Zur Weiterentwicklung von Lehramtsstudiengängen Evangelische Religionslehre

Empfehlungen der Gemischten Kommission zur Reform des Theologiestudiums, EKD-Text 126, Hrg. EKD, Dezember 2015, ISBN: 978-3-87843-041-4

Vorwort

Guter Religionsunterricht lebt immer auch davon, dass er von glaubwürdigen Personen unterrichtet wird. Besonders in der eigenen Auseinandersetzung mit Glaubensüberzeugungen spielt für Kinder und Jugendliche die Person der Unterrichtenden eine wichtige Rolle. Die Betonung der personalen Qualität des Religionsunterrichts darf allerdings nicht zu einer Überforderung der Lehrkräfte führen. In ihren Texten zur Ausbildung für den Religionsunterricht spricht die EKD deswegen von „theologischreligionspädagogischer Kompetenz“. In dieser Kompetenz müssen fachliche, didaktische und personale Voraussetzungen unterschieden und miteinander verbunden werden, wobei der Zusammenhang aller drei Aspekte entscheidend ist.

Damit Religionslehrkräfte über diese Kompetenz verfügen, muss sie bereits im Studium umfassend angebahnt werden. Mit der durchgreifenden Veränderung der Lehramtsstudiengänge in die BA-/MA-Struktur bestand in der Gemischten Kommission (Kirchen und theologische Fakultäten) für die Reform des Theologiestudiums deswegen zunächst das Anliegen, Modellstudiengänge für einzelne Schularten zu entwickeln, die eine Grundlage für eine Umsetzung in den Regionen bilden sollten. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Anforderungen der einzelnen Bundesländer ließ sich dieses Anliegen jedoch nicht realisieren. Alternativ wurden daher die vorliegenden „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Lehramtsstudiengängen Evangelische Religionslehre“ erarbeitet, die als offene Leitlinien Kriterien für die Überprüfung vorhandener und die Konzeption künftiger Studiengänge für das Religionslehramt formulieren. Die Gemischte Kommission beabsichtigt, die Vielfalt der möglichen Studiengänge anhand von kommentierten Beispielen zu illustrieren, die im Internet veröffentlicht und kontinuierlich fortgeschrieben werden sollen.

Die Empfehlungen haben entsprechend dem üblichen Vorgehen ein umfangreiches Beratungs- und Beschlussfassungsverfahren durchlaufen:

  • Sie wurden von der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums - Fachkommission II (Lehramtsstudiengänge) und der Gemischten Kommission verabschiedet sowie vom Evangelisch-theologischen Fakultätentag mit Dank zur Kenntnis genommen.
  • Als entsendendes Gremium der Fachkommission II hat die Konferenz der Referentinnen und Referenten für Bildungs-, Erziehungs- und Schulfragen in den Gliedkirchen der EKD (BESRK) den Empfehlungen zugestimmt.
  • Ferner hat der Kontaktausschuss von Rat und Fakultätentag eine Weiterleitung der Empfehlungen an die Kirchenkonferenz und den Rat der EKD befürwortet.
  • Schließlich hat die Kirchenkonferenz der EKD die Empfehlungen zustimmend zur Kenntnis genommen und der Rat der EKD sie zur Veröffentlichung freigegeben.

Im Interesse eines guten und kompetenzorientierten Religionsunterrichts wünsche ich den Empfehlungen eine vielfältige und kreative Aufnahme und Umsetzung.

Hannover, im Dezember 2015

Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm

Vorsitzender des Rates
der Evangelischen Kirche in Deutschland

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