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Erzieher*in für unsere Wohngruppe 1 in Salzgitter

Veröffentlicht am 05. November 2025

Arbeitsort
38259 Salzgitter
Bundesland
Niedersachsen
Stellenumfang
Teilzeit
Befristung
unbefristet
Dienstbeginn
01. Januar 2026
Voraussetzung
Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.

Die Elisabethstift gGmbH ist als soziale Dienstleisterin in der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Erfahren und engagiert unterstützen wir Kinder, Jugendliche und deren Eltern im Rahmen von Wohngruppen, 5-Tage-Gruppen, Tagesgruppen, unserem schulischen Klinikum und einer Vielzahl vom ambulanten Hilfen. An unseren Standorten in Salzgitter, Helmstedt, Braunschweig, Peine, Alfeld, Hildesheim, Goslar und Wolfenbüttel bieten wir Ihnen vielfältige berufliche Herausforderungen und Perspektiven. Aktuell suchen wir für unsere Wohngruppe 1 am Schäferstuhl in Salzgitter  eine:n Erzieher:in (m/w/d).

Ihre Aufgaben

Begleitung und Betreuung der in der Wohngruppe lebenden jungen Menschen im Alter von 7 -17 Jahren. Sie arbeiten  in einem Fachteam über Tag und Nacht im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (HZE) nach §§27,34ff SGB VIII und arbeiten eng mit Jugendämtern und Herkunftsfamilien zusammen.

Wir erwarten

  • Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher:in oder vergleichbare Abschlüsse
  • Fachkompetenz
  • Teamfähigkeit und Reflexionsvermögen
  • Führerschein Klasse B
  • Eine positive Einstellung zu den Grundlagen und Zielen eines diakonischen Trägers

Wir bieten

  • Kollegiales Arbeitsklima in einem gewachsenen Team
  • Vorwiegend Doppeldienste
  • Kollegiale Beratung/Supervision
  • Externe Fachberatungen
  • Fachtage
  • Interne und externe Fort- und Weiterbildungen
  • Traumpädagogische Ausrichtung
  • Systemische Ausrichtung
  • Möglichkeit der Mitgestaltung und Partizipation in Form von AGs und Gremienarbeit
  • Firmenfitness Hansefit Best
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • bis zu 4 Tagen Zusatzurlaub bei Nachtarbeit
  • zusätzlich 7 Entlastungstage ab dem vollendeten 58.Lebensjahr, bzw. ab dem vollendeten 56. Lebensjahr bei regelmäßiger Schichtarbeit
  • Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge