„... denn ihr seid selbst Fremde gewesen“ - Vielfalt anerkennen und gestalten

Ein Beitrag der Kommission für Migration und Integration der EKD zur einwanderungspolitischen Debatte, EKD-Texte 108, 2009

Fussnoten

  1. Migration in an interconnected world: New directions for action, Report of the Global Commission on International Migration (Weltmigrationskommission), October 2005; Zuwanderung gestalten, Integration fördern, Bericht der Unabhängigen Kommission "Zuwanderung" (Zuwanderungskommission), Juli 2001.
  2. Wanderungen innerhalb einer – möglicherweise sehr kleinen – Region gelten genauso als Binnenmigration wie Wanderungen innerhalb eines Staates. Siehe Prof. Dr. Heinz Faßmann, Online-Handbuch Demographie, Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, (http://www.berlin-institut.org/online-handbuchdemografie.html).
  3. Zuwanderungskommission, Juli 2001, S. 17: "Während in Deutschland 3,9 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet sind, können gleichzeitig zahlreiche Arbeitsplätze vom Hoch- bis zum Niedriglohnsektor nicht besetzt werden." Vgl. auch die Stellungnahmen der DIHK und der BDA zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes in: Bundesministerium des Innern, Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsbericht, Anlagenband I, Stellungnahme der DIHK, S. 31 und Stellungnahme der BDA, S. 25f.
  4. Migration in an interconnected world: New directions for action, Report of the Global Commission on International Migration, October 2005.
  5. Eurostat, Statistics in Focus, 98/2008.
  6. Die Regionalität zeigt sich auch daran, dass unter den Eingewanderten in den Niederlanden und Österreich die Deutschen im Jahr 2006 die größte Gruppe bildeten. In vielen europäischen Ländern kommt mehr als die Hälfte der Migrantinnen und Migranten aus den Nachbarstaaten. In Irland beispielsweise stammen 248.915 der 314.000 Eingewanderten im Jahr 2006 aus Großbritannien, in Finnland in demselben Jahr von den 113.852 Migrantinnen und Migranten 36.289 aus Staaten der früheren Sowjetunion und 28.559 aus Schweden. (Vgl. D. Jackson, A. Passarelli, Mapping Migration, Mapping Churches. Responses, Europe Study, CCME/WCC 2008, country profiles.).
  7. Dazu gehören auch innerhalb eines Landes Vertriebene oder rückkehrende Flüchtlinge.
  8. UNHCR Statistical Yearbook 2007, Table 19.
  9. UN Habitat Report 2006-2007: "The report comes at a time when the world is entering a historic urban transition - in 2007, for the first time in history, the world’s urban population will exceed the rural population. Most of the world’s urban growth – 95 per cent – in the next two decades will be absorbed by cities of the developing world, which are least equipped to deal with rapid urbanisation. The majority of migrants will be moving to small towns and cities of less than one million inhabitants.”
  10. Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung (Migrationsbericht 2007), November 2008 (Printfassung), S. 16.
  11. von Pollern, Hans-Ingo, Die Entwicklung der Asylbewerberzahlen in den Jahren 2007 und 2009, ZAR 2009, 93. Im Jahr 1992 stellten 438.391 Personen einen Asylantrag. Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Migrationsbericht 2007, S. 99.
  12. Migrationsbericht 2007, S. 34. Im Jahr 2007 wanderten nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6. August 2009 275.301 Menschen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr.
  13. Migrationsbericht 2007, S. 34.
  14. Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, zit. nach Migrationsbericht 2007. Zu Menschen mit Migrationshintergrund zählt das Bundesamt Eingewanderte, Ausländer, Eingebürgerte sowie Deutsche mit mindestens einem eingewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Die Kategorie "Menschen mit Migrationshintergrund" wird von vielen als störend empfunden. Sie wird in diesem Text hilfsweise als Begrifflichkeit für die Beschreibung der Dimensionen der Einwanderungsrealität verwendet.
  15. Migrationsbericht 2007, S. 19.
  16. Nürnberg: 67,2; Frankfurt am Main 65,2; Düsseldorf 63,3; Wuppertal 61,8; Stuttgart: 61,7 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 12/2008, Seite 1048.
  17. Ergebnisse eines Forschungsprogramms vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ); Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung (vhw); Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); Deutscher Caritas Verband (DCV); Dresdner Bank; Konrad-Adenauer-Stiftung; SINUS-Institut; Staatskanzlei NRW (operativ: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS)); SWR Medienforschung/Programmstrategie. Quelle: Sebastian Beck, Lebenswelten von Migranten, vhw Forum Wohneigentum 6/Dezember 2008, S. 289.
  18. Migrationsbericht 2007, Seite 177.
  19. Laut einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Deutschen Islamkonferenz erstellten Studie "Muslimisches Leben in Deutschland" (http://www.bamf.de/cln_101/nn_443728/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Sonstige/muslimisches-leben-kurzfassung-deutsch.html - abgerufen am 12. August 2009). Es ist zu berücksichtigen, dass nach diesen Zahlen lediglich 20 Prozent der Muslime Mitglied einer Moscheegemeinde oder religiösen Vereinigung sind.
  20. Sebastian Beck, S. 287-293.
  21. Eine Analyse der Daten zu illegalen Einreisen zeigt, dass Deutschland bis 1998 einen Anstieg der irregulären Zuwanderung mit einer Spitze von 40.201 angezeigten irregulären Einreiseversuchen erlebte. Seitdem ist die Zahl trotz des kontinuierlich verschärften Grenzschutzes aber auf 17.962 festgestellte irreguläre Einreisen im Jahr 2006 zurückgegangen. Einen vergleichbaren Trend zeigen die behördlichen Daten über festgestellte illegale Aufenthalte. Die Zahl der Fälle von festgenommenen ausländischen Tatverdächtigen ohne regulären Aufenthaltsstatus war bis 1998 auf die Spitze von 140.779 angestiegen, ist seitdem aber auf 64.605 Fälle im Jahr 2006 zurückgegangen. Beide Datensätze bieten Hinweise, dass die irreguläre Zuwanderung seit 1998 zurückgegangen ist und sich seitdem auf einem – im Vergleich zu anderen europäischen Staaten - eher bescheidenem Niveau stabilisiert hat. (vgl. Clandestino, Irreguläre Migration in Deutschland, Das Zählen des Unzählbaren: Daten und Trends in Europa, HWWI, Dezember 2008, Der vollständige Bericht zu Deutschland von Norbert Cyrus ist verfügbar unter: http://www.eliamep.gr/en/category/migration/.
  22. Migrationsbericht 2007, S. 180.
  23. Artikel 13 EGV.
  24. "All Different – All Equal" war das Thema der Europäischen Konferenz gegen Rassismus, die im Oktober 2000 vom Europarat in Straßburg in Vorbereitung auf die Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban 2001 durchgeführt wurde. Aufgrund der Empfehlungen der Europäischen Konferenz wurden zahlreiche weitere Kampagnen und Aktionen unter dieses Motto gestellt, unter anderem im Europäischen Jahr gegen Diskriminierung der EU 2007 und der europäischen Jugendkampagne "Alle anders – alle gleich 2009".
  25. Bundesministerium des Innern, Muslime in Deutschland. Integration, Integrationsbarrieren, Religion und Einstellungen zur Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiös motivierter Gewalt, Berlin, Dezember 2007.
  26. Vgl. Klarheit und gute Nachbarschaft – Christen und Muslime in Deutschland; Eine Handreichung des Rates der EKD; EKD-Texte 86, Hannover 2006, S. 77ff.
  27. So der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Interview mit dem Südwestrundfunk am 6.03.2009.
  28. Dabei sind die Besonderheiten von Altersgruppen und sozialer Schicht berücksichtigt.
  29. Ergebnisse eines Forschungsprogramms des Sinus-Instituts, siehe Anmerkung oben. Unter den vielen Untersuchungen dazu ist die 2008 erstellte Sinus-Studie nur eine Quelle. Carsten Wippermann, Berthold Bodo Flaig, Lebenswelten von Migrantinnen und Migranten, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 5/2009, Seite 3-11.
  30. Wippermann/Flaig, S. 6f.
  31. "Der Einfluss religiöser Traditionen wird häufig überschätzt. Drei Viertel der Befragten zeigen eine strake Aversion gegenüber fundamentalistischen Einstellungen und Gruppierungen jeder Couleur." Wippermann/Flaig, S. 10.
