„... denn ihr seid selbst Fremde gewesen“ - Vielfalt anerkennen und gestalten

Ein Beitrag der Kommission für Migration und Integration der EKD zur einwanderungspolitischen Debatte, EKD-Texte 108, 2009

IV. Aufgaben für die kirchliche Praxis

Die Kirchen tragen, ausgehend vom Missionsbefehl Jesu Christi (Mt 28,19f), Verantwortung dafür, "die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk." Gleichzeitig müssen sie sich mit ihren Aussagen auch "an sich selbst und ihre Mitglieder wenden, stehen sie doch selbst vor der Herausforderung durch das Evangelium." [101]

"Solidarität beginnt mit der Einbeziehung der Zuwanderer in das Leben der Kirchen und ihrer Gremien. In der Kirche kann es keine "Ausländer" geben, denn alle sind eins in Christus." [102] Dieser Anspruch ist seit Verabschiedung des Gemeinsamen Wortes der Kirchen aus dem Jahr 1997 noch dringlicher geworden.

Die Evangelische Kirche befindet sich in einem Prozess der Veränderung und Neuausrichtung. Dabei muss sie sich fragen lassen, ob sie der Selbstverständlichkeit von Migration und Mobilität Rechnung trägt und diese sich in Alltag und Handeln der Kirche widerspiegelt.

Ortsgemeinden

Von Ort zu Ort, von Stadtbezirk zu Stadtbezirk kann sich die Zusammensetzung der Bevölkerung stark unterscheiden und im Laufe der Jahre durch die allgemeine Mobilität von Menschen erheblichen Veränderungen unterworfen sein. In diesem Bereich leisten kirchliche Beratungsstellen schon wertvolle Arbeit. Für die Existenz und Arbeit von Kirchengemeinden kann es hilfreich sein wahrzunehmen, welche Altersstufen, Herkunft, Milieus und Einkommen vorherrschen und welche Erfahrungen, Ressourcen und Potenziale die Menschen in ihrem Einzugsbereich mitbringen. Besonders in der Evangelischen Kirche haben viele Mitglieder eine Einwanderungsgeschichte als Spätaussiedler. Auch durch den Kontakt zu kirchlichen Beratungseinrichtungen am Ort kann ersichtlich werden, welche besonders gefährdeten und benachteiligten Familien oder Gruppen auf dem Gebiet der Gemeinde leben.

Die Angebotsstruktur der Gemeinde selbst lässt sich daraufhin unter folgender Fragestellung betrachten: Welche Angebote bedürfen der Verstärkung, welche könnten mit den vorhandenen Ressourcen neu geschaffen werden? Wird die Gestaltung von Gottesdiensten und Seelsorge der gemeindlichen und gesellschaftlichen Realität gerecht? Wie können Familien im Einzugsbereich der Gemeinde in ihrem Zusammenhalt gestärkt werden, wenn Familienmitglieder in unterschiedlichen Regionen und Ländern leben? Müssen für die Arbeit mit Kindern und Senioren und Seniorinnen weitere Konsequenzen gezogen werden? Wie lassen sich Jugendliche noch besser erreichen, und welche Formen gibt es für die Gestaltung des Konfirmandenunterrichts, etwa um die Teilnehmenden für die Vielfalt und Potenziale im Gemeinwesen zu sensibilisieren und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern?

Von besonderer Bedeutung auf dem Wege des sich Öffnens für die Einwanderungsgesellschaft sind Weichenstellungen bei der Personalgewinnung und Gremienzusammensetzung. Im Nationalen Integrationsplan der Bundesregierung nimmt die Herstellung von Chancengleichheit im Erwerbsleben unter den Zielsetzungen einen hohen Rang ein. Bund, Länder und gesellschaftliche Organisationen, darunter auch die konfessionellen Wohlfahrtsorganisationen, greifen in ihren Selbstverpflichtungen von 2007 dieses wichtige Ziel auf. Der Nationale Integrationsplan hat deshalb Konsequenzen für die Personalgewinnung in allen Bereichen und Branchen. Die Mitarbeit von Menschen mit Migrationshintergrund in kirchlichen Diensten und Einrichtungen ist unter Berücksichtigung der so genannten Loyalitätsrichtlinie erwünscht und möglich [103]. Da alle im Dienst von Kirche und Diakonie Beschäftigten auf je unterschiedliche Weise dazu beitragen, "das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen" [104], unterstreicht die Anstellung von Christinnen und Christen mit Migrationshintergrund den einbeziehenden Charakter der Botschaft Jesu. Es sollten Zielsetzungen für die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund benannt und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Arbeit von Gemeinden, Kindertagesstätten und Diakoniestationen bedacht werden.

Die Beteiligung von Christinnen und Christen anderer Sprache und Herkunft bei der Ausarbeitung von Konzeptionen und Vorhaben, ihre Berücksichtigung bei Stellenbesetzungen in Kirche und Diakonie und ihre Einbeziehung in Ausschüsse und Entscheidungsgremien sind noch keineswegs überall gewährleistet bzw. selbstverständlich. Einzelne Kirchenordnungen bieten dazu bereits erste Ansatzpunkte. Im Zuge der Revisionen der Ordnungen in den Landeskirchen sollte darauf geachtet werden, dass sie ausreichend Möglichkeiten der Inklusion und Partizipation auf allen Ebenen bieten [105].

Um bei den Fragen der Personalgewinnung und Gremienzusammensetzung Fortschritte zu erzielen, kann es sinnvoll sein, wiederkehrende Berichtspunkte in den Tagesordnungen von Kirchenvorständen, Presbyterien und Synoden vorzusehen.

Vor Ort die ökumenische Gemeinschaft leben

"Das Bewusstsein, dass es in der Kirche Jesu Christi keine Ausländer gibt, sondern dass Christen aus anderen Teilen der Welt auch jeweils zur Kirche vor Ort gehören, ist in vielen deutschen Gemeinden noch unterentwickelt und muss verstärkt als wichtige Aufgabe wahrgenommen und gestaltet werden. Es muss sich tiefer in das Bewusstsein einprägen, dass auch die deutschsprachige Gemeinde als Kirche für anderssprachliche Gruppen mitverantwortlich bleibt." [106] Die Kirchen haben die Erfahrung gemacht, dass ökumenische Offenheit und Dialogbereitschaft Bereicherung schaffen können [107]. Die immer vielfältiger werdende Präsenz von verschiedenen Konfessionen, Traditionen und Kulturen in der Bundesrepublik muss als Chance für eine noch umfassendere Ökumene begriffen werden.

Damit korrespondiert auch der Aufbruch im und aus dem parochialen Gemeindeverständnis, wie er in dem Impulspapier des Rates der EKD "Kirche der Freiheit" perspektivisch formuliert wird: Die Öffnung gegenüber verschiedenen Gemeinschaftsformen wie beispielsweise Profil- oder Passantengemeinden [108] ermöglicht neue "Begegnungsorte", die wiederum zu "Orten der Barmherzigkeit und der Integration" [109] werden können. An ihnen werden Ökumene und Vielfalt neu erlebbar.

In den urbanen Zentren finden "internationale christliche Gemeinden", wie sie sich selber nennen, hohen Zulauf. Im Kontext der Einwanderungsgesellschaft sind sie zu etwas Alltäglichem geworden. So gibt es z.B. in Frankfurt und Berlin "Internationale Konvente christlicher Gemeinden" und in Hamburg das "Internationale Forum Christlicher Gemeinden". Allein zu diesen Vereinigungen gehören jeweils etwa fünfzig Gemeinden. Eine Verhältnisbestimmung der Evangelischen Kirche zu diesen Vereinigungen ist eine immer wichtiger werdende ökumenische Aufgabe, der sie sich in der Zukunft verstärkt stellen muss.

1996 stellte die EKD fest, dass die Zusammenarbeit mit christlichen Gemeinden fremder Sprache oder Herkunft noch mehr zu einer Selbstverständlichkeit im kirchlichen und ortsgemeindlichen Alltag werden muss. In einer Handreichung gab die EKD konkrete Anregungen zur Zusammenarbeit mit den internationalen Gemeinden [110]. In ihrer Grundintention hat die Handreichung von ihrer Aktualität bisher nichts verloren. Vielmehr wird die Frage nach einer Verhältnisbestimmung seitens der verfassten Evangelischen Kirche immer dringlicher angesichts der wachsenden Präsenz afrikanischer oder chinesischer Gemeinden in Deutschland.

Gemeinwesenarbeit als originär kirchliche Aufgabe

Christinnen und Christen engagieren sich im Gemeinwesen für Flüchtlinge, organisieren Sprachkurse und Patenschaften für Eingewanderte. Das Konzept der Gemeinwesendiakonie entwickelt das Verständnis einer "Kirche für andere" weiter zu einer "Kirche mit anderen" [111]. Hierbei ist die Kirchengemeinde eine Partnerin unter anderen. Darüber hinaus nehmen die Migrationsfachdienste der Diakonie eine Scharnierfunktion ein [112]. Die von der Diakonie entwickelten Leitlinien für die Gemeinwesenarbeit sind in ersten Ansätzen bereits in der Erklärung des Rates der EKD von 2002 [113] enthalten. Nun bedarf es auf allen Ebenen der Diskussion, Vertiefung und Umsetzung.

