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Mitarbeiter/in in der Buchhaltung

Veröffentlicht am 15. September 2026

Arbeitsort
Bahnhofstraße 8, 01796 Pirna
Bundesland
Sachsen
Stellenumfang
Verhandelbar
Befristung
unbefristet
Dienstbeginn
01. Juli 2027
Voraussetzung
Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
Ende der Bewerbungsfrist
30. November 2026

Die Kassenverwaltung Pirna ist Dienstleister für die Kirchgemeinden der Kirchenbezirke Freiberg und Pirna im Bereich der Kassen- und Haushaltführung.

Sie sind engagiert und daran interessiert, uns mit Ihrem Fachwissen zu unterstützen?

Dann könnte folgende Stelle interessant für Sie sein:

In der Kassenverwaltung Pirna ist ab 01. Juli 2027 die Stelle als

Mitarbeiter/in in der Buchhaltung

mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % unbefristet zu besetzen.

 

Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung an:

Ev.-Luth. Kirchenbezirk Pirna
Rosa-Luxemburg-Str. 29
01796 Pirna                       

oder per Mail an. suptur.pirna@evlks.de                         

Ihre Aufgaben:

  • Erfassung der Buchungen, Zahlungen und Einziehungen
  • Führung der Belegablage,
  • Bearbeitung des Postein- und –ausgangs
  • Kirchgeldverwaltung

Ihr Profil:

  • Erfahrungen im kirchlichen Haushalt- und Kassenwesen,
  • fundierte Kenntnisse der kameralistischen Buchführung
  • sorgfältige, strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise neben Teamfähigkeit
  •  einen sicheren Umgang mit Informationstechnik sowie Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die in der Kassenverwaltung eingesetzte Software (KFM) einzuarbeiten
  • Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland bzw. der ACK in Deutschland

Wir bieten Ihnen:

  • flexible Arbeitszeiten (39h/Woche) im Rahmen unserer Arbeitszeitvereinbarung
  • eine kollegiale Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
  • Vergütung erfolgt entsprechend der landeskirchlichen Bestimmungen (KDVO) gemäß EG 5
  • Jahressonderzahlung gemäß Kirchl. Dienstvertragsordnung
  • mindestens 30 Tage Urlaub (bei 5-Tage-Woche)
  • Betriebliche Altersvorsorge