  32. Als beispielsweise in der deutschen Nachkriegsgesellschaft besonders in der Schwerindustrie Arbeitskräfte gebraucht wurden, ließ man Arbeiterinnen und Arbeiter v.a. aus Südeuropa und der Türkei einwandern. Das wiederum hat die soziale Stellung und den Bildungsstand einer ganzen Generation von Migrantinnen und Migranten geprägt.
  33. Holger Bonin, Der Finanzierungsbeitrag der Ausländer zu den deutschen Staatsfinanzen: Eine Bilanz für 2004, IZA Bonn und DIW Berlin Discussion Paper; vgl. auch Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 11/2006, S. 1149.
  34. Wippermann/Flaig, S. 10.
  35. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues (CDU) stellte fest: "Es gibt zwar Zuwanderer, die dem weit verbreiteten Klischee vom nicht integrationswilligen Einwanderer entsprechen. Aber diese Gruppen spielen demografisch wie kulturell keine große Rolle." Hermann Kues im Dezember 2008 bei der Vorstellung der SINUS-Studie http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=090109. Auch Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern, analysierte: "Nun kann in Deutschland und Europa keine Rede vom ‚Zusammenprall der Kulturen‘ sein." Wolfgang Schäuble anlässlich der Verleihung des Eugen-Biser-Preises, München, 22. November 2008.
  36. Laut der jüngsten Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts des Bundeslandes Niedersachsen ist der Organisationsgrad rechtsextremer deutscher Jugendlicher höher als von Verfassungsschutzbehörden bisher angenommen. Bundesweit geben fast 4,9 Prozent der Jungen im Alter von 15 Jahren an, Mitglied einer rechtsextremen Gruppierung oder Kameradschaft zu sein. Deutsche Welle, 17. März 2009, http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4105755,00.html, abgerufen am 6. Mai 2009.
  37. Für mehr Fairness im Wahlkampf zum Beispiel sollten die Parteien einen, durch ein überparteiliches Gremium, überwachten Kodex entwickeln, der rassistische Äußerungen und Zuschreibungen ächtet und so zu einer Abgrenzung von Extremismus beiträgt.
  38. Das Aufenthaltsgesetz sieht keine Regelung vor, die die Einwanderung beispielsweise anhand eines Punktesystems wie in klassischen Einwanderungsländern – USA oder Kanada - ermöglicht. Deutschland kann aber insofern als Einwanderungsland begriffen werden, als dass seit Bestehen der Bundesrepublik eine Vielzahl von Menschen aus unterschiedlichen Gründen zugereist und hier geblieben sind.
  39. Vgl. z.B. Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland und Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, "Und der Fremdling, der in Deinen Toren ist". Gemeinsames Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht. Bonn / Frankfurt am Main / Hannover 1997; Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Zusammenleben gestalten. Ein Beitrag des Rates der EKD zu Fragen der Integration und des Zusammenlebens mit Menschen anderer Herkunft, Sprache oder Religion. Texte 76, Hannover 2002; Diakonisches Werk der EKD, Miteinander leben, Rahmenkonzeption für die Arbeit der Diakonie mit Migrantinnen und Migranten, Diakonie Korrespondenz 09/97, Stuttgart 1997; Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Asylsuchende und Flüchtlinge. Zur Praxis des Asylverfahrens und des Schutzes vor Abschiebung, Texte 51, Hannover 1994; ders., Asylsuchende und Flüchtlinge. Zweiter Bericht zur Praxis des Asylverfahrens und des Schutzes vor Abschiebung, Texte 55, Hannover 1995.
  40. Vgl. Heinrich August Winkler, Was heißt westliche Wertegemeinschaft? in: Internationale Politik, April 2007.
  41. So wanderten beispielsweise im späten 19. Jahrhundert polnische Arbeitskräfte in die Bergbaugebiete des Ruhrgebietes.
  42. Nach Enrique Dussel: Herrschaft und Befreiung, Freiburg/Schweiz 1985, 27 f.
  43. Siehe Christoph Uehlinger, Weltreich und "eine Rede", Eine neue Deutung der so genannten Turmbauerzählung (Gen 11,1-9), OBO 101, Göttingen 1990 und Jürgen Ebach, "Wir sind ein Volk". Die Erzählung vom "Turmbau zu Babel", in: G. Collet (Hg.), Weltdorf Babel. Globalisierung als theologische Herausforderung, Münster 2001, 20-43.
  44. Europäischer Rat, Gemeinsame Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in der Europäischen Union, Brüssel, 2004.
