FSJ / BFD für Integrationshilfe in Schulen (m/w/d)
Veröffentlicht am 16. Februar 2026
- Arbeitsort
- 70199 Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Stellenumfang
- Vollzeit
- Befristung
- Befristung bis zum 06.09.2027
- Dienstbeginn
- 07. September 2026
- Voraussetzung
- Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
- Ende der Bewerbungsfrist
- 15. Mai 2026
Kennziffer: 2602-15 eva A3 HzE FB
In enger Kooperation mit dem Jugendamt und der Familie haben wir als Träger die Aufgabe, Kindern oder Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in der Schule individuelle Hilfen zukommen zu lassen.
In Folge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll Teilhabe an Bildung und die Integration des jungen Menschen in die Gesellschaft ermöglicht werden. Eine passgenaue Begleitung im Schulalltag stärkt die Bedürfnisse dieser Schüler:innen und behält deren größtmögliche Selbständigkeit im Blick.
Deine Aufgaben bei uns:
- ein Kind mit Einschränkungen/ Besonderheiten im Verhalten begleiten und damit den Besuch an einer Regelschule ermöglichen
- Orientierung geben und im Schulalltag bei der Umsetzung schulischer Anforderungen helfen
- Unterstützung des Kindes bei der Integration in die Klassengemeinschaft
- mit Eltern, Jugendamt und weiteren Beteiligten zusammenarbeiten
- Begleitung während Sonderveranstaltungen, wie z.B. Schullandheim
Wir wünschen uns:
- Motivation und Engagement
- Spaß an der Arbeit mit Kindern
- Selbständigkeit und Einfühlungsvermögen
- Interesse an einer Tätigkeit an der Schnittstelle Schule/ Jugendhilfe
- Zuverlässigkeit und Kooperationsfähigkeit
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir bieten Dir:
- eine Tätigkeit mit viel Abwechslung und Gestaltungsspielraum
- Austausch und Spaß in unserer Gruppe mit anderen FSJ/ BFD-ler:innen
- eine intensive fachliche Einführung zu Beginn des Schuljahres und kontinuierliche Unterstützung während der Anstellung bei uns
- ein monatliches Taschen- und Verpflegungsgeld
- 30 Tage Urlaub bei 12 Monaten
- begleitende Seminar- und Bildungstage
- mögliche Anerkennung als Vorpraktikum
- Anspruch auf Kindergeld (sofern Du jünger bist als 25 Jahre)
- Übernahme Krankenversicherung
- Möglichkeit für eine Ausbildung oder duales Studium bei uns
- kostenfreies Jugendticket für das VVS-Netz
- Zuschuss zur Urban Sports Club Mitgliedschaft
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in Anlehnung an den TVöD.
Das klingt nach einer Aufgabe, die ganz zu Dir passt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung und vor allem darauf, Dich persönlich kennenzulernen!