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Erzieher*in oder Sozialpäd. Assistent*in (w/m/d) - Krippe Landtags Lüttje in Hannover-Mitte

Veröffentlicht am 25. August 2026

Arbeitsort
Am Markte 9, 30159 Hannover
Bundesland
Niedersachsen
Stellenumfang
Verhandelbar
Befristung
https://youtu.be/4wkTTnaaH-A
Voraussetzung
Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.

Der Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover ist Träger von zurzeit 60 Kindertagesstätten in Hannover, Garbsen u. Seelze. Dazu gehören Familienzentren, Erschwerniskitas, Kitas mit Krippen-, Kindergarten-, Hort- und Integrationsplätzen.

In der Krippe Landtags Lüttje in der Innenstadt von Hannover werden 30 Kinder in zwei Gruppen im Alter von 1 bis 3 Jahren betreut. Die Krippe befindet sich in den Räumlichkeiten des Landtages (Erweiterungsgebäude), direkt gegenüber der Marktkirche in der Altstadt. Die Stelle umfasst bis zu 39 Wochenstunden und ist ab sofort befristet als Schwangerschaftsvertretung zu besetzen.

Aufgabenbeschreibung

Wir suchen eine pädagogische Fachkraft, die kompetent, einfühlsam und zuverlässig ist und den Kindern in der Krippe die bestmöglichen Entwicklungschancen bietet, ihnen zugewandt ist und verantwortungsvoll ihre Lernentwicklung begleitet. Eine Fachkraft, die kollegial im Team arbeitet und einen respektvollen und empathischen Umgang mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden lebt. Die Aufgaben sind die Bildung, Betreuung, Erziehung und Pflege der Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Grundlage für die Arbeit ist der niedersächsische Orientierungsplan für Bildung und Erziehung U3. 

Voraussetzungen

  • Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder

  • staatliche Anerkennung Sozialpäd. Assistent*in

  • Krippenerfahrung ist wünschenswert

Die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft im Bereich Kindertagesstätten hat einen Bezug zum evangelischen Bildungsauftrag. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus. In begründeten Einzelfällen kann eine Anstellung auch ohne Kirchenmitgliedschaft erfolgen, sofern die Bereitschaft besteht, den evangelischen Charakter der Einrichtung glaubwürdig mitzutragen.

Wir bieten

  • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer Kindertagesstätte
  • Eine tarifliche Vergütung nach TVÖD-VKA SuE S 8a oder SuE 4
  • 30 Tage Urlaub
  • 2 bis 4 Entlastungstage zusätzlich zum Urlaub
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Jahressonderzahlung
  • Zulage
  • Möglichkeit, ein Dienstrad zu leasen
  • Regelmäßige Fortbildung
  • Fachberatung