  45. Zusammenleben gestalten, EKD-Texte 76, Hannover 2002, S.16
  46. Zusammenleben gestalten a.a.O., S.16
  47. Klarheit und gute Nachbarschaft a.a.O., S.50
  48. Kirchenamt der EKD, Gerechte Teilhabe - Befähigung zu Eigenverantwortung und Solidarität. Eine Denkschrift des Rates der EKD zur Armut in Deutschland, Gütersloh, Juli 2006.
  49. Gerechte Teilhabe, Befähigung zu Eigenverantwortung und Solidarität. Eine Denkschrift des Rates der EKD zur Armut in Deutschland, Gütersloh 2006, S. 11f.
  50. vgl. Zusammenleben gestalten, a.a.O., S. 16; vgl. Gerechte Teilhabe, a.a.O., S. 36; S. 63f.
  51. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 21, Abs. 1.
  52. Deutscher Bundestag, Siebter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Drucksache 16/7600, Seite 87. – Auch verschiedene Schichten von Einheimischen sind nicht überall repräsentativ vertreten.
  53. Schutzbedürftige dürfen nicht in Staaten ab- oder zurückgeschoben werden, in denen ihnen Folter, unmenschliche Behandlung oder aber die weitere Abschiebung in ihr Herkunftsland droht (so genanntes "Refoulement-Verbot"). Zur Gültigkeit des Refoulement-Verbotes auf hoher See vgl.: Weinzierl; Ruth/Lisson, Urszula, DIMR: Grenzschutz und Menschenrechte, eine europarechtliche und seerechtliche Studie, Oktober 2007, S. 15; Fischer-Lescano, Andreas/Löhr, Tillmann: Rechtsgutachten Menschen- und flüchtlings-rechtliche Anforderungen an Maßnahmen der Grenzkontrolle auf See, September 2007, S. 23ff.
  54. 2002 hatte die EKD festgestellt, dass institutionelle und rechtliche Formen der Diskriminierung zu beseitigen sind. Vgl. EKD Texte 76, Ziff. 37. Zu berücksichtigen sind unter anderem die abschließenden Bemerkungen des Antirassismusausschusses der Vereinten Nationen zu den deutschen Staatenberichten, die Länderberichte der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und Veröffentlichungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Vgl. Vereinte Nationen, Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, Dreiundsiebzigste Tagung, Prüfung der von den Vertragsstaaten nach Artikel 9 des Übereinkommens vorgelegten Berichte, Schlussbemerkungen des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung zu Deutschland, Genf 15. August 2008, http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/665/cerd2008conclobsdt.pdf (Abgerufen 8. Juni 2009); sowie: European Commission against Racism and Intolerance (Ecri), Ecri Report on Germany, Straßburg, 26. Mai 2009, Cri(2009)19, http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/ecri/country-by-country/germany/deu-cbc-Iv-2009-019-eng.pdf (Abgerufen 8. Juni 2009).
    Die darin enthaltenen Empfehlungen legen nahe, die Analyse von rassistischer Diskriminierung nicht auf den politischen Rechtsextremismus zu verengen. In einer Rassismusberichterstattung, die nicht nur Einzelfälle rassistischer Gewalt, sondern auch Mechanismen der Zuschreibung von Vorurteilen und existierende Strukturen institutioneller Diskriminierung benennt, bedarf es der unabhängigen, wissenschaftlich gestützten Bestandsaufnahme und der Identifikation von besonders durch Diskriminierung gefährdeten Gruppen.
  55. Weltmigrationskommission, S. 4
  56. Eine Ausnahme bieten beispielsweise die Resettlementprogramme einzelner Mitgliedstaaten. Auch die Ad-hoc Aufnahme bestimmter Flüchtlingsgruppen in die Bundesrepublik Deutschland wie die Aufnahme vietnamesischer Boatpeople in den 80er Jahren oder die Aufnahme der 2500 irakischen Flüchtlinge auf Grund der Aufnahmeanordnung vom 5. Dezember 2008 stellt eine solche Ausnahme dar.
  57. Gemeinsames Wort, Ziff. 139.
  58. Zur "Flexibilität" dieses Begriffes: Steffen Angenendt, Zirkuläre Migration. Ein tragfähiges migrationspolitisches Konzept? SWP-Aktuell 27 (April 2007) S. 2f.
  59. Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten, KOM (2007), 248 endg. S. 9.
