangelische Kirche leistet vielfältige soziale und kulturelle Arbeit in unserer Gesellschaft. Mit Ihrem Beitrag sorgen Sie dafür, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu den Gründen für einen Wiedereintritt in die evangelische Kirche.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Kircheneintritt erfüllt sein?

Wer in die Kirche eintreten will, braucht dazu nicht viel. Mit dem Kircheneintritt bekunden Sie vor allem die Absicht, zu Gott und zur Kirche gehören zu wollen.

In der christlichen Glaubensgemeinschaft teilen wir als Christinnen und Christen die Sehnsucht nach Gott und leben den Glauben gemeinsam. Ob Jung oder Alt, verheiratet oder geschieden, berufstätig oder in Rente – wir heißen alle Menschen willkommen, die den Glauben gemeinsam mit Gleichgesinnten leben wollen. Dazu stehen Ihnen unsere Türen immer offen.

Welche Formulare brauche ich für meinen Kircheneintritt?

Für Ihren Kircheneintritt müssen Sie nicht viele Unterlagen mitbringen: Wenn Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie sich ausweisen können. Und falls Sie schon einmal Kirchenmitglied waren, bringen Sie doch möglichst auch die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Ihr Taufdatum und den Ort sowie die Austrittsbescheinigung mit.

Kircheneintritt − Übertritt, Taufe, Gemeinde

Ich möchte aus der katholischen Kirche austreten und in die evangelische eintreten. Geht das?

Im Prinzip können Sie aus jeder christlichen Glaubensgemeinschaft in die evangelische Kirche übertreten, so auch aus der katholischen. Ein nahtloser „Übergang“ ist jedoch nicht möglich.

Um von der katholischen zur evangelischen Konfession zu konvertieren, müssen Sie zunächst aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören, austreten. Gründe für Ihren Kirchenaustritt müssen Sie dabei nicht angeben.

Nun können Sie in die evangelische Kirche eintreten. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf. Das können Sie wahlweise telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer ✆ 0800- 813 813 8 (Werktags 9-17 Uhr, Mittwoch 9-12) oder per Mail an ✉ eintritt@evangelisch.de tun.

Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Beitrag: Konvertieren − geht das? .

Ist ein Kircheneintritt nach Austritt möglich?

Die evangelische Kirche heißt alle Menschen herzlich willkommen, die sich dazu entschließen, (wieder) Teil der christlichen Glaubensgemeinschaft werden zu wollen. Das gilt auch für Christinnen und Christen, die früher schon einmal Mitglied der evangelischen Kirche waren und sich nach ihrem Austritt nun erneut zu einem Kircheneintritt entschlossen haben.

Wenn Sie wieder in die evangelische Kirche eintreten möchten, wenden Sie sich am besten an Ihre Pfarrerin bzw. Ihren Pfarrer vor Ort oder an eine der zahlreichen Kircheneintrittsstellen. Die Pfarrerin oder der Pfarrer wird Ihnen ein Gesprächsangebot machen, das sie aber auch ablehnen können. Sie müssen keine Gründe für Ihren Wiedereintritt in die evangelische Kirche anführen.

Werde ich getauft, wenn ich in die Kirche eintrete?

Wenn Sie ganz neu Mitglied der evangelischen Kirche werden wollen, werden Sie durch die Taufe in die christliche Glaubensgemeinschaft aufgenommen. Das geschieht in der Regel in einem festlichen Gottesdienst. Die Taufe ist ein Sakrament, das alle Christinnen und Christen miteinander verbindet. Ihr gehen üblicherweise ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus. Sie können und sollen so den christlichen Glauben näher kennenlernen.

Die Taufe ist im Leben eines Menschen einmalig und unwiderruflich. Wer getauft ist, gehört unweigerlich der Gemeinschaft Gottes und derer, die an ihn glauben, an. Aus diesem Grund findet auch keine zweite Taufe statt, wenn Sie nach einem Kirchenaustritt wieder in die Kirche eintreten oder von einer anderen Glaubensgemeinschaft zur evangelischen Kirche konvertieren.

Die Taufe wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) anerkannt. Dazu zählen neben der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe, altorientalische und andere evangelische Kirchen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns.

Muss ich Gründe für meinen Kircheneintritt nennen?

Nein. Gründe für Ihre Entscheidung, (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden zu wollen, müssen Sie nicht nennen. Ihre Pfarrerin bzw. Ihr Pfarrer wird Ihnen zwar ein Gesprächsangebot machen. Dieses müssen Sie aber nicht annehmen.

Sie sollten sich allerdings selbst fragen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Denn Sie treffen eine wichtige Entscheidung. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie gerne Kirchenmitglied werden wollen, sprechen Sie mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin - entweder in Ihrer Ortsgemeinde oder bei einer Kircheneintrittsstelle. Auch wenn Sie unsicher sind, haben diese immer ein offenes Ohr für Ihre Zweifel und Sorgen.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nur wenn Sie das möchten, werden Sie der Gemeinde als neues Kirchenmitglied vorgestellt. Dann kann Ihr Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden. Ihre Gemeinde freut sich auf Sie!

Kircheneintritt − Kosten

Welche Kosten kommen beim Kircheneintritt auf mich zu?

Gar keine. Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.

Wenn Sie lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind, werden Sie im Anschluss an Ihren Kircheneintritt Kirchensteuer bezahlen. Die Kirchensteuer ist ein Ausdruck verbindlicher Gemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. In der Regel zahlen Sie neun Prozent Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer.

Durch die Koppelung an die staatliche Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Deshalb zahlen z.B. Jugendliche und Studierende, Renterinnen und Rentner sowie Arbeitslose keine Kirchensteuer.

Die Kirche braucht Ihren finanziellen Beitrag, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wir sind dankbar, dass unsere Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden, Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. So bleibt Kirche in unserer Gesellschaft präsent – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung und diakonischem Engagement.

Muss ich meinen Kircheneintritt beim Finanzamt melden?

Wenn Sie in eine steuererhebende Religionsgemeinschaft eintreten, müssen Sie Kirchensteuer zahlen. Das gilt auch für den Eintritt in die evangelische Kirche. Dann muss der Arbeitgeber mit jeder Lohnzahlung nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Kirchensteuer vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Für gewöhnlich geschieht das ganz automatisch. Sie müssen nach Ihrem Kircheneintritt also in der Regel nichts weiter tun, um Ihrer Kirchensteuerpflicht nachzukommen.

In Einzelfällen kann es passieren, dass die Kirche einen Eintritt nicht direkt dem zuständigen Meldeamt mitteilt. Dann müssen Sie sich mit Ihrer Kircheneintrittsbescheinigung beim Meldeamt melden. Alternativ können Sie auch Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben und er kümmert sich um alles Weitere.

Kircheneintritt − Hilfe und Kontakte

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kircheneintritt?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - Wir helfen Ihnen gerne! Schreiben Sie an ✉ info@ekd.de oder rufen Sie an bei unserem kostenfreien Info-Service: ✆ 0800 – 50 40 602 (Montag bis Freitag außer an bundesweiten Feiertagen von 9 bis 18 Uhr). Oder Sie nehmen Kontakt mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer vor Ort auf. Sie geben Ihnen gerne Antworten auf Ihre Fragen und haben ein offenes Ohr für Ihre Ängste, Sorgen und Zweifel.

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