Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs
Die EKD hat Verantwortung übernommen, indem sie sich am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) im institutionellen Bereich beteiligt. Damit wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung erlittenen Leids in der Vergangenheit durch die Übernahme von Sachleistungen bis zu Höhe von 10.000 Euro übernommen.
Weiterführung des Ergänzenden Hilfesystems (Stand März 2020)
Die EKD wird sich auch weiterhin am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs beteiligen und verlängert damit die in der Vereinbarung zum EHS benannte Antragsfrist, die mit dem 31. Dezember 2019 geendet hätte. Anträge können nun weiterhin über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch gestellt werden.
- Zweiter Veränderungsvertrag
Im ergänzenden Hilfesystem werden bis zum 31. Dezember 2023 Anträge bearbeitet.
- Text der Vereinbarung 2016
Der Text der Vereinbarung von 2013 ist im Dezember 2016 geändert worden. Im ergänzenden Hilfesystem werden bis zum 31. Dezember 2019 Anträge bearbeitet.
- Text der Vereinbarung 2013 in der Fassung vom 13.05.2015
- Pressemitteilung „Erneut Verantwortung übernommen“ vom 06. Dezember 2013
Katholische und evangelische Kirche beteiligen sich als erste Institutionen am „Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt“.