  60. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für die Ausgestaltung Kriterien erarbeitet: Deutsches Institut für Menschenrechte, Policy Paper Nr. 7, Temporäre Arbeitsmigration in die Europäische Union. Menschenrechtliche Anforderungen. Berlin 2007; siehe auch Kommentar christlicher Organisationen zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission im Bereich legaler Migration, Brüssel, Oktober 2008.
  61. Die EKD und das Diakonische Werk haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der generelle Ausschluss bestimmter Personengruppen aus dem Anwendungsbereich der Sozialgesetzbücher nicht gerechtfertigt ist. Vgl. zuletzt die Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss Arbeit und Soziales am 5. Mai 2009 zum Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (www.ekd.de/bevollmaechtigter/stellungnahmen/63907.html) sowie EKD-Texte 76, S. 21.
  62. Kirchenamt der EKD, Zum Umgang mit Menschen ohne Aufenthaltspapiere. Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD. EKD-Texte 85, Hannover 2006.
  63. Vgl. dazu z.B. Roland Bank, Friederike Volz: Flüchtlingsschutz auf dem Prüfstand, Beilagen zum Asylmagazin 10/2008 und 12/2008.
  64. BVerwG, Urteil vom 20.1.2004 - 1 C 9.03.
  65. Vgl. Hinweise des Bundesministeriums des Innern zur Anwendung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes vom 13. Oktober 2006, S. 9.
  66. Vgl. den Beschluss zum europäischen Flüchtlingsschutz auf der 6. Tagung der 10. EKD Synode vom November 2007 sowie den Beschluss zur Verantwortung Europas für die Aufnahme von irakischen Flüchtlingen auf der 7. Tagung der 10. EKD-Synode vom November 2008.
  67. Vgl. Anlagenband II zum Evaluierungsbericht des Bundesministerium des Innern sowie die gemeinsame Stellungnahme vom Bevollmächtigten des Rates der EKD und dem Leiter des Katholischen Büros zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes vom 28. März 2006 unter: http://www.ekd.de/bevollmaechtigter/stellungnahmen/060328_st_evaluierung_zuwanderungsgesetz.html.
  68. Die Innenministerkonferenz traf im November 2006 eine Vorläuferregelung.
  69. Vgl. Aufruf von Präses Alfred Buß, Vorsitzender der Kommission für Migration und Integration der EKD, und Weihbischof Dr. Johannes Voß, Vorsitzender der Migrationskommission der DBK: "Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern" vom 11. Mai 2009 unter: http://www.ekd.de/presse/pm108_2009_buss_voss_bleiberecht.html.
  70. Gemeinsames Wort, Ziffer 177. Diese Position wurde von der EKD 2002 in "Zuwanderung gestalten", EKD-Texte 76, weiter ausgebaut.
  71. EKD-Texte 76, Ziff. 36, S. 20.
  72. Gemeinsames Wort, Ziffer 183, sowie Beschlüsse der EKD-Synoden Osnabrück 1993 und Wetzlar 1997.
  73. EKD-Texte 76, Ziff. 35.
  74. vgl. Süddeutsche Zeitung vom 29. April 2009.
  75. Nach dem Migrant Integration Policy Index, einer Studie des British Council und der Migration Policy Group sind die Anforderungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft nur in Österreich und Dänemark strenger als in Deutschland (38 Punkte, MIPEX-Durchschnitt: 44 Punkte). Deutschland schneidet sogar schlechter ab als in der Vorgängerstudie von 2004, vgl. MIPEX unter: http://www.integrationindex.eu/multiversions/2712/FileName/MIPEX-2006-2007-final.pdf.
  76. 52,4 Prozent aller Eingebürgerten konnten 2008 neben der deutschen Staatsangehörigkeit ihre ehemalige Staatsangehörigkeit beibehalten.
  77. Gemeinsames Wort, Ziff. 184 und EKD-Texte 76, Ziff. 35, S. 20.
  78. Nach § 51 AufenthG erlischt selbst die verfestigte Form der Niederlassungserlaubnis automatisch, wenn der oder die Betroffene Deutschland nicht nur vorübergehend oder länger als sechs Monate verlässt und sich ein längeres Fernbleiben nicht zuvor von der Ausländerbehörde genehmigen lässt. Hier sollten wesentlich längere Fristen eingeführt werden beziehungsweise auch die Möglichkeit, die Genehmigung rückwirkend zu erteilen. Diakonisches Werk der EKD, Ein Jahr Zuwanderungsgesetz – Anmerkungen und Empfehlungen des Diakonischen Werkes der EKD zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes, Berlin 2006, S. 13.
  79. Vgl. §§ 26 Abs. 4, 35 AufenthG.
  80. Vgl. Diakonisches Werk der EKD, Familien wirksam fördern und ihre gesellschaftliche Teilhabe sichern, Diakonie-Texte 15.2008, Berlin 2008.
  81. EKD-Texte 76, Ziff. 36.
  82. Wolfgang Huber, "Familie haben alle - Für eine Zukunft mit Kindern ", Rede in der Französischen Friedrichstadtkirche zu Berlin, 28. März 2006, http://www.familienleben.net/index.php?showMenu=2&contentID=119.
  83. Vgl. Bildung in Deutschland : ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration/Konsortium Bildungsberichterstattung. Im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der BRD und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Bielefeld 2006, S. 161ff.
  84. Ebd., S. 143. Ähnlich hoch lag der Anteil der 6- bis 10-Jährigen (29,2%).
  85. Wo Glaube wächst und Leben sich entfaltet. Der Auftrag evangelischer Kindertageseinrichtungen. Eine Erklärung des Rates der EKD, Gütersloh 2004, S. 41.
  86. Ebd, S. 43.
  87. Für die Ausgaben im Jahr 2006: OECD 2008: Education at a Glance, Paris, S. 232.
  88. Vgl. Bildungsgerechtigkeit und Schule. Eine Stellungnahme der Evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des evangelischen Bildungsverständnisses, Evangelische Kirche von Westfalen, März 2009.
  89. Bei den Bildungsinhalten dürfen auch die Menschenrechte nicht fehlen. Um in der vielfältigen Gesellschaft die Werte von Würde und gegenseitigem Respekt zu verankern, sind der Menschenrechtserziehung und der interkulturellen Pädagogik in der Bildungspraxis ein höherer Stellenwert einzuräumen. Entsprechend ist die berufliche Bildung in den Feldern Erziehung, Lehre und soziale Arbeit zu verändern. In der juristischen Ausbildung sollte der Vermittlung von internationalem Menschenrecht wegen der Relevanz dieser Berufsgruppe für die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft mehr Raum gegeben werden.
  90. In diesem Zusammenhang wird auch ein geduldeter Aufenthalt als legaler Aufenthalt gewertet. EKD Texte76, Ziff. 51f; Gemeinsames Wort Ziff. 189f; siehe auch Arbeitshilfe dazu 1998 mit Thesenpapier "Nehmen Ausländer Deutschen die Arbeitsplätze weg?", S. 104-108.
  91. Weltkommission für Migration, S.4.
  92. § 8 BAFöG und die Parallelregelung im SGB III für die berufliche Bildung.
  93. § 1 BEEG.
  94. § 1 BEEG.
  95. EKD-Texte 76, Ziff. 60, S. 27.
  96. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nationaler Integrationsplan, Berlin 2007, S. 21.
  97. EKD-Texte 76, Ziff. 62-64, S. 27.
  98. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nationaler Integrationsplan, Berlin 2007, S. 43.
  99. Kirchenamt der EKD – Zum Umgang mit Menschen ohne Aufenthaltspapiere. Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD. EKD-Texte 85, Hannover 2006, S. 21. Dabei geht es um die Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i.V.m. § 27 StGB. Durch das Richtlinienumsetzungsgesetz wurde bereits die spezielle Strafbarkeit der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt aufgehoben.
  100. Barmer Theologische Erklärung, These 6.
  101. Gemeinsames Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht, Bonn/Frankfurt am Main/Hannover, 1997, Ziffer 133.
  102. Gemeinsames Wort, Ziff. 214.
  103. Siehe die "Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nach Art. 9 Buchst. b Grundordnung über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes der EKD" vom 1. Juli 2005. Zu bedenken ist, dass ein "Migrationshintergrund" keineswegs automatisch eine andere als die evangelische Religionszugehörigkeit bedeutet. Stichprobenuntersuchungen legen nahe, dass der Anteil von Christinnen und Christen unter den Menschen mit Migrationshintergrund bei mindestens 50 Prozent liegen dürfte.
