Pädagogische Fachkraft oder sozialpädagogische Assistenzkraft (m/w/d) als Vertretungskraft
Veröffentlicht am 04. November 2025
- Arbeitsort
 - 29683 Bad Fallingbostel
 - Bundesland
 - Niedersachsen
 - Stellenumfang
 - Teilzeit
 - Befristung
 - ja
 - Voraussetzung
 - Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
 - Ende der Bewerbungsfrist
 - 19. November 2025
 
Der Ev.-luth. Kirchenkreis Walsrode sucht für seine Kindergärten „Villa Kunterbunt“ in Bad Fallingbostel und "Sonnenschein" in Dorfmark zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft oder Assistenzkraft (m/w/d) als Vertretungskraft (in Teilzeit - 15-20 Std./ Woche).
Aufgabenbeschreibung
Wenn Sie Freude bei der pädagogischen Arbeit haben, selbstständig und verantwortungsbewusst arbeiten sowie teamfähig sind, einen respektvollen und empathischen Umgang mit Menschen pflegen, dann freuen wir uns auf ihre Bewerbung!
Voraussetzungen
- Erfahrungen und Kompetenzen in der pädagogischen Arbeit
 - Freude und Engagement bei der Arbeit
 - selbstständiges und verantwortungsbewusstes arbeiten, sowie Teamfähigkeit
 - das Kind im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit sehen
 - konstruktiv mit der Leitung, dem Team und den Eltern zusammenarbeiten
 - Interesse an der religionspädagogischen Arbeit
 - sichere Kenntnisse im Umgang mit den aktuellen EDV-Programmen
 
Die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Bereich Kindertagesstätten hat einen Bezug zum evangelischen Bildungsauftrag. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen oder in der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden ist, für die Mitarbeit voraus.
Wir bieten
- ein engagiertes und fachlich qualifiziertes Team
 - umfassende und vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
 - Vergütung nach TVöD-SuE analog DienstVO mit entsprechender Zusatzversorgung
 - 30 Tage Urlaub sowie bezahlte Freistellung für den 24. und 31.12. eines Jahres und zwei Regenerationstage