Pflegefachkraft und Wohnbereichsleitung
Veröffentlicht am 05. November 2025
- Arbeitsort
- Dr.-Wilhelm-Haller-Straße 2, 96106 Ebern
- Bundesland
- Bayern
- Stellenumfang
- Verhandelbar
- Befristung
- unbefristet
- Voraussetzung
- Keine bestimmte Konfession notwendig
Im Juli 2024 ist unser Seniorenzentrum St. Elisabeth an den Stadtrand Eberns gezogen. In unserem topmodernen lichtdurchfluteten Neubau betreuen wir bis zu 84 Senior_innen nach dem Hausgemeinschaftsmodell.
Aufgabenbeschreibung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine Pflegefachkraft (d/m/w) in unbefristeter Festanstellung, die auch die Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung als Wohnbereichsleitung übernimmt – bis voraussichtlich 31. Dezember 2026. Der Stundenumfang umfasst 35 bis 40 Stunden/Woche als Wohnbereichsleitung sowie bis zu 36 Stunden/Woche als Pflegefachkraft.
Als Wohnbereichsleitung koordinierst und organisierst Du die Abläufe auf Deinem Wohnbereich. Du bist für die Leitung Deines Mitarbeitenden-Teams verantwortlich und steuerst gemeinsam mit der Pflegedienstleitung Pflege- und Qualitätsprozesse.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist eine abgeschlossenen Ausbildung als Pflegefachkraft. Wünschenswert ist eine Weiterbildung als Wohnbereichsleitung oder eine vergleichbare Weiterbildung, wie z.B. der PDL-Basiskurs.
Wir bieten
- tarifliche Vergütung (AVR – Bayern): Dein Einstiegsgehalt mit 40 Wochenstunden liegt bei 4.312,24€ brutto im Monat (bei Einstellung in Stufe 1); ab 01.01.2026 sind es dank einer Tariferhöhung 4.439,81€
- zusätzliche Jahressonderzahlung (sog. "Weihnachtsgeld") in Höhe von 85% einer Monatsvergütung
- regelmäßig steigendes Gehalt durch das Tarifsystem – ohne dass Du aktiv werden musst. Bereits nach einem Jahr steigst Du automatisch in die nächste Stufe auf (bei Einstellung in Stufe 1).
- Zuschläge für die Arbeit an Wochenenden und an Feiertagen
- 30 Tage Urlaub
- 3 zusätzliche freie Tage (Buß- und Bettag, Heilig Abend und Silvester)
- zusätzliche betriebliche Altersversorgung für die Zeit nach dem Beruf
- finanzielle Zuschüsse für Familien mit Kindern, z.B. bis zu 300 € Zuschuss jährlich Nachhilfe, bis zu 200 € jährlich zu Klassenfahrten sowie 150 € zur Ausbildung oder dem Studium der Kinder und bis zu 100 € Zuschuss zu Vereinsbeiträgen
- uvm.