  104. Ebd., §1 (1).
  105. EKD-Texte 76, Ziff. 77.
  106. Gemeinsames Wort, Ziffer 227.
  107. EKD-Texte 76, Ziff. 9 ff.
  108. Kirche der Freiheit. Perspektiven für die Evangelische Kirche im 21. Jahrhundert, Ein Impulspapier des Rates der EKD, Hannover 2006, S. 55f.
  109. Ebd., S. 60.
  110. Zur ökumenischen Zusammenarbeit mit Gemeinden fremder Sprache oder Herkunft; Eine Handreichung des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD-Texte 59, Hannover, Dezember 1996.
  111. Theo Sundermeier schlug mit Blick auf die Ökumene vor, "den Begriff der Pro-Existenz in der Ekklesiologie durch den der Konvivenz zu ersetzen." (Ders., Konvivenz als Grundstruktur ökumenischer Existenz heute, in: Ökumenische Existenz heute Nr. 1/1986, S. 49).
  112. Diakonisches Werk der EKD, Handlungsoption Gemeinwesendiakonie, Diakonie Texte 12.2007, Berlin Juli 2007, darin Kapitel 5: Empfehlungen zur Profilierung von Gemeinwesendiakonie in der Sozialen Stadt, S. 25-32.
  113. EKD-Texte 76, S. 25.
  114. Die Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Kirche Thüringen haben ein Jahresthema "Nächstenliebe verlangt Klarheit" durchgeführt, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat eine Handreichung für Gemeinden zum Umgang mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit "Hinsehen – Wahrnehmen – Ansprechen" herausgegeben, und die Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsens brachte ebenfalls unter dem Titel "Nächstenliebe verlangt Klarheit" eine Handreichung für Gemeinden heraus. Rechtsextremistische Organisationen und rassistisches Gedankengut sind allerdings auch in den alten Bundesländern anzutreffen.
  115. Das Forum Menschenrechte hat in seinem "Memorandum Rassismus" Orientierungs- und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Forum Menschenrechte, Memorandum Rassismus, Berlin 2007.
  116. Diakonisches Werk der EKD, Diakonie in der Einwanderungsgesellschaft - Mitten im Leben, Rahmenkonzeption Migration, Integration und Flucht, Berlin 27. August 2007, http://www.diakonie.de/Texte-2007-17_Einwanderungsgesellschaft.pdf.
  117. Diakonisches Werk der EKD, Interkulturelle Öffnung in den Arbeitsfeldern der Diakonie, Diakonie Texte 13.2008, Berlin Oktober 2008, http://www.diakonie-fid.de/Download/2008-13_Texte_Interkulturelle_Oeffnung.pdf.
  118. Kirchenamt der EKD – Wo Glaube wächst und Leben sich entfaltet. Der Auftrag evangelischer Kindertageseinrichtungen, S. 41 .
  119. Vgl. Fußnote 103. Aus einem "Migrationshintergrund" ist keineswegs automatisch auf eine andere als die evangelische Religionszugehörigkeit zu schließen.
  120. Vgl. Bildung in Deutschland, a.a.O., S. 179.
  121. Ökumenischer Rat der Kirchen – Ein Moment der Entscheidung: Solidarität mit den Entwurzelten, Erklärung zu Entwurzelten Menschen, Genf, September 1995, Seite 1, http://www.wcc-coe.org/wcc/what/international/uprooted/momentg.html.
  122. Gerechte Teilhabe a.a.O., S.46
  123. Umkehr zum Leben – Nachhaltige Entwicklung im Zeichen des Klimawandels; Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hannover 2009, S.93f
  124. Umkehr zum Leben, a.a.O., S.95f
  125. Wie ein Riss in einer hohen Mauer - Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zur globalen Finanz- und Wirtschaftskrise; EKD-Texte 100, Hannover 2009.
  126. Hermann Barth, Die Christen in Europa. Der Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes zu Herausforderungen und Aufgaben für Christen im heutigen Europa, 1997.
  127. Hermann Barth, a.a.O.
  128. Konrad Raiser, Probleme und Aufgaben der ökumenischen Bewegung im 21. Jahrhundert, in: H.-G. Link / G. Müller-Fahrenholz (Hg.), Hoffnungswege. Wegweisende Impulse des Ökumenischen Rates der Kirchen aus sechs Jahrzehnten, Frankfurt 2008, S. 409-426.
  129. Ebd., S. 420.