Kommunale Perspektiven

Stadtteile mit hohem Einwanderungsanteil haben für die Einwanderungsgesellschaft eine besonders integrierende Funktion. So genannte Migrantenökonomien tragen zur wirtschaftlichen Belebung bei. Gleichzeitig stellen Arbeitslosigkeit, Segregation und Bildungsrückstände Herausforderungen dar, denen die Städte und Gemeinden mit besonderen Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Aufstiegsmöglichkeiten begegnen müssen.

Anderen Kommunen, vor allem im ländlichen Raum und in den neuen Bundesländern, fällt es schwerer, die ihnen entstehenden Nachteile aus Abwanderung und Geburtenrückgang durch Vorteile aus der Einwanderung zu begrenzen.

Für eine Gesellschaft der Vielfalt und ihre Grundwerte bedeutet der Rechtsextremismus eine ernst zu nehmende Bedrohung. Mehrere östliche Landeskirchen haben vorbildliche Initiativen gestartet, um rassistischen und rechtsextremistischen Bestrebungen entgegen zu treten [114].

Maßnahmen zur Sensibilisierung für die gegenseitige Achtung und die Ermutigung zu Zivilcourage sind aber grundsätzlich in allen Teilen unseres Landes notwendig. Öffentlich finanzierte Programme sind für tragfähige Gegenstrategien unerlässlich und bedürfen der dauerhaften Unterstützung durch Mittel der Bundesregierung. Entscheidend für den Erfolg solcher Programme ist in der Regel das Zusammenwirken im örtlichen Gemeinwesen. Dazu kann die kirchliche Gemeinwesenarbeit nachhaltige Ansätze bereitstellen [115].

Auf der Ebene der Kirchengemeinden und Kirchenkreise/Dekanate können hierbei folgende Perspektiven in den Blick kommen:

  • Welche Ansätze im kirchlichen Leben sind schon zu einem inkludierenden Gemeinwesenkonzept ausgebaut und wo gibt es noch entsprechende Möglichkeiten?
  • Was können wir als Gemeinde/als Kirchenkreis/Dekanat tun, um lokale Initiativen gegen Rassismus zu stärken?
  • Gibt es ein Integrationskonzept der Kommune und - falls ja - stand es schon einmal auf der Tagesordnung des Kirchenvorstands, des Presbyteriums oder der Synode?
  • Wurden schon Prozesse interkultureller Öffnung angestoßen?

Diakonische Dienste und kirchliche Bildungseinrichtungen

Das Diakonische Werk der EKD hat in einer Rahmenkonzeption zur Einwanderungsgesellschaft die Situationen in den einzelnen Lebenslagen wie Kindheit, Erwerbsleben, Gesundheit und Alter analysiert und zahlreiche Herausforderungen für die jeweiligen Arbeitsfelder identifiziert [116]. Es bedarf eines bewussten und geplanten Vorgehens, um für alle Gruppen von Eingewanderten und Flüchtlingen sowie für bedrohte Minderheiten Zugang zu allen diakonischen Einrichtungen zu schaffen.

Das Diakonische Werk der EKD hat einen Prozess zur interkulturellen Öffnung eingeleitet. Dieser Prozess soll sämtliche Arbeitsbereiche erfassen und Methoden befördern, die sich auch für den kirchlichen Gebrauch eignen. Außerdem hat die Diakonie Prüfsteine zur Organisationsentwicklung, Qualitätsentwicklung, Personalentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet, um die institutionelle Selbsteinschätzung zu erleichtern [117].

Eigenständige Angebote in der Gesellschaft der Vielfalt wie die Migrationsfachdienste sind unverzichtbar. Die Konzeptionen der Fachdienste dürfen sich nicht auf die Begleitung der Neuankömmlinge beschränken, sondern müssen auch "nachholende Integration" ermöglichen. Für Flüchtlinge muss eine Verfahrensberatung zur Verfügung stehen, da die Beschreitung des Rechtsweges in vielen Fällen nötig ist, um die Anerkennung oder einen humanitär begründeten Aufenthaltsstatus zu erreichen. Ferner muss sichergestellt werden, dass Menschen ohne Aufenthaltspapiere konkrete Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte finden. Da der Schutz der Menschenrechte eine originär staatliche Aufgabe ist, könnten hierfür auch öffentliche Mittel eingeworben werden.

Eine dezidierte Antidiskriminierungsarbeit ist bisher nur in Ausnahmefällen Teil des diakonischen Leistungsprofils - diese Ausnahme sollte zur Regel werden.

