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Mitarbeiter/in im Gemeindebüro (m/w/d) inTeilzeit

Veröffentlicht am 08. September 2026

Arbeitsort
Breite Straße 23, 50181 Bedburg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Stellenumfang
Teilzeit
Voraussetzung
Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
Ende der Bewerbungsfrist
30. September 2026

Wir, die Ev. Kirchengemeinde Kirchherten, suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in im Gemeindebüro (m/w/d) in Teilzeit mit einem Arbeitsumfang von 16,00 Wochenstunden. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Hauptarbeitsort für die ausgeschriebene Stelle ist der Standort Bedburg-Kirchherten, Breite Str. 23.

 

Aufgabenbeschreibung

·        Allgemeine Bürotätigkeiten und Kommunikation

·        Führung der Kirchbücher nach dem kirchlichen Meldewesen

·        Vorbereitung von Urkunden für Amtshandlungen

·        Verfassen von Abkündigungen für Gottesdienste und Veranstaltungen

·        Erstellen von Listen und Ausführung von Schreib- und Kopierarbeiten

·        Büroablage nach den Vorgaben des kirchlichen Archivwesens

·        Zusammenarbeit mit der Vorsitzenden des Presbyteriums, der Pfarrerin und des Jugendleiters vor Ort sowie der Verwaltung des Kirchenkreises Gladbach-Neuss

Voraussetzungen

·        Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung im Optimalfall zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n bzw. im Büromanagement

·        Ein sicherer Umgang mit modernen Bürokommunikationsmitteln, insbesondere MS-Office wird vorausgesetzt

·        Selbstständiges und verantwortungsvolles Arbeiten

·        Hohe Kontakt- und Kommunikationsstärke

·        Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Wir bieten

·        Eine positive Arbeitsatmosphäre und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team mit vielen anderen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden

·        Eine faire und transparente Vergütung nach BAT-KF.

·        Die Stelle ist mit EG 5 bewertet.

·        Eine attraktive kirchliche Altersvorsorge über die KZVK.

·        Eine Jahressonderzahlung.

·        Bis zu 31 Urlaubstage im Jahr.

·        Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit in Abstimmung mit den Erfordernissen der Kirchengemeinde.

·        Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer engagierten Kirchengemeinde.