Die evangelischen Kindertageseinrichtungen - ob in Trägerschaft der Kirchengemeinde oder anderer kirchlicher Institutionen - gehören zu den öffentlichen Einrichtungen, in denen Kinder erstmals außerhalb ihres Elternhauses Bildung, Betreuung und Erziehung erhalten. Kindertageseinrichtungen werden von nahezu 90 Prozent der Kinder im Alter von vier Jahren bis zum Schuleintritt in Anspruch genommen. Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss sowie von nicht deutschen Eltern besuchen nur geringfügig seltener eine Kindertageseinrichtung. Evangelische Kindertageseinrichtungen bieten Raum für Kinder und Eltern aus verschiedenen Kulturen und Religionen; sie sind damit Orte gelebter Vielfalt [118]. Aus fachlichen Gründen sollte das pädagogische Personal in den evangelischen Kindertageseinrichtungen und Schulen die Einwanderungswirklichkeit widerspiegeln. Deshalb ist die Mitarbeit von Fachkräften mit Migrationshintergrund auch im Rahmen der "Loyalitätsrichtlinie" [119] sinnvoll. Alle Fachkräfte benötigen interkulturelle Kompetenz. Kirchliche Bildungseinrichtungen vor Ort sollten auch Kindern von Eltern, die ohne aufenthaltsrechtliche Papiere in Deutschland leben, offen stehen.

Überdurchschnittlich viele Kinder von Eingewanderten werden auf Förderschulen verwiesen. Oft liegen keine Lern- oder anderen Behinderungen vor, sondern die Kinder können sich lediglich nicht hinreichend auf Deutsch ausdrücken. Die Chance, dass sie in einer Förderschule einen Schulabschluss erhalten, ist gering. Für diese Jugendlichen ist es dann kaum möglich, einen Platz in der Berufsausbildung zu erhalten. Deshalb ist eine Alternative zum Förderschulmodell anzustreben [120].

<2>Gemeindeübergreifende Strukturen und Ökumene

Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) rief seine Mitglieder in einer Erklärung schon 1995 auf, "ihre Identität, Integrität und Berufung als Kirche des Fremden neu zu entdecken". In diesem Zusammenhang fragte der ÖRK, auf welche Seite sich die Kirchen stellen werden: "Angesichts der zunehmend restriktiven Ausländerpolitik der Regierungen und der wachsenden Fremdenfeindlichkeit der Öffentlichkeit in allen Teilen der Welt stehen die Kirchen vor einer noch nie da gewesenen Alternative: Werden sie sich dafür entscheiden, Kirche des Fremden zu sein und sich auf die Seite der Entwurzelten zu stellen, oder werden sie sich abwenden und die Frage ignorieren? Werden sie die Problematik der Entwurzelung ihren Flüchtlingsprogrammen überlassen oder werden sie den Ausdruck der Universalität des Evangeliums und die Heimat für diejenigen verkörpern, die nach Anerkennung ihrer Menschenwürde streben?" [121]

Die in den Ökumenischen Versammlungen von Basel, Graz und Sibiu erarbeiteten Erklärungen geben vielfältige Orientierung für den Aufbruch der Kirche in die Gesellschaft der Vielfalt. Der Zusammenarbeit mit internationalen kirchlichen Bünden wie dem Ökumenischen Rat der Kirchen und der Konferenz Europäischer Kirchen kommt auch in dieser Hinsicht weiterhin eine große Bedeutung zu.

Ferner haben die Evangelischen Kirchen vor fünfzig Jahren die Aktion Brot für die Welt gegründet, um nach den spezifisch deutschen Erfahrungen mit Rassismus, Flucht und Vertreibung international gesellschaftliche Kräfte für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung zu stärken. Die Bekämpfung von Fluchtursachen gehört schon lange zu ihrem Aufgabenfeld. Die internationale Dimension des Wanderungsgeschehens, die Folgen der Abschottungspolitik für die Herkunftsländer und die Menschenrechtsverletzungen geraten mit Recht zunehmend in den Blick der kirchlichen Entwicklungsarbeit, wie sie auch durch den Evangelischen Entwicklungsdienst (eed) gefördert wird. Durch den Austausch von Erfahrungen und durch internationale Begegnung fördert sie die Solidarität und dient dem Menschenrechtsschutz von Flüchtlingen und Arbeitsmigrantinnen und -migranten.

Fortgesetzte Unterstützung verdient die Förderung ausländischer Stipendiatinnen und Stipendiaten. Die Evangelischen Kirchen bieten seit Jahrzehnten internationale Stipendienprogramme an. Für einen Aufenthalt in Deutschland geförderte Studierende sollten eine Chance erhalten, auch nach Beendigung ihres Studiums die Verbindung zu ihrem Gastland zu vertiefen, um ihre Ressourcen fortzuentwickeln und die Startchancen in ihrem Herkunftsland zu verbessern.

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